NÖ Abtretung vs neue Bauordnung [NÖ]
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Die jüngste Novelle hat ja viel Neues gebracht und ich muss ständig suchen und nachlesen. Kannst du mir helfen, wo das steht (und zwar auch für eine Mauer geltend und nicht nur für Gebäude)? Wie kommst da auf "Abtretung"? Abzutreten sind ja immer öffentliche Verkehrsflächen zwischen Straßenfluchtlinien. Der Bach wird wohl keine öffentliche Verkehrsfläche sein und zum Bach hin wird es auch keine "Straßenfluchtlinie" geben. |
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53a sollte das sein, die Mauer ist mit dem Wohnhaus verbunden und sollte dann doch als Teil des Gebäudes eingestuft werden, oder irre ich? Ich meine, dass sobald auf der Parzelle gebaut/umgebaut wird müssten wir einen ca 3m Streifen straßenseitig hergeben Zumindest bei der Vermessung war der Straßenmeister ganz geil drauf, weil er dachte er bekommt den Abschnitt jetzt, weil ich baue, da der Grund straßenseitig aber meiner Mutter gehört hatte er da Pech, der ZT meinte auch wenn meine Eltern mal aufstocken etc dann müssen wir den Streifen hergeben, obwohl auch darauf eine Mauer steht, welche mit dem Wohnhaus verbunden ist |
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Das ist viel zu "locker" formuliert. Du meinst § 53a Abs. 9? Der beginnt mit: "Wird der NEUBAU eines GEBÄUDES....beantragt....". Bei dir geht es jetzt ja nur um eine Mauer..... Auch hier wieder zu ungenau formuliert. Lies mal den § 12 nach. Hier steht als Anlass für eine Grundabtretung u.a. "...Neu- oder Zubau eines Gebäudes....". Auch da fällt deine Mauer nicht drunter. Weiters solltest die Situation zumindest mit einer Skizze verständlich darstellen: Also wer jetzt? Deine Mauer oder die der Eltern? Die Mauer steht also an der Grenze zu einem Bach, der Grund der Mutter ist vorne? Und was hat das damit zutun, dass du baust? Tut mir leid, ich kenn mich nicht aus, wo was steht, wo was gebaut werden soll, wem was gehört....... |
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![]() Hier Mal eine Skizze, grün ist mein Haus/Parzelle, links Elternhaus Blau ist besagte Mauer die mit dem Wohnhaus verbunden ist, diese Mauer gibt es seit 1919 und war damals eine Außenwand des damaligen Wohnhauses, wann genau das verlagert wurde bzw welcher der Vorfahren das durchgeführt hat wissen wir leider nicht, die Wand ist 2,5-3m hoch je nach Gefälle Pink ist dann ebenfalls eine kleinere Mauer welche mit dem Wohnhaus verbunden ist, die müsste ebenfalls gegen 1919 gebaut worden sein, war aber immer nur eine Einfriedung und ist auch nur ca 1m hoch Es hat mit meinem Hausbau gar nichts zu tun 🤔 Ich zitiere nur was der ZT gesagt hat, bei einem Bauantrag müsste meine Mutter bis zum Wohnhaus alles abtreten, sprich die Fläche zwischen Rosa Mauer und Hauswand wäre dann verloren Genau darum geht's, wenn wir die blaue Wand schleifen und neu Aufziehen wird es wsl einen Bauantrag brauchen, das allein ist schon furchtbar, da es uU eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt wird, wobei die Mauer streng genommen nicht im HQ30 steht, das wird dann eh die Gemeinde vorschreiben, dann schleifen wir nur jenen Teil der nicht im HQ30 liegt, damit wir da keinen Stress haben ![]() Was aber wichtiger wäre, muss für dieses Vorhaben abgetreten werden? Grenzen haben wir 2024 vermessen und in den Grenzkataster eintragen lassen |
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