Immokredit nach Scheidung
|
|
||
|
nein, wieso sollte sie auch? Generell: Für die finanzierende Bank hat das bei sonst ordnungsgemäßer Bedienung des Kredites erstmal keine Relevanz. Auch im Scheidungsfall - da wird sie beim Kreditvertragstermin sicherlich ihren Aufklärungspflichten nach dem KSchG über die solidarische Haftung bei Ehegatten nachgekommen sein. das muss die Bank erst genehmigen. Dazu wird die aktuelle Einkommens- und Leistbarkeitssituation des verbleibenden Kreditnehmers evaluiert. Wenn die (regulatorische) Leistbarkeit auch alleine gegeben ist, kann die Bank der Entlassung des zweiten Kreditnehmers zustimmen. Vorsicht: Die Haftung der Ehegattin kann nur gerichtsseitig (gem. § 98 Ehegesetz) auf eine Ausfallsbürgschaft beschränkt werden (das muss man bis spätestens 1 Jahr nach Eintritt der rechtskräftigen Scheidung beantragen). die sollten sich nicht ändern. Weder verändert sich der Kreditbetrag, noch die Restkreditlaufzeit und der Belehnwert hat sich seit Kreditbeginn offenbar deutlich erhöht. nein, solange sich an der vereinbarten Rückzahlungsroutine nichts ändert, bleibt der Rest der Vereinbarung gleich. Es handelt sich ja um keine Neueinreichung. förderseitig ist das ein interessanter Punkt
|
||
|
||
|
keine Scheidung aber Trennung. Förderung war zwar in OÖ, war aber sehr unkompliziert die Freundin aus der Haftung zu entlassen, allerdings genau so wie bei der Darlehensbank muss die Einkommensseite stimmen. Die Hypo stellt dann 140 Euro in Rechnung. Sowohl bei der Hypo OÖ (Wohnbauförderung), als auch bei der BA reichte das ausfüllen eines Formulars inkl. Einkommensnachweis. Danach hat es einige Zeit gedauert um das Ergebnis der Prüfung zu erhalten. Danach gab es Bankseitig nur eine A4 Seite mit der Bestätigung, dass die Freundin aus der Haftung entlassen wurde, dafür wurden dann noch 350 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet. Konditionen etc. blieben alles 1:1 gleich. Alle waren sehr kooperativ, allerdings war die Einkommensseite immer ein wichtiger Faktor. Ich konnte bankseitig alles selber erledigen ohne Unterschrift der Ex-Partnerin. Problematischer war hier nur das gemeinsame Girokonto, da war auch die Unterschrift der Expartnerin nötig. Hier mein Verlauf https://www.energiesparhaus.at/forum-haftungsentlassung-partner-kredit/83041 |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
