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Immokredit nach Scheidung

   
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  •  nOerkH
  •   Bronze-Award
18.3.2026
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Grüß euch,

schwieriges aber leider alltägliches Thema - Scheidung.

Die Suchfunktion hat mir leider nur teilweise geholfen. Beim Einreichen der einvernehmlichen Scheidung wird wohl automatisch die Bank verständigt - was passiert dann?

Meine Partnerin wird dann aus dem Kreditvertrag entlassen, bleibt aber ggf. Ausfallbürge. Soweit so gut - aber was passiert mit den Konditionen? Ändert sich etwas an meinen Konditionen (habe 0,75% Aufschlag auf 3ME) - offen sind noch um die 195k - zahle das aber schon seit geraumer Zeit alleine (das wird der Bank in ihrer Bewertung wohl wurscht sein ...)

wird der Vertrag nach dem Ausscheiden der Partnerin dann nochmal zu aktuellen Konditionen neu vergeben? Das wär der Worstcase
Oder bleibt alles so wie es ist, solang ich brav weiter bezahle?

Das Objekt ist ein Vielfaches der offenen Summe wert.

Bzgl der NÖ WBF werd ich wohl unter 02742 / 22 133 anrufen und checken wie die das handhaben - eigentlich muss man die Immobilie ja bewohnen - ich werde das auch weiterhin tun. Meine noch-Frau ist auch Fördungswerberin, sie eher nicht mehr.

Jegliche Erfahrung würd mir helfen, vielleicht sind die 2 alten Hasen @LiConsult und @speeeedcat dazu ja auch schonmal kontaktiert worden :)

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
18.3.2026  (#1)

zitat..
nOerkH schrieb: Beim Einreichen der einvernehmlichen Scheidung wird wohl automatisch die Bank verständigt

nein, wieso sollte sie auch?

Generell: Für die finanzierende Bank hat das bei sonst ordnungsgemäßer Bedienung des Kredites erstmal keine Relevanz. Auch im Scheidungsfall - da wird sie beim Kreditvertragstermin sicherlich ihren Aufklärungspflichten nach dem KSchG über die solidarische Haftung bei Ehegatten nachgekommen sein. 

zitat..
nOerkH schrieb: Meine Partnerin wird dann aus dem Kreditvertrag entlassen, bleibt aber ggf. Ausfallbürge.

das muss die Bank erst genehmigen. Dazu wird die aktuelle Einkommens- und Leistbarkeitssituation des verbleibenden Kreditnehmers evaluiert. Wenn die (regulatorische) Leistbarkeit auch alleine gegeben ist, kann die Bank der Entlassung des zweiten Kreditnehmers zustimmen.

Vorsicht: Die Haftung der Ehegattin kann nur gerichtsseitig (gem. § 98 Ehegesetz) auf eine Ausfallsbürgschaft beschränkt werden (das muss man bis spätestens 1 Jahr nach Eintritt der rechtskräftigen Scheidung beantragen).

zitat..
nOerkH schrieb: Soweit so gut - aber was passiert mit den Konditionen? Ändert sich etwas an meinen Konditionen (habe 0,75% Aufschlag auf 3ME) - offen sind noch um die 195k - zahle das aber schon seit geraumer Zeit alleine

die sollten sich nicht ändern. Weder verändert sich der Kreditbetrag, noch die Restkreditlaufzeit und der Belehnwert hat sich seit Kreditbeginn offenbar deutlich erhöht.

zitat..
nOerkH schrieb: wird der Vertrag nach dem Ausscheiden der Partnerin dann nochmal zu aktuellen Konditionen neu vergeben?

nein, solange sich an der vereinbarten Rückzahlungsroutine nichts ändert, bleibt der Rest der Vereinbarung gleich. Es handelt sich ja um keine Neueinreichung.

zitat..
nOerkH schrieb: Meine noch-Frau ist auch Fördungswerberin, sie eher nicht mehr.

förderseitig ist das ein interessanter Punkt

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  •  radmutter
18.3.2026  (#2)
keine Scheidung aber Trennung.

Förderung war zwar in OÖ, war aber sehr unkompliziert die Freundin aus der Haftung zu entlassen, allerdings genau so wie bei der Darlehensbank muss die Einkommensseite stimmen. Die Hypo stellt dann 140 Euro in Rechnung.  

Sowohl bei der Hypo OÖ (Wohnbauförderung), als auch bei der BA reichte das ausfüllen eines Formulars inkl. Einkommensnachweis. Danach hat es einige Zeit gedauert um das Ergebnis der Prüfung zu erhalten.
Danach gab es Bankseitig nur eine A4 Seite mit der Bestätigung, dass die Freundin aus der Haftung entlassen wurde, dafür wurden dann noch 350 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Konditionen etc. blieben alles 1:1 gleich. Alle waren sehr kooperativ, allerdings war die Einkommensseite immer ein wichtiger Faktor. Ich konnte bankseitig alles selber erledigen ohne Unterschrift der Ex-Partnerin. 
Problematischer war hier nur das gemeinsame Girokonto, da war auch die Unterschrift der Expartnerin nötig.

Hier mein Verlauf
https://www.energiesparhaus.at/forum-haftungsentlassung-partner-kredit/83041

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