Marktkonsultation zur SNE-GV
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Na wenn das mal nicht so ein Rohrkrepierer wird, wie die "SmartGrid" Schnittstelle. So als ob es Österreichs Energiewirtschaft bundeseinheitlich je zusammenbringen würde Zustände für "Netzdienlichkeit" oder "Regelbarkeiten" zu definieren, geschweige denn, das in ein digitales Protokoll zu gießen Wie soll da je ein Energiemanager Hersteller etwas Out-of-the-Box zur Verfügung stellen können, falls das überhaupt einen Hersteller interessiert das zu implementieren? Kann ja nicht jeder selber zum Herumbasteln in Nodered anfangen. Ich prophezeie mal: Wenn man 2027 die reduzierten Netzentgelte gerne haben möchte, wird einen der Netzbetreiber mit vielen Ausreden und anderen Schuldigen auf lange Sicht vertrösten. Gewünscht wird vermutlich eh mal nur die "Leistungsmessung für Alle" und die Mindestbemessungsgrundlage auf Basis der neu eingeführten vereinheitlichten 8kW Bezugsleistung. Das erwischt dann ja auch die pösen PV Anlagenbesitzer mit Batterien, die im Sommerhalbjahr einfach keinen Strom verbrauchen wollen. Alles andere halte ich für Marketing-Zukunftsmusik aber vielleicht bin ich zu pessimistisch. |
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Also das Thema "Systemdienlichkeit" ist für die Netzentgelte nicht wirklich relevant. Das bezieht sich auf die Netzentgeltbefreiung von Speichern. Siehe dazu den zweiten Teil der Konsultation: https://www.e-control.at/documents/1785851/0/Marktkonsultation+SNE-GV+Teil+2_20260227_1v0+%281%29.pdf/9c802d26-2240-f5b0-835f-aff7d81cbc83?t=1772185696311. Wie darin ersichtlich gibt es da sehr restriktive Kriterien sodass eh so gut wie keine Speicher (und vor allem keine Heimspeicher) von der Entgeltbefreiung profitieren werden. Zum Punkt Schnittstelle: Ja, sehe ich auch so. Eine zuverlässige Schnittstelle zum "Runter-Regel" durch den Netzbetreiber beim regelbaren Tarif ist unrealistisch. In der SNEV2026 haben sie aber eh auch andere Möglichkeiten angeführt. z.B. einfach 10-facher Leistungspreis bei Überschreitung. Hier der relevante Auszug: ![]() Zum letzten Punkt: Ja sehe ich auch so. Prio1 hat sicher die Leistungsmessung inkl. Mindestbemessungsgrundlage |
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Aber da würd ich schon widersprechen wenn netzentgelte fürs einspeisen teurer ist als die einspeisevergütung --> anlage limitieren auf max 8kw einspeisen (oder zB 8,9kw wenn abgerundet wird) und es wird strom eben nicht produziert, was womöglich ja auch sinnvoll/gewünscht ist wenn zu wenig verbraucht wird |
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Da gehts nicht um Einspeisegebühren. Es geht hier ausschließlich um Netzentgelte auf Verbrauch. Eigenversorger (PV+Batterie) sind im Sommerhalbjahr großteils autark. Bei einer Mindestbemessungsgrundlage für die Leistungsbepreisung würden diese Haushalte ab 2027 aber auch im Sommerhalbjahre Netzgebühren für die "Mindestleistung" (also z.B. 20% von den 8kW = 1,6kW) zahlen. Deshalb meint RaBo76 das die PV-Besitzer erwischt werden. Ich glaube der Einfluss für PV-Besitzer hält sich in Grenzen. Derzeit zahlen diese Haushalte ja auch die Leistungspauschale... |
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Das war aus meiner Sicht klar. Das ist zumindest keine große Überraschung, ich sehe bei dem Verhältnis kein Problem, hatte eher befürchtet, dass sie sich nicht trauen so konsequent zu sein. Hm, das ist schon eine Überraschung und ich finde das (unnötig) kompliziert, hätte eher auch so ein Model wie in DE gehofft (relativ einfaches statisches Modell, abhängig von Uhrzeit bzw Jahreszeit, individuell pro Netzgebiet) Klingt ok.. also realistischer als die "formellen" 4kW derzeit. Haushalte die keine leistungsstarken Verbraucher haben und Haushalte die technisch in der Lage sind Peakshaving zu betreiben und es auch tun. Haushalte die leistungsstarke Verbraucher haben, diese intensiv nutzen und nicht in der Lage oder Willens sind Peakshaving zu betreiben. Ja, aber nicht mit den vollen 8kW, sondern 20%. |
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Da geht es um Bezug, es gibt keine Netzentgelte fürs Einspeisen. |
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Die Frage ist ob die 20% (1,6kW) genauso teuer sind wie jetzt 1kW, denn dies zahlt man von 0kW bis <2kW. |
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Ah danke für den hinweis, dachte das war auf die "großeinspeiser" bezogen ich kann mir nicht vorstellen dass der mindestbetrag höher ist als aktuell --> stichwort großmutti die backofen einschaltet für kekse für die großenkerl --> das politisch zu verklickern dass das jetzt "massiv" teurer sein sollte wäre doch politischer selbstmord Außerdem hieß es ja immer es soll verursachungsgerechter aufgeteilt werden --> da kann/muss der mindestbetrag ja nicht höher werden, weil es dann ja gar niemanden geben würde der davon profitiert? |
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Genau so sehe ich das auch. |
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Kann irgendwer eine Einschätzung abgeben was das monetär für einen Speicher bedeutet? Ich würde mir gernen einen Kaufen, aber auf 10 Jahre rein Stromkosten wär das ein Nullsummenspiel. Spart man sich mit einem Speicher dann etwas bzw. Könnte man und kann man das irgendwie quantifizieren? |
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Hallo CCMM, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Marktkonsultation zur SNE-GV |
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Das geht erst wenn € beträge bekanntgegeben werden - Stand heute wird dir die frage noch niemand beantworten können |
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Ich kann nur von der derzeitigen Leistungsmessung in Netz-Nö sprechen. 1kW (bzw. wird abgerundet also <2kW) kostet geringfügig mehr als wenn man Pauschal (ohne Leistungsmessung) hat. Aber mit Leistungsmessung ist der Arbeitspreis um 2 c/kWh netto günstiger. Ist die PV und der Speicher groß genug bringt man in vielen Monaten die Leistungsspitzen weg. Und zahlt ähnlich viel wie mit der Pauschalvariante. Aber günstiger wird es wenn man in der Zeit wo man viel Bezug hat die Spitzen runter bekommt. Z.b. ich hatte im Dezember 725kWh Bezug und zahlte gegenüber der Pauschalvariante um 17,4€ beim Arbeitspreis weniger, leider hatte ich damals noch nicht die Spitzen auf unter 2kW gedrückt so bin ich auf 5kW gekommen und musste dafür 21,36€ mehr zahlen (als gegenüber Pauschal). |
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Wie ist eure Meinung zum zweiten Teil der Marktkonsultation - https://www.e-control.at/documents/1785851/0/Marktkonsultation+SNE-GV+Teil+2_20260227_1v0+%281%29.pdf/9c802d26-2240-f5b0-835f-aff7d81cbc83?t=1772185696311. Ziemlich restriktive Kriterien für die Bezugsseitige Befreiung von Netzentgelten bei Speichern. Kumulative Voraussetzungen für die Einstufung als systemdienlicher Speicher:
Damit wirds sicher nicht zu einem "Speicher-Tsunami" kommen. Nur wenige Großspeicher werden die Anforderungen erfüllen. Und kleine Heimspeicher sind sowieso ausgenommen wodurch weiterhin nur der Eigenverbrauch als relevante Einnahmequelle bleibt. Vl kommt ja mit dem Flexibilitätsmarkt (§142 ElWG) und den Aggregationsmodellen evtl eine neue zusätzliche Erlösmöglichkeit für Speicher... |
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Wie kannst du Spitzen unter 2kW drücken? Keinen E-Herd? Keine WP WP [Wärmepumpe]? Und sicher kein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], oder? |
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Mit einem Speicher. Kann man machen, solange man unter 48kWh (abzüglich Verluste) Tagesverbrauch bleibt. |
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Ich hab einen Speicher mit 27,6kWh, ein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] mit 80kWh, eine WP WP [Wärmepumpe] und natürlich div. Haushaltsgeräte - aber wie es sich da in der Praxis ausgehen soll auch nur unter 4kW zu bleiben, frage ich mich schon. Im Sommer ok, kein Problem. Aber im Winter? |
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hängt (wie @christoph1703 ausgeführt hat) vom Tagesverbrauch ab. wenn der (deutlich) unter 4 * 24 = 96 kWh bleibt kann man das mit einem Speicher wegglätten. Man muss immer breücksichtigen dass es nicht wirklich um die Leistungsspitzen geht, sondern um den (maximalen) Energieverbrauch in 15 Minuten, der auf Leistung rückgerechnet wird. Der berüchtigte E-Herd mag zwar mal 2-3 kW ziehen, aber nicht durchgehend 15 Minuten lang (außer man vergisst das Nudelwasser am Herd) |
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Hängt im Prinzip nur von der Entladeleistung des Speichers ab. Dann gibt es eben den Winterbetrieb (wenn eh zuwenig von der PV kommt): Der Speicher wird auf z.B. 70% SoC gehalten und bügelt alles weg, was über 4kW daherkommt. Sobald der Verbrauch wieder unter 4 kW geht lädt sich der Speicher wieder langsam übers Netz unterhalb der 4 kW Grenze bis zu den 70% auf. Somit erfährt der Speicher endlich eine sinnvolle 3fach Nutzung: In der Übergangszeit zur Eigenversorgung, im Sommer zum PV Spitzen Wegpuffern und Nachteinspeisen (mehr Ertrag!), und im Winter zum Peak Shaving. Mit großem Speicher sollte auch das BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Laden gut bewerkstelligbar sein (Grenze sind die angeführten 96 kWh 24h Verbrauch). P.S.: Mein einphasiges System erlaubt nur 3,68 kVA Entladeleistung - selbst damit bleib ich quasi immer unter den 4 kW, wenn natürlich das BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Laden dementsprechend intelligent gehandelt wird. |
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Erstens ist die PV mit 44,4kWp schon sehr groß, leider nur relativ flach weshalb die im Winter bei Sonne nicht so der bringen ist, aber Fläche zählt hald bei Hochnebel/Nebel und im Dezember hatten wir in Summe nur 2h Sonne. Dann ist natürlich Erdwärme auch viel besser als eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] und natürlich ein großer Speicher wobei meine 75kWh habe ich vom Netz nur bis 20% nachgeladen. EAuto kommt gerade und da werde ich ihn im nächsten Winter eher bis 60% nachladen lassen und unter 20% wird das E-Auto dann nicht mehr geladen, so die Idee. Und 1,9kWh*24h sind immerhin 45kWh auf 31 Tage gerechnet wären das 1400kWh. |
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Theoretisch sind eure Zahlen ja recht nett, aber wenn das Auto leer ist und eine längere Fahrt ansteht, dann müssen schon mal 60kWh über Nacht ins Auto. Klar, es kann funktionieren, aber halt eher mühsam... Ich hatte im Winter schon einige Tage, speziell am Wochenende, wo an die 100kWh an einem Tag verbraucht wurden. |
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