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Marktkonsultation zur SNE-GV

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  •  CCMM
4.3.2026
12 Antworten | 6 Autoren 12
12
Hallo!
Hast sich schon jemand die Marktkonsultation zur SNE-GV genauer angeschaut?
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/Marktkonsultation+SNE-GV+Teil+1_20260219_1v0+%281%29.pdf/4e2d42b9-96d7-a4c3-9d4c-441fa7cea064?t=1772185636757

Meine Take-Aways:
.) Vollständige Leistungsmessung auf NE7

.) Leistungskomponente 40%, Arbeitskomponente 60% -> Dies ist eine sehr relevante Verschiebung hin zu Leistungsbepreisung. Derzeit <20% Leistungskomponente;

.) Mindestbemessungsgrundlage: 20% -> Dies wird vor allem PV-Besitzer (Eigenversorger) in den Sommermonaten stark treffen. Die müssten dann trotz Autarkie in den Sommermonaten für ca. 2-3 kW Leistungspreise zahlen.

.) Regelbare Bezugsleistung: Es wird empfohlen die regelbare Bezugsleistung auf NE7 auszuweiten. 25% weniger Entgelt für regelbaren Anteil. Der Netzbetreiber darf am Vortag jeweils 2 Zeitfenster zu jeweils 2h definieren in der die regelbare Leistung nicht zur Verfügung steht (aus SNEV 2026). Ansteuerung auf NE7 über digitale Schnittstelle via Energiemanagementsysteme. -> Interessanter Ansatz um die EV-Besitzer von den Hochlaststunden wegzubringen

.) von 4kW auf 8kW: Für bisher nicht-leistungsgemessene Netzanschlüsse in Bezugsrichtung sollen einheitlich 8 kW als netzwirksame Leistung zur Anwendung kommen

Eure Meinung dazu? Wer profitiert? Wer verliert?
Ist die regelbare Bezugsleistung für EV-Besitzer interessant?

  •  RaBo76
4.3.2026 13:49  (#1)
Na wenn das mal nicht so ein Rohrkrepierer wird, wie die "SmartGrid" Schnittstelle. So als ob es Österreichs Energiewirtschaft bundeseinheitlich je zusammenbringen würde Zustände für "Netzdienlichkeit" oder "Regelbarkeiten" zu definieren, geschweige denn, das in ein digitales Protokoll zu gießen emoji 
Wie soll da je ein Energiemanager Hersteller etwas Out-of-the-Box zur Verfügung stellen können, falls das überhaupt einen Hersteller interessiert das zu implementieren? Kann ja nicht jeder selber zum Herumbasteln in Nodered anfangen.

Ich prophezeie mal:
Wenn man 2027 die reduzierten Netzentgelte gerne haben möchte, wird einen der Netzbetreiber mit vielen Ausreden und anderen Schuldigen auf lange Sicht vertrösten.
Gewünscht wird vermutlich eh mal nur die "Leistungsmessung für Alle" und die Mindestbemessungsgrundlage auf Basis der neu eingeführten vereinheitlichten 8kW Bezugsleistung. Das erwischt dann ja auch die pösen PV Anlagenbesitzer mit Batterien, die im Sommerhalbjahr einfach keinen Strom verbrauchen wollen.
Alles andere halte ich für Marketing-Zukunftsmusik aber vielleicht bin ich zu pessimistisch.

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  •  CCMM
4.3.2026 15:38  (#2)

zitat..
RaBo76 schrieb:

Na wenn das mal nicht so ein Rohrkrepierer wird, wie die "SmartGrid" Schnittstelle. So als ob es Österreichs Energiewirtschaft bundeseinheitlich je zusammenbringen würde Zustände für "Netzdienlichkeit" oder "Regelbarkeiten" zu definieren, geschweige denn, das in ein digitales Protokoll zu gießen  
Wie soll da je ein Energiemanager Hersteller etwas Out-of-the-Box zur Verfügung stellen können, falls das überhaupt einen Hersteller interessiert das zu implementieren? Kann ja nicht jeder selber zum Herumbasteln in Nodered anfangen.

Ich prophezeie mal:
Wenn man 2027 die reduzierten Netzentgelte gerne haben möchte, wird einen der Netzbetreiber mit vielen Ausreden und anderen Schuldigen auf lange Sicht vertrösten.
Gewünscht wird vermutlich eh mal nur die "Leistungsmessung für Alle" und die Mindestbemessungsgrundlage auf Basis der neu eingeführten vereinheitlichten 8kW Bezugsleistung. Das erwischt dann ja auch die pösen PV Anlagenbesitzer mit Batterien, die im Sommerhalbjahr einfach keinen Strom verbrauchen wollen.
Alles andere halte ich für Marketing-Zukunftsmusik aber vielleicht bin ich zu pessimistisch.

Also das Thema "Systemdienlichkeit" ist für die Netzentgelte nicht wirklich relevant. Das bezieht sich auf die Netzentgeltbefreiung von Speichern. Siehe dazu den zweiten Teil der Konsultation: https://www.e-control.at/documents/1785851/0/Marktkonsultation+SNE-GV+Teil+2_20260227_1v0+%281%29.pdf/9c802d26-2240-f5b0-835f-aff7d81cbc83?t=1772185696311. Wie darin ersichtlich gibt es da sehr restriktive Kriterien sodass eh so gut wie keine Speicher (und vor allem keine Heimspeicher) von der Entgeltbefreiung profitieren werden.

Zum Punkt Schnittstelle: Ja, sehe ich auch so. Eine zuverlässige Schnittstelle zum "Runter-Regel" durch den Netzbetreiber beim regelbaren Tarif ist unrealistisch. In der SNEV2026 haben sie aber eh auch andere Möglichkeiten angeführt. z.B. einfach 10-facher Leistungspreis bei Überschreitung. Hier der relevante Auszug:

_aktuell/20260304635576.png

Zum letzten Punkt: Ja sehe ich auch so. Prio1 hat sicher die Leistungsmessung inkl. Mindestbemessungsgrundlage

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  •  cutcher
4.3.2026 16:40  (#3)
 

zitat..
RaBo76 schrieb:
 
Gewünscht wird vermutlich eh mal nur die "Leistungsmessung für Alle" und die Mindestbemessungsgrundlage auf Basis der neu eingeführten vereinheitlichten 8kW Bezugsleistung. Das erwischt dann ja auch die pösen PV Anlagenbesitzer mit Batterien, die im Sommerhalbjahr einfach keinen Strom verbrauchen wollen. 


Aber da würd ich schon widersprechen

wenn netzentgelte fürs einspeisen teurer ist als die einspeisevergütung --> anlage limitieren auf max 8kw einspeisen (oder zB 8,9kw wenn abgerundet wird) und es wird strom eben nicht produziert, was womöglich ja auch sinnvoll/gewünscht ist wenn zu wenig verbraucht wird


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  •  CCMM
4.3.2026 16:46  (#4)

zitat..
cutcher schrieb:

 

──────..
RaBo76 schrieb:
 
Gewünscht wird vermutlich eh mal nur die "Leistungsmessung für Alle" und die Mindestbemessungsgrundlage auf Basis der neu eingeführten vereinheitlichten 8kW Bezugsleistung. Das erwischt dann ja auch die pösen PV Anlagenbesitzer mit Batterien, die im Sommerhalbjahr einfach keinen Strom verbrauchen wollen. 
───────────────

Aber da würd ich schon widersprechen

wenn netzentgelte fürs einspeisen teurer ist als die einspeisevergütung --> anlage limitieren auf max 8kw einspeisen (oder zB 8,9kw wenn abgerundet wird) und es wird strom eben nicht produziert, was womöglich ja auch sinnvoll/gewünscht ist wenn zu wenig verbraucht wird

Da gehts nicht um Einspeisegebühren. Es geht hier ausschließlich um Netzentgelte auf Verbrauch. Eigenversorger (PV+Batterie) sind im Sommerhalbjahr großteils autark. Bei einer Mindestbemessungsgrundlage für die Leistungsbepreisung würden diese Haushalte ab 2027 aber auch im Sommerhalbjahre Netzgebühren für die "Mindestleistung" (also z.B. 20% von den 8kW = 1,6kW) zahlen. Deshalb meint RaBo76 das die PV-Besitzer erwischt werden. 
Ich glaube der Einfluss für PV-Besitzer hält sich in Grenzen. Derzeit zahlen diese Haushalte ja auch die Leistungspauschale...


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  •  ck
4.3.2026 16:56  (#5)

zitat..
CCMM schrieb: .) Vollständige Leistungsmessung auf NE7

Das war aus meiner Sicht klar.


zitat..
CCMM schrieb: ) Leistungskomponente 40%, Arbeitskomponente 60% -> Dies ist eine sehr relevante Verschiebung hin zu Leistungsbepreisung.

Das ist zumindest keine große Überraschung, ich sehe bei dem Verhältnis kein Problem, hatte eher befürchtet, dass sie sich nicht trauen so konsequent zu sein.


zitat..
CCMM schrieb: .) Regelbare Bezugsleistung: Es wird empfohlen die regelbare Bezugsleistung auf NE7 auszuweiten. 25% weniger Entgelt für regelbaren Anteil. Der Netzbetreiber darf am Vortag jeweils 2 Zeitfenster zu jeweils 2h definieren in der die regelbare Leistung nicht zur Verfügung steht (aus SNEV 2026). Ansteuerung auf NE7 über digitale Schnittstelle via Energiemanagementsysteme. -> Interessanter Ansatz um die EV-Besitzer von den Hochlaststunden wegzubringen

Hm, das ist schon eine Überraschung und ich finde das (unnötig) kompliziert, hätte eher auch so ein Model wie in DE gehofft (relativ einfaches statisches Modell, abhängig von Uhrzeit bzw Jahreszeit, individuell pro Netzgebiet)


zitat..
CCMM schrieb: .) von 4kW auf 8kW: Für bisher nicht-leistungsgemessene Netzanschlüsse in Bezugsrichtung sollen einheitlich 8 kW als netzwirksame Leistung zur Anwendung kommen

Klingt ok.. also realistischer als die "formellen" 4kW derzeit.


zitat..
CCMM schrieb: Wer profitiert?

Haushalte die keine leistungsstarken Verbraucher haben und Haushalte die technisch in der Lage sind Peakshaving zu betreiben und es auch tun.


zitat..
CCMM schrieb: Wer verliert?

Haushalte die leistungsstarke Verbraucher haben, diese intensiv nutzen und nicht in der Lage oder Willens sind Peakshaving zu betreiben.


zitat..
RaBo76 schrieb: die Mindestbemessungsgrundlage auf Basis der neu eingeführten vereinheitlichten 8kW Bezugsleistung. Das erwischt dann ja auch die pösen PV Anlagenbesitzer mit Batterien, die im Sommerhalbjahr einfach keinen Strom verbrauchen wollen.

Ja, aber nicht mit den vollen 8kW, sondern 20%.




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  •  ck
4.3.2026 16:58  (#6)

zitat..
cutcher schrieb:

wenn netzentgelte fürs einspeisen teurer ist als die einspeisevergütung --> anlage limitieren auf max 8kw einspeisen (oder zB 8,9kw wenn abgerundet wird) und es wird strom eben nicht produziert, was womöglich ja auch sinnvoll/gewünscht ist wenn zu wenig verbraucht wird

Da geht es um Bezug, es gibt keine Netzentgelte fürs Einspeisen.


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
4.3.2026 17:46  (#7)

zitat..
CCMM schrieb: .) Mindestbemessungsgrundlage: 20% -> Dies wird vor allem PV-Besitzer (Eigenversorger) in den Sommermonaten stark treffen. Die müssten dann trotz Autarkie in den Sommermonaten für ca. 2-3 kW Leistungspreise zahlen.

 

zitat..
CCMM schrieb: Bei einer Mindestbemessungsgrundlage für die Leistungsbepreisung würden diese Haushalte ab 2027 aber auch im Sommerhalbjahre Netzgebühren für die "Mindestleistung" (also z.B. 20% von den 8kW = 1,6kW) zahlen. Deshalb meint RaBo76 das die PV-Besitzer erwischt werden.
Ich glaube der Einfluss für PV-Besitzer hält sich in Grenzen. Derzeit zahlen diese Haushalte ja auch die Leistungspauschale...


Die Frage ist ob die 20% (1,6kW) genauso teuer sind wie jetzt 1kW, denn dies zahlt man von 0kW bis <2kW.




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  •  cutcher
4.3.2026 18:35  (#8)
Ah danke für den hinweis, dachte das war auf die "großeinspeiser" bezogen

ich kann mir nicht vorstellen dass der mindestbetrag höher ist als aktuell --> stichwort großmutti die backofen einschaltet für kekse für die großenkerl --> das politisch zu verklickern dass das jetzt "massiv" teurer sein sollte wäre doch politischer selbstmord

Außerdem hieß es ja immer es soll verursachungsgerechter aufgeteilt werden --> da kann/muss der mindestbetrag ja nicht höher werden, weil es dann ja gar niemanden geben würde der davon profitiert?


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  •  ck
4.3.2026 18:43  (#9)

zitat..
cutcher schrieb: kann mir nicht vorstellen dass der mindestbetrag höher ist als aktuell --> stichwort großmutti die backofen einschaltet für kekse für die großenkerl --> das politisch zu verklickern dass das jetzt "massiv" teurer sein sollte wäre doch politischer selbstmord

Außerdem hieß es ja immer es soll verursachungsgerechter aufgeteilt werden --> da kann/muss der mindestbetrag ja nicht höher werden, weil es dann ja gar niemanden geben würde der davon profitiert?

Genau so sehe ich das auch.


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  •  ca85
4.3.2026 19:32  (#10)
Kann irgendwer eine Einschätzung abgeben was das monetär für einen Speicher bedeutet? Ich würde mir gernen einen Kaufen, aber auf 10 Jahre rein Stromkosten wär das ein Nullsummenspiel.

Spart man sich mit einem Speicher dann etwas bzw. Könnte man und kann man das irgendwie quantifizieren?

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Hallo CCMM,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Marktkonsultation zur SNE-GV

  •  cutcher
4.3.2026 20:36  (#11)

zitat..
ca85 schrieb:

Kann irgendwer eine Einschätzung abgeben was das monetär für einen Speicher bedeutet? Ich würde mir gernen einen Kaufen, aber auf 10 Jahre rein Stromkosten wär das ein Nullsummenspiel.

Spart man sich mit einem Speicher dann etwas bzw. Könnte man und kann man das irgendwie quantifizieren?

Das geht erst wenn € beträge bekanntgegeben werden - Stand heute wird dir die frage noch niemand beantworten können

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
4.3.2026 20:47  (#12)

zitat..
ca85 schrieb: Spart man sich mit einem Speicher dann etwas bzw. Könnte man und kann man das irgendwie quantifizieren?

Ich kann nur von der derzeitigen Leistungsmessung in Netz-Nö sprechen.

1kW (bzw. wird abgerundet also <2kW) kostet geringfügig mehr als wenn man Pauschal (ohne Leistungsmessung) hat.

Aber mit Leistungsmessung ist der Arbeitspreis um 2 c/kWh netto günstiger.

Ist die PV und der Speicher groß genug bringt man in vielen Monaten die Leistungsspitzen weg. Und zahlt ähnlich viel wie mit der Pauschalvariante. Aber günstiger wird es wenn man in der Zeit wo man viel Bezug hat die Spitzen runter bekommt. Z.b. ich hatte im Dezember 725kWh Bezug und zahlte gegenüber der Pauschalvariante um 17,4€ beim Arbeitspreis weniger, leider hatte ich damals noch nicht die Spitzen auf unter 2kW gedrückt so bin ich auf 5kW gekommen und musste dafür 21,36€ mehr zahlen (als gegenüber Pauschal).

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