Betonierte Terrasse im hinteren Bauwich? [NÖ]
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Worauf es hier ankommt ist, ob - die Terrasse mit dem Hauptgebäude eine bauliche Verbindung aufweist oder - eine eigenständige bauliche Anlage ist. Im ersten Fall wäre sie Teil des Hauptgebäudes und dieses dürfte dann nirgendwo in den Bauwich ragen. Im zweiten Fall als eigenständige bauliche Anlage darfst du sie auch im Bauwich errichten. Die gesetzliche Grundlage dafür hast du eh schon selbst mit § 51 Abs. 5 gefunden. Wenn also der zweite Fall bei dir zutrifft, dann liegt die Gemeinde falsch..... |
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Hallo Karl, vielen Dank für deine wie immer umgehende und kompetente Hilfe. Bauliche Verbindung sollte, denke ich, keine da sein, das muss ich aber mit dem Baumeister abklären. Liebe Grüße & Frohe Weihnachten! |
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