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Recht auf Jahresabrechnung in Papierform

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
31.7.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Bei der Wahl des neuen Energieanbieters auch mit Hilfe von Tarikkalkulator der E Control erhielt ich die Auskunft: GESETZLICHES Recht auf Jahresabrechnung in Papierform.
Doch gleich beim ersten kontaktierten Anbieter unbekannt
zu finden im Elektritzitätswirtschaftsgesetz § 81
und darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Ichvergleiche  gerne über Jahre die Werte , das schaffe ich besser am Papier .
Die letzte Abrechnung von Wien Energie verstand ich nicht, lange Mailverkehr.........Erst Monate Später Korrektur in Höhe von ca 75 €,-- weil ein Fehler im System 😳

  •  christoph1703
31.7.2025  (#1)

zitat..
mycastle schrieb: Doch gleich beim ersten kontaktierten Anbieter unbekannt
zu finden im Elektritzitätswirtschaftsgesetz § 81
und darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Liegts an mir, oder ergibt der Satz keinen Sinn? 🤔

zitat..
mycastle schrieb: Ichvergleiche gerne über Jahre die Werte , das schaffe ich besser am Papier .

Dann hast du doch sicher einen Drucker, oder nicht? Kommt sicher günstiger als wenn der EV das für dich druckt und dann per Post schickt.

Edit: Was ist eigentlich die Frage?

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  •  thohem
31.7.2025  (#2)

zitat..
mycastle schrieb: Ichvergleiche gerne über Jahre die Werte , das schaffe ich besser am Papier .

? Wie das ?
Ich hab seit Jahren nur Email Rechnungen und mein Raspi holt sich die Emails, legt sie entsprechend ab und schreibt sie in die Datenbank.
Das geht heute noch einfacher als damals - KI macht das alles für einen. 0 Kenntnisse von Nöten




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  •  mycastle
  •   Gold-Award
31.7.2025  (#3)
Für die Jungen eventuell, aber nicht für die gesamte Bevölkerung.
Mal ist das NB kaputt, mal spinnt der Drucker. ...
Ich finde es sinnvoll.

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