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Haftungsentlassung Partner Kredit

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  radmutter
3.6. - 4.6.2025
19 Antworten | 4 Autoren 19
19
Hallo,

auch wenn ich noch ein paar Jahre Zeit habe, möchte ich den Zeitpunkt eventuell bereits jetzt nutzen.
Im Trennungsvertrag wurde vereinbart, dass die Haftungsentlassung aus dem Kreditvertrag bis 2027 erfolgen muss.
Aufgrund einer mit der Trennung verbundenen Umstrukturierung im Job/Selbstständigkeit habe ich die letzten Jahre noch abgewartet.

Situation
Haus zu 100% fertiggstellt, keine weiteren Umsetzungsschritte

Bankkredit (BA) (2. Rang im GB)
250 k, davon 225 k offen
Rate: 850 Euro/Monat
Ex-Partner noch im Darlehensvertrag gelistet

Landesdarlehen (1. Rang im GB)
55 k, davon 40 k offen
Rate: 250 Euro/Monat
Ex-Partner bereits aus Vertrag entlassen (war unkompliziert)

Gesamtbelastung Banken: 1.200 Euro/Monat
sonst kein Leasing etc.

Grundbuch
vorher 50/50, aktuell 100 % ich

Lebensstil: sparsam, aber ohne großen Verzicht.

Meine finanzielle Situation in den letzten 2 Jahren:
Angestellt in TZ, aber fast Vollzeit: 35 h/Woche -> 3.100 netto pro Monat (14 x)

Nebenbei selbstständig, die letzten 2 Jahre habe ich hier noch folgende Gewinne erzielt:
pro Jahr: 20.000 Euro nach Aufwänden, EKSt und SVS
-> ca. 1.600 netto pro Monat (12x)

Das ergibt dann ca. 5.000 Euro netto/Monat (12x)
Liquide Mittel auf einem Sparkonto (bei einer anderen Bank): 70 k

Alle Kosten werden von mir alleine gestemmt.

Was vermuten die Experten, kann ich die Bank überzeugen?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2025  (#1)
auf Basis der beschriebenen Zahlen meine ich persönlich: ja (auch ohne Selbständigkeit, die bei Banken bekanntermaßen "vorsichtiger" betrachtet wird - wenn diese allerdings so wie dargestellt nachweislich ebenfalls etwas "abwirft" umso besser). Ob die konkrete Bank das aber genauso sieht, bleibt abzuwarten. Kinder oder sonstige Unterhaltsverpflichtungen gibt es eh keine?

Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Entlassung aus dem Kreditvertrag gibt - auch wenn

zitat..
radmutter schrieb: Im Trennungsvertrag wurde vereinbart, dass die Haftungsentlassung aus dem Kreditvertrag bis 2027 erfolgen muss.

Hier würde ich abklären, welche Rechtsfolgen für dich entstehen, wenn die Bank sich einer Entlassung verweigert.


1
  •  radmutter
3.6.2025  (#2)

zitat..
LiConsult schrieb: Kinder oder sonstige Unterhaltsverpflichtungen gibt es eh keine

nein.

zitat..
LiConsult schrieb: Hier würde ich abklären, welche Rechtsfolgen für dich entstehen, wenn die Bank sich einer Entlassung verweigert.

Guter Punkt, über den möchte ich mir allerdings erst im "Worst Case" Gedanken machen.

Hat hier jemand Erfahrung mit der BA diesbzgl.?
Wie ist die beste Vorgehensweise in diesem Fall? Termin vereinbaren und direkt die Zahlen auf den Tisch legen?


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2025  (#3)

zitat..
radmutter schrieb: Hat hier jemand Erfahrung mit der BA diesbzgl.?
Wie ist die beste Vorgehensweise in diesem Fall? Termin vereinbaren und direkt die Zahlen auf den Tisch legen?

exakt - wie bei jeder anderen Bank dieser Vorgang ebenfalls zu empfehlen ist. Kontaktaufnahme mit der Betreuung (bei der BA über Onlinebanking problemlos). Je früher desto besser, um rechtzeitig reagieren zu können.


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  •  speeeedcat
3.6.2025  (#4)
Würde ebenso um Kontaktaufnahme mittels Online-Banking empfehlen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel recht rasch.
Wenn die Bank keine Sicherheitenverschlechterung sieht, könnte die Entlassung klappen. Wie erwähnt unterliegst du hier aber der Freiwilligkeit. Vielleicht könnten Zusatzprodukte (Kontowechsel Privat-Firmenkonto) anzubieten hilfreich sein für ein Dafürsprechen. 

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  •  oli93
3.6.2025  (#5)
Zur Info, da ich mich damit ebenfalls beschäftige. 
Nachfolgend der Auszug im EBanking, betreffend Anfrage Haftentlassung:
Ich ersuche um Prüfung einer Beteiligtenänderung zu meiner oben genannten Finanzierung und erkläre mich bereit, die für die Prüfung meines Antrages und die für die technischen und kreditvertraglichen Änderungen anfallenden Spesen in Höhe von EUR 350,00 innerhalb von 5 Werktagen im Voraus auf das vorgenannte Kreditkonto zu überweisen. Bei negativer Prüfung und somit Nichtdurchführung der Kreditvertragsänderungen werden Sie EUR 100,- umgehend auf das Kreditkonto refundieren. Ich nehme zur Kenntnis, dass mein Anliegen erst nach Einlangen der Spesen auf dem Kreditkonto bearbeitet werden kann.
Dies war vor einem Jahr noch nicht der Fall!

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  •  radmutter
3.6.2025  (#6)
was meint ihr mit:

zitat..
speeeedcat schrieb: Würde ebenso um Kontaktaufnahme mittels Online-Banking empfehlen.

zitat..
LiConsult schrieb: bei der BA über Onlinebanking problemlos

Den Sachverhalt direkt per Online-Banking anfragen oder einen Termin vor Ort vereinbaren?

@oli93 
Ich versteh nicht ganz was du meinst




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  •  speeeedcat
3.6.2025  (#7)

zitat..
radmutter schrieb: Den Sachverhalt direkt per Online-Banking anfragen

Ja, das ist die korrekte Vorgehensweise.


zitat..
radmutter schrieb: @oli93 
Ich versteh nicht ganz was du meinst

Ich ehrlich gesagt auch nicht ...




1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2025  (#8)

zitat..
radmutter schrieb: Den Sachverhalt direkt per Online-Banking anfragen oder einen Termin vor Ort vereinbaren?

per onlinebanking ist es konkret bei der BA am einfachsten. Wenn du eine Ansprechperson haben solltest, mit der du ohnehin "laufend" in Kontakt bist, dann wird das über die auch kein Problem sein. Beim onlinebanking bist du halt gleich in der "richtigen Schiene".

zitat..
oli93 schrieb: Dies war vor einem Jahr noch nicht der Fall!

was konkret - dass du dich bei deiner Bank bereiterklären musstest, vorab die angedruckte Zustimmung abzugeben, oder dass die Bearbeitung etwas kostet?


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  •  radmutter
3.6.2025  (#9)
Mit Online-Banking meint ihr e einfach eine Nachricht an das Betreuerteam, das kann man im Telebanking direkt auswählen.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2025  (#10)
ja

1
  •  radmutter
3.6.2025  (#11)
glaubt ihr reichen 2 Jahre Einkommenssteuerbescheid aus oder sind mehrere nötig? das Jahr zuvor war aufgrund des "all in" als selbstständiger nicht so prickelnd. Die letzten 2 Jahre sind wie oben beschrieben (2023, 2024).

1
  •  speeeedcat
3.6.2025  (#12)
2 Est.-Bescheider sind das Minimum, drei besser. Wenn das 1. Jahr nicht prickelnd war, sieht man auf den beiden letzten aber die Entwicklung, das sollte sich also von selbst erklären.

1
  •  oli93
3.6.2025  (#13)
Ich meinte damit, dass die Anfrage dazu mittlerweile 350€ kostet

ich hatte bereits vor ca einem Jahr eine Anfrage zur Haftentlassung gestellt, diese viel damals allerdings negativ aus und es sind dabei keine zusätzlichen Kosten angefallen

1
  •  radmutter
4.6.2025  (#14)
@oli93 wie waren die Rahmenbedingungen bei dir im Vergleich zu meinen oben genannten? Hast du bessere oder schlechtere Werte geliefert als die oben von mir genannten. Das wäre für mich natürlich gut zu wissen bevor ich die 350 Euro wo hinüberweise.

Wo hast du den Text der BA gefunden?

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  •  radmutter
4.6.2025  (#15)

zitat..
speeeedcat schrieb: 2 Est.-Bescheider sind das Minimum, drei besser. Wenn das 1. Jahr nicht prickelnd war, sieht man auf den beiden letzten aber die Entwicklung, das sollte sich also von selbst erklären.

@speeeedcat 
Dann wirds vermutlich besser sein noch bis 2026 zu warten oder? normalerweise sollte das Jahr 2025 auch sehr gut sein.
2022 war leider schlecht durch den Start der Selbstständigkeit (ca. 20.000 Einkommen).


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  •  speeeedcat
4.6.2025  (#16)
Das würde vermutlich Sinn machen.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.6.2025  (#17)

zitat..
radmutter schrieb: normalerweise sollte das Jahr 2025 auch sehr gut sein.

wenn du eine aktuelle Saldenliste beilegst, dann kannst du die positive Entwicklung untermauern - oder bist du Einnahmen-/Ausgabenrechner mit Erfolgsermittlung per Jahresende?

zitat..
radmutter schrieb: 2022 war leider schlecht durch den Start der Selbstständigkeit (ca. 20.000 Einkommen).

wie sieht das Ergebnis 2023 aus? Dann hättest du drei nachweisbare Jahre

zitat..
radmutter schrieb: Dann wirds vermutlich besser sein noch bis 2026 zu warten oder?

da möchte ich gerne den Punkt von oben aufgreifen: es wurde eine Trennungsvereinbarung getroffen, die eine Entlassung der zweiten Kreditnehmerin bis 2027 zwingend beinhaltet.

zitat..
LiConsult schrieb: Hier würde ich abklären, welche Rechtsfolgen für dich entstehen, wenn die Bank sich einer Entlassung verweigert.

Freilich kannst du dich auch erst mit dem Thema beschäftigen, wenn es soweit ist. Das Abklären der Rechtsfolgen hätte für mich zumindest Priorität.

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  •  radmutter
4.6.2025  (#18)

zitat..
LiConsult schrieb: wenn du eine aktuelle Saldenliste beilegst, dann kannst du die positive Entwicklung untermauern - oder bist du Einnahmen-/Ausgabenrechner mit Erfolgsermittlung per Jahresende?

ich führe laufend die Buchhaltung per E/A-Rechnung, also jederzeit abrufbar.

zitat..
LiConsult schrieb: wie sieht das Ergebnis 2023 aus? Dann hättest du drei nachweisbare Jahre

schwächer als 2024, da erst zur Jahresmitte neben der Selbstständigkeit mit einer zusätzlichen Anstellung in TZ begonnen wurde (56.000 Euro netto Erlöse vor Steuern/SVS + 10.000 netto aus der Anstellung).

zitat..
LiConsult schrieb: Freilich kannst du dich auch erst mit dem Thema beschäftigen, wenn es soweit ist. Das Abklären der Rechtsfolgen hätte für mich zumindest Priorität. 

das ist natürlich ein Thema, aber damit möchte ich mich erst beschäftigen wenn die Entlassung nicht durchgeht.


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  •  oli93
4.6.2025 17:43  (#19)

zitat..
radmutter schrieb:

@oli93 wie waren die Rahmenbedingungen bei dir im Vergleich zu meinen oben genannten? Hast du bessere oder schlechtere Werte geliefert als die oben von mir genannten. Das wäre für mich natürlich gut zu wissen bevor ich die 350 Euro wo hinüberweise.

Wo hast du den Text der BA gefunden?

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Lt meinem Berater wurde diese Neuerung vor ca. einem monat eingeführt.

Die Rahmenbedingungen waren damals schlechter, jetzt entsprechen sie in etwa deiner Lage
Ich denke, derzeit aber eher eine Umschuldung in ein paar Monaten an, falls der Zinssatz noch gesenkt wird


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