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Baugrund, nicht aufgeschlossen - Gerätehütte aufstellen erlaubt? [NÖ]

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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
24.5. - 26.5.2025
12 Antworten | 5 Autoren 12
12
Wir haben gestern ein Grundstück (Bauland) gekauft - es gibt keine Bauabsicht, da wir gegenüber bereits ein Haus gebaut haben. 

Wir möchten aber eine Gerätehütte (unter 10 m²) darauf errichten um Fahrräder usw dort einzustellen. 

Ist das zulässig wenn das Grundstück noch nicht aufgeschlossen ist?

Bundesland ist Niederösterreich 

  •  christoph1703
24.5.2025  (#1)
Dafür braucht ihr eine Baubewilligung. Die bewilligungsfreie Gartenhütte gibts nur in Kombination mit einer Wohneinheit.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.5.2025  (#2)
Rechtlich kannst sie nicht einfach bauen, in der Praxis kommt's auf die Gemeinde an, bei uns würde das niemanden jucken wenn's so klein ist

Alternativ: Kauf dir einen Anhänger, Bau sie da drauf und parke den Anhänger dort oder schraub seitlich zumindest Reifen drauf und sag der "Anhänger" parkt da 😂

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.5.2025  (#3)

zitat..
mpreis76 schrieb: [ref]mpreis76:82976#82976[/ref]nicht aufgeschlossen

Den Begriff "aufgeschlossen" gibts im Gesetz nicht und jeder versteht leider was anderes darunter. 
Du solltest also sagen, was du genau unter "nicht aufgeschlossen" verstehst??
Als BAULAND scheint es ja gewidmet zu sein, warum sollte man da keine Bewilligung für dieses Bauwerk erhalten? Müsste bei der genannten Größe (<10m²) und weiters bei weniger als 3m Höhe sogar in einem vereinfachten Verfahren gem. § 18 Abs. 1a NÖ Bauordnung gehen. D.h. braucht nur selbst angefertigte maßstäbliche Darstellung, braucht keinen Bauführer, ohne Einbindung von Nachbarn.


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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
24.5.2025  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────..
mpreis76 schrieb: nicht aufgeschlossen
───────────────

Den Begriff "aufgeschlossen" gibts im Gesetz nicht und jeder versteht leider was anderes darunter. 
Du solltest also sagen, was du genau unter "nicht aufgeschlossen" verstehst??
Als BAULAND scheint es ja gewidmet zu sein, warum sollte man da keine Bewilligung für dieses Bauwerk erhalten? Müsste bei der genannten Größe (<10m²) und weiters bei weniger als 3m Höhe sogar in einem vereinfachten Verfahren gem. § 18 Abs. 1a NÖ Bauordnung gehen. D.h. braucht nur selbst angefertigte maßstäbliche Darstellung, braucht keinen Bauführer, ohne Einbindung von Nachbarn.

Ich verstehe darunter, dass keine Aufschließungsabgabe entrichtet wurde und dass kein Bauzwang besteht. Diesen Zustand wollen wir auch so behalten. 

Wenn eine Bauanzeige reicht dann wäre das okay. 


1
  •  thohem
24.5.2025  (#5)
Wie wär's mit: die Gemeinde fragen? Kühn, ich weiß....

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  •  christoph1703
24.5.2025  (#6)

zitat..
mpreis76 schrieb: Wenn eine Bauanzeige reicht dann wäre das okay.

Tuts nicht, es ist eine Baubewilligung notwendig.


1
  •  mpreis76
  •   Gold-Award
25.5.2025  (#7)

zitat..
thohem schrieb:

Wie wär's mit: die Gemeinde fragen? Kühn, ich weiß....

Das mache ich natürlich - ich wollte mich nur vorab informieren ... verwerflich? 


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  •  thohem
25.5.2025  (#8)

zitat..
mpreis76 schrieb: verwerflich? 

Umständlich, zuerst irgendwelche Laien im Internet zu Fragen, anstatt gleich zur zuständigen Instanz zu gehen. 

Ich muss es ja auch nicht verstehen, you do you :)


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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
25.5.2025  (#9)

zitat..
thohem schrieb:

──────..
mpreis76 schrieb: verwerflich? 
───────────────

Umständlich, zuerst irgendwelche Laien im Internet zu Fragen, anstatt gleich zur zuständigen Instanz zu gehen. 

Ich muss es ja auch nicht verstehen, you do you :)

Und warum bist du dann im Forum Baurecht unterwegs wenn hier nur Laien sind?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.5.2025  (#10)
Das Baurechtsforum strotzt nur so vor Fällen, wo Gemeinden/Baubehörden ganz einfach falsch bzw. gesetzwidrig entscheiden oder informieren. Daher sollte das Motto gelten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und: im Baurechtsforum posten natürlich auch Laien, aber nicht nur!!
christoph1703 hat eindeutig und klar gepostet, dass dieses Bauwerk eine BAUBEWILLIGUNG braucht. Auch ich habe geschrieben:

zitat..
Karl10 schrieb: warum sollte man da keine Bewilligung für dieses Bauwerk erhalten?

@mpreis76 Warum kommst du da jetzt zum Schluß, dass eine BAUANZEIGE reichen könnte?
Weiters: jetzt das Thema „Bauzwang“ ins Spiel zu bringen, geht völlig in die falsche Richtung. Hat mit deinem Thema/deiner Frage überhaupt nichts zu tun.
Die Frage war ja, ob die Errichtung der Hütte zulässig sei?
Die Antwort war, dass nicht erkennbar ist, was dagegen sprechen sollte.
Das Aufschließungsgebühren hat nichts damit zu tun, ob die Bewilligung erteilt wird. Die Aufschließungsgebühr ist keine Voraussetzung/Bedingung für die Erteilung der Baubewilligung. Allerdings KANN die Erteilung einer Baubewilligung  in bestimmten Situationen – DANACH – die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe nach sich ziehen. Das ist aber hier bei dieser Art und Größe von Bauwerk NICHT der Fall.  


1
  •  thohem
25.5.2025  (#11)

zitat..
mpreis76 schrieb: Und warum bist du dann im Forum Baurecht unterwegs wenn hier nur Laien sind?

Weil's das Internet ist und ich gern meinen Senf hergebe ;)


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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
26.5.2025  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb:

Das Baurechtsforum strotzt nur so vor Fällen, wo Gemeinden/Baubehörden ganz einfach falsch bzw. gesetzwidrig entscheiden oder informieren. Daher sollte das Motto gelten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und: im Baurechtsforum posten natürlich auch Laien, aber nicht nur!!

christoph1703 hat eindeutig und klar gepostet, dass dieses Bauwerk eine BAUBEWILLIGUNG braucht. Auch ich habe geschrieben:

──────..
Karl10 schrieb: warum sollte man da keine Bewilligung für dieses Bauwerk erhalten?
───────────────

@mpreis76 Warum kommst du da jetzt zum Schluß, dass eine BAUANZEIGE reichen könnte?

Weiters: jetzt das Thema „Bauzwang“ ins Spiel zu bringen, geht völlig in die falsche Richtung. Hat mit deinem Thema/deiner Frage überhaupt nichts zu tun.

Die Frage war ja, ob die Errichtung der Hütte zulässig sei?
Die Antwort war, dass nicht erkennbar ist, was dagegen sprechen sollte.

Das Aufschließungsgebühren hat nichts damit zu tun, ob die Bewilligung erteilt wird. Die Aufschließungsgebühr ist keine Voraussetzung/Bedingung für die Erteilung der Baubewilligung. Allerdings KANN die Erteilung einer Baubewilligung  in bestimmten Situationen – DANACH – die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe nach sich ziehen. Das ist aber hier bei dieser Art und Größe von Bauwerk NICHT der Fall.

Gut, vielen Dank für die Informationen. 

Ich werde die Gemeinde kontaktieren und die Angelegenheit besprechen. 

Ich lasse euch wissen was dabei rauskommt! 




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