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Dafür braucht ihr eine Baubewilligung. Die bewilligungsfreie Gartenhütte gibts nur in Kombination mit einer Wohneinheit. |
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Rechtlich kannst sie nicht einfach bauen, in der Praxis kommt's auf die Gemeinde an, bei uns würde das niemanden jucken wenn's so klein ist Alternativ: Kauf dir einen Anhänger, Bau sie da drauf und parke den Anhänger dort oder schraub seitlich zumindest Reifen drauf und sag der "Anhänger" parkt da 😂 |
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Den Begriff "aufgeschlossen" gibts im Gesetz nicht und jeder versteht leider was anderes darunter. Du solltest also sagen, was du genau unter "nicht aufgeschlossen" verstehst?? Als BAULAND scheint es ja gewidmet zu sein, warum sollte man da keine Bewilligung für dieses Bauwerk erhalten? Müsste bei der genannten Größe (<10m²) und weiters bei weniger als 3m Höhe sogar in einem vereinfachten Verfahren gem. § 18 Abs. 1a NÖ Bauordnung gehen. D.h. braucht nur selbst angefertigte maßstäbliche Darstellung, braucht keinen Bauführer, ohne Einbindung von Nachbarn. |
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Ich verstehe darunter, dass keine Aufschließungsabgabe entrichtet wurde und dass kein Bauzwang besteht. Diesen Zustand wollen wir auch so behalten. Wenn eine Bauanzeige reicht dann wäre das okay. |
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Wie wär's mit: die Gemeinde fragen? Kühn, ich weiß.... |
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Tuts nicht, es ist eine Baubewilligung notwendig. |
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Das mache ich natürlich - ich wollte mich nur vorab informieren ... verwerflich? |
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Umständlich, zuerst irgendwelche Laien im Internet zu Fragen, anstatt gleich zur zuständigen Instanz zu gehen. Ich muss es ja auch nicht verstehen, you do you :) |
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Und warum bist du dann im Forum Baurecht unterwegs wenn hier nur Laien sind? |
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Das Baurechtsforum strotzt nur so vor Fällen, wo Gemeinden/Baubehörden ganz einfach falsch bzw. gesetzwidrig entscheiden oder informieren. Daher sollte das Motto gelten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und: im Baurechtsforum posten natürlich auch Laien, aber nicht nur!! christoph1703 hat eindeutig und klar gepostet, dass dieses Bauwerk eine BAUBEWILLIGUNG braucht. Auch ich habe geschrieben: @mpreis76 Warum kommst du da jetzt zum Schluß, dass eine BAUANZEIGE reichen könnte? Weiters: jetzt das Thema „Bauzwang“ ins Spiel zu bringen, geht völlig in die falsche Richtung. Hat mit deinem Thema/deiner Frage überhaupt nichts zu tun. Die Frage war ja, ob die Errichtung der Hütte zulässig sei? Die Antwort war, dass nicht erkennbar ist, was dagegen sprechen sollte. Das Aufschließungsgebühren hat nichts damit zu tun, ob die Bewilligung erteilt wird. Die Aufschließungsgebühr ist keine Voraussetzung/Bedingung für die Erteilung der Baubewilligung. Allerdings KANN die Erteilung einer Baubewilligung in bestimmten Situationen – DANACH – die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe nach sich ziehen. Das ist aber hier bei dieser Art und Größe von Bauwerk NICHT der Fall. |
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Weil's das Internet ist und ich gern meinen Senf hergebe ;) |
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Gut, vielen Dank für die Informationen. Ich werde die Gemeinde kontaktieren und die Angelegenheit besprechen. Ich lasse euch wissen was dabei rauskommt! |
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