Scalable Capital Steuererklärung Österreich - Seite 2
15.5.2025
-2.9.2026
49 Antworten
22 Autoren
1 Empfehlungen
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hab auch ein kleines Scalable Depot (seit letztes Jahr August). Auch ich habe nichts bekommen, weder per Post noch per Mailbox. Überseh ich was? |
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Wie jedes Jahr stellt sich für tausende österreichische Anleger bei Scalable Capital die gleiche Frage: Wann kommt endlich der Steuerreport? Scalable Kundschaften haben es in der Regel um eine Spur besser als jene von Trade Republic, weil der Scalable Steuerreport früher ausgesandt wurde in den letzten Jahren. Update am 2.6.2026: Bei Scalable Capital wurde direkt nachgefragt und ein Sprecher des Unternehmens gab eine vage Antwort. https://www.broker-test.at/news/wann-kommt-der-scalable-capital-steuerreport-2026-fuer-das-jahr-2025/ Es wurden offensichlich noch keine (vollständigen) Steuerreports versandt. Das wird auch an den Depotüberträgen im Dezember 2025 liegen. Damals wurde schon ein Teilsteuerreport ausgesandt. Es fehlt nur der Zeitraum 07.12.2025 - 31.12.2025. |
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Heute ist der österreichische Steuerreport gekommen. |
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Ja, ich habe ihn auch bekommen (gestern). Wieder mit „schlechten Nachrichten“ zu ausschüttungsgleichen Eträgen obwohl ich nur Ausschütter habe. Muss jetzt mehr doppelt so viel KESt. zahlen als ich überhaupt Ausschüttungen bekommen habe. 😑 |
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Zu der Frage mit den Zinsen nochmal: Lt. der Steueraufstellung zählen die Anfang Jänner gebuchten Zinsen anscheinend doch für 2025... |
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Hm, ich habe mich auf Claude verlassen, der meinte: Nach österreichischem Einkommensteuerrecht gilt das Zufluss-Prinzip (§ 19 EStG): Einkünfte sind in jenem Jahr zu versteuern, in dem sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich zufließen – nicht in dem Jahr, für das sie wirtschaftlich anfallen. Wobei er mir den vollen Wortlaut vorenthalten hat: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. |
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Habt ihr eure Rechnung vom Finanzamt schon bekommen? Langsam frage ich mich ob es eventuell Probleme wegen dem Depotübertrag geben könnte... |
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Hab ich auch bekommen. Kann irgendjemand auf die schnelle sagen wo der fällige KeST-Betrag steht ohne dass ich das ganze Dokument durchsuchen muss? |
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Der steht nicht direkt in dem Bericht. Du musst alle relevanten Felder zusammen zählen und davon halt 27,5%. Bzw. halt die Felder in Finanzonline in die Einkommenssteuererklärung einfügen und dort die Vorberechnung anwenden. |
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Hab ich für meine Tochte auch gemacht. Sie hat ein nicht Steuereintfaches Depot Produkt bei der Baadner Bank. Geht aber nur in Papierform weil meine Tochter mit 6 kein Finanz Online hat. Regelbesteuerung optiert dann zahlt sie keine KEST. Bis zum ersten eigenen aktiven Einkommen wirds ja noch ein bisserl dauern. |
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Du Bist in Österreich und kannst ein Depot auf die Kinder machen? |
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Kannst das ein bisschen genauer erklären? Also damit es auch lohnt (Stichwort Kinderabsatzbetrag der gegengerechnet wird, mündelsicher usw). 850 Euro KESt pro Jahr mit mündelsicher Anlagen ist ja nicht nix. |
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Denke er macht das https://www.broker-test.at/steuern/regelbesteuerung/#elementor-toc__heading-anchor-2 Meine Frau bekommt ja die Familienbeihilfe und ich den Familienbonus, muss man das dann einrechnen beim Einkommem der Kinder? |
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Ich will hier kein Werbung machen, aber das Produkt nennt sich Oscar. Ist kein klassisches Depot, aber man kann 100% Aktienanteil nehmen. Beim Eröffnen kann man angeben ob das Produkt aufs Kind läuft oder auf einen selbst. Wenns auf einen selbst läuft dann KEST usw. |
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Ist das das? https://www.oskar.de/ Laut HP: Kosten Es gibt keinen Ausgabeaufschlag, keine Performancegebühren, keine Depotgebühren und keine versteckten Kosten. Du zahlst lediglich eine Gebühr von 0,7% bis 1% p.a. Wäre dann wirklich nur interessant wenn die KEST wegfällt, weil 1% Kosten fürs (ETF !)-Depotmanagement finde ich nicht ohne. |
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Ja genau. Geht sicher billiger, aber ist recht gut für Kinder zugeschnitten. Verwandte können da auch esay einzahlen (Geldgeschenke statt Glumpat). Der Performance ist sehr ok, hat sich jetzt in 6 Jahren fast verdoppelt. Kommt natürlich immer auf die Wirtschaftslage an. Bei Optierung in die Regelbesteuerung (EKSt) lösen erst jährliche Erträge über 13.500€ eine Steuerschuld aus. Ansonsten hat mein Kind kein Einkommen. Dafür gehört rechtlich das Geld bereits jetzt meinem Kind. Ab 18 kann es dann frei darüber verfügen. Dafür erspart man sich halt jahrelang die KEST. |
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Fällt das unter "Mündelsicher" auf deren Seite wird es zumindest mit keinem Wort erwähnt? Ist das dein erstes Jahr mit der Anlage? Wenn ich mir die Seite anschau und auch was man sonst so darüber findet, deutet alles darauf hin, dass das in Österreich nicht funktioniert/erlaubt ist. Zumindest nicht auf den Namen des Kindes. |
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Haben wir seit 2020 und es gibt extra in der FAQ einen Bereich für Österreich. |
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Und wenn du mas mündelsicheres suchst dann kauf doch sowas wie MEL. |
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Zu "mündelsicher" fällt mir noch die Nöstlinger ein, deren Mutter aus gehobenen Haus stammte. Aber als Kind noch Vollwaise wurde und ihr ganzes Erbe zu 100% vom Vormund in mündelsichere Kriegsanleihen (1WKK) angelegt wurden. Deswegen ist Nöstlinger im Gemeindebau aufgewachsen. |
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Achtung, bei der KEST Regelbesteuerungsoption von Kindern wird der Kinderabsetzbetrag und ggf. Alleinverdienerabsetzbetrag gegengerechnet, man bekommt also nicht die ganze Kest zurück, siehe dazu etwa die Einkommensteuerrichtlinien RZ 6228a mit Rechenbeispielen: Beispiele: 1.Ein Kind, für das ganzjährig Familienbeihilfe bezogen worden ist, hat im Jahr 2024 Sparbuchzinsen von 4.000 Euro. Die Kapitalertragsteuer beträgt daher 1.000 Euro; der Kinderabsetzbetrag im Jahr 2024 beträgt 67,80 Euro (Betrag für das Veranlagungsjahr 2024). Weitere Einkünfte liegen nicht vor. Es kommt 2024 zu einer Erstattung von 186 Euro (1.000-12*67,80 = 186,40; Rundung gemäß § 39 Abs. 3 EStG 1988). 2.Ein Kind, für das ganzjährig Familienbeihilfe bezogen worden ist, hat im Jahr 2024 Sparbuchzinsen von 2.000 Euro. Die Kapitalertragsteuer beträgt daher 500 Euro; der Kinderabsetzbetrag im Jahr 2024 beträgt monatlich 67,80 Euro (813,6 Euro). Weitere Einkünfte liegen nicht vor. Es kommt 2024 zu keiner Erstattung der KESt, weil diese niedriger ist als der für das Kind ganzjährig bezogene Kinderabsetzbetrag. 3.Der Ehepartner eines Alleinverdieners mit zwei Kindern bezog im Jahr 2024 Sparbuchzinsen von 2.000 Euro. Die KESt beträgt daher 500 Euro. Weitere Einkünfte liegen nicht vor. Eine KESt-Erstattung für 2024 unterbleibt, weil die KESt niedriger ist als der dem Ehepartner zustehende Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 774 Euro (Betrag für das Veranlagungsjahr 2024) Zahlt sich also nur bei höheren Erträgen des Kindes aus! |
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