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Wie mit Haftrücklassgarantie umgehen?

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  •  pramber
  •   Bronze-Award
28.3. - 15.5.2025
17 Antworten | 10 Autoren 17
17
Mittlerweile wohnen wir seit über 4 Jahren in unserem Haus und die Haftrücklassgarantie läuft mit 31.07.2025 aus.
In der Bankgarantie ist definiert, dass die Beträge ohne Prüfung des Rechtsgrundes überwiesen werden.
Die einzige Bedingung ist, dass ein Gutachten eines allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen beigelegt werden muss, in dem das Bestehen von Mängeln festgestellt wird.

Die aktuellen Mängel sind, soweit ich das beurteilen kann, überschaubar. Hier und da ein paar kleinere bzw. größere Risse, der Estrich hat sich an ein paar Stellen leicht gesenkt, die Böschung im Süden vom Garten wurde teilweise zu steil ausgeführt.
Wie würdet ihr vorgehen?
  • Mit der Baufirma Mängel besprechen (Gefahr, dass die Mängel klein gemacht werden)
  • Mit einem Sachverständigen das Haus besichtigen (Kosten)
  • Es gibt kein mangelfreies Haus, zufrieden sein und die Garantie nicht in Anspruch nehmen

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
28.3.2025  (#1)
Wenn es in dem beschriebenen Umfang ist, sei froh und lass gut sein.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
28.3.2025  (#2)
Sehe ich genauso.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
29.3.2025  (#3)
Wenn Du auf Nummer ganz sicher gehen willst frage mal 3 ZT was die Feststellung der Mängel und Ihrer Bewertung kostet. und dann beauftragst Du den Best(nicht gemient Billigstbieter)ZT

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
29.3.2025  (#4)
Wozu ZT? Die kosten wieder ein paar Tausender. Dann hast wieder Streit, das kostet auch wieder. Es klingt nicht so als ob es einen Grund dazu gäbe. Außer du willst ZT und RA subventionieren.

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
29.3.2025  (#5)
Gewährleistungsfrist ist drei Jahre, insofern frage ich mich, aus welchen Gründen Du jetzt die Garantie ziehen willst (außer es handelt sich um versteckte Mängel), wenn die Übergabe bereits vor vier Jahren war?

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  •  gwasserbacher
31.3.2025  (#6)
Wenn das alles ist: der Baufirma ein großes Lob aussprechen und froh sein!

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  •  precision
  •   Bronze-Award
31.3.2025  (#7)
Das hier:
"Mit der Baufirma Mängel besprechen (Gefahr, dass die Mängel klein gemacht werden)"

Wenn es Mängel gibt, dann sind das Mängel.
Ob es tatsächlich ein Mangel ist oder noch innerhalb der Toleranz liegt, gibt die Norm vor.

Wichtig: Bekanntgabe der Mangel muss noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen. Ansonsten gehört der Mangel dir (ausser versteckte Mängel).

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
1.4.2025  (#8)
Aber was mich wundert ist, dass bei einer Bankgarantie eine Bedingung formuliert ist. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die bedingungslos sei und jederzeit gezogen werden kann.

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  •  precision
  •   Bronze-Award
2.4.2025  (#9)

zitat..
alv123 schrieb:

Aber was mich wundert ist, dass bei einer Bankgarantie eine Bedingung formuliert ist. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die bedingungslos sei und jederzeit gezogen werden kann.

Wenn das so einfach wäre, dann würden AGs auf die Idee kommen zB 8.000 Euro wegen einer einzigen unschön ausgeführten Silikonfuge einzubehalten.

Das wäre dann nicht mehr im angemessenen Rahmen.


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  •  pramber
  •   Bronze-Award
6.5.2025  (#10)
Danke für das Feedback. Eine Mangelrüge wurde bereits vor über 3 Jahren fristgerecht schriftlich zugestellt.
Darin sind auch die aktuellen Punkte enthalten. 
Was mich ein wenig ärgert ist, dass ich meiner Meinung nach am 17.04.25 ein nettes Email an die Baufirma versendet habe und bis jetzt hat es keine Reaktion gegeben.

Mein Mail:
Sehr geehrtes ... Team,
 
nachdem sich die Haftrücklassgarantie mit 31.07.2025 dem Ende zuneigt, möchte ich gerne mit euch noch einmal Kontakt aufnehmen.
Soweit sind wir sehr zufrieden, bis auf ein paar Kleinigkeiten:
- ein paar größere Risse im Mauerwerk
- Estrich hat sich teilweise gesetzt
- Betonplatte Gartenhütte Risse
- Hangproblematik Garten
 
Der wichtigste Punkt ist sicher das Hangthema. Vielleicht wäre es möglich, dort eine kostengünstige Absicherung zum Selbstkostenbeitrag zu erstellen. Die ursprüngliche Idee mit den Hochbeeten war recht aufwendig, eventuell reicht eine kleine Mauer bzw. Steinschlichtung?
Würde mich freuen, wenn wir vor Ort über Lösungen diskutieren können.
Eventuell seit ihr in nächster Zeit Nähe Graz.
 
Mit freundlichen Grüßen,
.....

Irgendwie mühseelig, dass ich jetzt der Baufirma wieder hinterherlaufen muss. Werde einmal am Abend zur besseren Beurteilung ein paar Fotos von den Problemen hochladen.


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  •  pramber
  •   Bronze-Award
7.5.2025  (#11)
Hier noch die besagten Fotos zu den Mängeln:
- Risse (3 größere, paar kleine):

_aktuell/2025050734595.jpg

_aktuell/2025050737099.jpg

- Betonierter Platz für eine zukünftige Gartenhütte:

_aktuell/20250507236697.jpg

_aktuell/20250507597419.jpg

- Hangproblematik:

_aktuell/20250507823134.png

_aktuell/20250507595991.jpg

Hier wurde schlecht geplant und auch das Ganze schlecht umgesetzt. Nachdem hier ein Eck vom Nachbarn in unser Grundstück ragt wurde in diesem Bereich (rot eingekreist) die geforderten 35° nicht erreicht. Das führte bei einem heftigten Gewitter im Mai 2023 zu einer oberflächlichen Rutschung. Hat dann einiges an Ärger mit sich gezogen, aber laut Gutachter besteht keine Gefahr und die Hangstabilität ist gewährleistet. Trotzdem gehört in diesem Bereich etwas gemacht. Deswegen mein Vorschlag an die Baufirma, dass zum Selbstkostenbeitrag hier eine kleine Mauer oder Steinschlichtung gemacht wird. Alternativ könnte man auch Erde aufschütten und so die gewünschte Neigung erreichen. Allerdings ist dieser Bereich nicht mehr so leicht zugänglich.

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  •  Melmar
  •   Silber-Award
7.5.2025  (#12)

zitat..
pramber schrieb: Nachdem hier ein Eck vom Nachbarn in unser Grundstück ragt

Häh?


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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
7.5.2025  (#13)
Das sind aber schon (für meine Laien-Augen) ganz schöne Risse...

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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
7.5.2025  (#14)
Find auch, dass das eher wild aussieht.

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  •  Melmar
  •   Silber-Award
7.5.2025  (#15)
Die Risse in der Innenwand sehe ich nicht tragisch. Laut Foto 1 mm an der dicksten Stelle. (Hatte ich auch und per DIY-Spachtler- und Malerei behoben)

Das Fundament im Außenbereich hat sich gesetzt und sollte nach nun 4 Jahren "Ruhe geben".
Riss auffüllen und gut ist's.

Ich für mich würde das selbst erledigen. Vor allem ginge das ohne Stress und ohne mit irgendeiner Firma kommunizieren zu müssen, die sich eh nicht meldet.

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  •  pramber
  •   Bronze-Award
8.5.2025  (#16)
Unser Grund ist nicht rechteckig, bei der besagten Stelle musste der Nachbar einen kleinen Teil erwerben, nachdem er seine Garage erhöht hat. War aber lange bevor wir den Grund gekauft haben.

Naja, deswegen ja eventuell die Bankgarantie ziehen, nachdem die Firma sich nicht meldet und ich denen auch nicht nachlaufen will.

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Hallo pramber,
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  •  pramber
  •   Bronze-Award
15.5.2025  (#17)
Hab gestern mit einem Arbeitskollegen gesprochen und der Mangel bei der Bodenplatte für die Gartenhütte, den ich als eher unkritisch gesehen habe, sollte seiner Meinung nach dringend behoben werden.
Weil sonst im Winter durch gefrierendes Wasser hier noch mehr aufgesprengt werden kann.

Wie seht ihr das?

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