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Bürgermeister

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  •  Nanica
26.8. - 30.8.2024
13 Antworten | 10 Autoren 13
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Hello, darf ein Bürgermeister Fassadendämmung verboten?Darf jemand Fassadendämmung verboten wann wir es wollen?Gibt's Gesetz der Schützt uns?Hat jemand Erfahrung in diesem Thema?
Wir haben ein altes Haus gekauft in Burgenland,kürzere Seite des Hauses ist die Hauptstrasse, längere Seite ist eine enge Gasse.Als die Fassadendämmung fast fertig war der Bürgermeister die Arbeit verboten hat und sagt Fassadendämmung ist auf der Strasse, was schon nicht unsere ist.
Was können wir machen?

  •  taliesin
  •   Gold-Award
26.8.2024  (#1)
@­energiesparhaus Bitte ins Baurecht verschieben.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
26.8.2024  (#2)
Verschoben 

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
26.8.2024  (#3)
Also prinzipiell gibt es (je nach Bundesland) Regeln wie bei einem bestehenden Haus die Fassade erweitert werden darf (oder halt auch nicht) bzw. wie weit die gedämmte Fassade auf die Straße ragen darf.
Generell kann es sich (je nach Bundesland) um ein Vorhaben handeln das anzeige- oder bewilligungspflichtig ist (das heißt bevor mans der Gemeinde gemeldet hat darf eh nichts passieren)

Kurz gesagt: ja unter bestimmten Umständen darf der Bürgermeister die Fassadendämmung verbieten.

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
26.8.2024  (#4)
Dazu braucht es etwas mehr Infos.

Für mich liest es sich so als würde die Fassendämmung über euer Grundstück hinausragen und das wäre tatsächlich nicht rechtmäßig.  Der BGM wird vermutlich deswegen eingegriffen haben.

Eine Fassadensanierung generell kann er nicht unterbinden, aber ein Überschreiten der im Bauplan vermerkten Maße schon.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
27.8.2024  (#5)
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibts dann noch zusätzliche Einschränkungen - die kommen zwar nicht vom Bürgermeister, werden aber ggfalls von ihm kommuniziert

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
27.8.2024  (#6)
Der Bürgermeister macht sich unter Umständen per Amtshaftung rechtlich belangbar, wenn er bei solchen nicht genehmigten Aktionen einfach nur zuschaut.

Wenn zB nicht mehr die Gehwegbreite vorhanden ist, damit man mit Kinderwagen/Rollstuhl ungefährdet den Gehsteig benutzen kann, steht er in der Verantwortung.

Aber das Posting des Threaderstellers ist zu kurz, um sich ein Bild über die Sachlage machen zu können.

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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
27.8.2024  (#7)
ich denke nicht, dass der TE sich nochmal meldet, er wird wohl einfach über die Grundgrenze gedämmt haben und darf das jetzt alles wegreißen

dem Text nach ist der TE wohl allgemein nicht sehr bewandert...

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  •  christoph1703
27.8.2024  (#8)
Keine Ahnung wie seriös diese Quelle ist, aber ich hätte auch im Hinterkopf gehabt, dass Sanierungsmaßnahmen gewisse Grenzen überragen dürfen: https://www.rechtambau.at/ist-das-ueberbauen-der-grenze-des-nachbargrundes-zulaessig/
Wie das allerdings im Einzelfall ausschaut und welche Rechtssprechung dem zugrundeliegt - keine Ahnung.

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  •  Krautla
27.8.2024  (#9)
Das Hauptproblem wird sein, das hier ohne nachzufragen einfach losgebaut wurde - also gleich mal Baustopp ausgesprochen und eine andere Gesprächsbasis im Nachhinein.

So weit ich weiß, hat jede Ö - Bauordnung einen Passus, der besagt, das mit gewissen Bauteilen die Bauwiche oder sogar Grundgrenzen (mit Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer) be-/überbaut werden dürfen.

Hinsichtlich der Dämmung wäre das der §5 Abs. 6 im Burgenländischen Baugesetz:
"Wenn das Ortsbild, die Verkehrssicherheit und die Sicherheit von Personen und Sachen nicht beeinträchtigt werden, kann die Baubehörde für eine nachträgliche Wärmedämmung ein Unterschreiten der in Abs. 1 und 2 angeführten Abstände zu den Grundstücksgrenzen sowie ein Vorspringen über die Baulinie genehmigen.

Ortsbild und Sicherheit von Personen/Sachen sollten kein Hinderungsgrund für eine Dämmung über öffentlichen Grund sein. Verkehrssicherheit muss aber gegeben sein - was im Normalfall bedeutet, das nach Aufbringen der Dämmung zumindest 1,25 m an Gehsteig übrig sein sollte - siehe "RVS 03.02.12". Achtung, eventuell gibt es noch örtliche Bestimmungen hinsichtlich der Gehsteigbreite.

Ich würde dir nahelegen, mit fachlicher und sprachlicher Unterstützung erneut das Gespräch zu suchen. Vermutlich Bedarfs es hier nur eines förmlichen Ansuchens und einer kurzen Beschreibung über die farbliche Gestaltung.

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
27.8.2024  (#10)
Das ist halt der Punkt, es fehlen hier imho massiv Informationen. Wenn durch die 20 cm Dämmung die "enge Gasse" plötzlich zu eng ist als dass ein Auto sicher durch passt -> Problem
Wenn der Gehsteig plötzlich nicht mehr breit genug ist -> Problem
Wenn das ganze noch nicht mal angezeigt wurde -> Problem


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  •  x_sam
  •   Bronze-Award
27.8.2024  (#11)

zitat..
Lu1994 schrieb:

dem Text nach ist der TE wohl allgemein nicht sehr bewandert...

Ich lese gerne in diesem Forum mit und habe auch immer wieder Hilfe bekommen. Bitte unterlasse so unqualifizierte Unterstellungen, das ist hier unangebracht!


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
27.8.2024  (#12)

zitat..
x_sam schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

dem Text nach ist der TE wohl allgemein nicht sehr bewandert...
───────────────

Ich lese gerne in diesem Forum mit und habe auch immer wieder Hilfe bekommen. Bitte unterlasse so unqualifizierte Unterstellungen, das ist hier unangebracht!

sehe ich genau so. 

Ich vermute eher es handelt sich hier um jemanden dessen Muttersprache nicht Deutsch ist oder sogar per google translate den Post erstellt hat. 


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
30.8.2024  (#13)

zitat..
Muehl4tler schrieb: google translate

Dann wären die Satzzeichen korrekter gewesen. Ich sehe hier sehr viel Emotion im Spiel, vor allem wenn man guten Glaubens loslegt, weil man denkt man macht mit Dämmung gutes für die Umwelt und der böse Bürgermeister ist nur dagegen.

Oder sonst was. Jedenfalls lese ich sehr viel Verärgerung zwischen den Zeilen.


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