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Netzzusage Engpassleistung - Wie lange nach Inbetriebnahme gültig?

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  •  zmaier
25.7.2023
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo,

Ich habe eine bestehende Anlage, alles abgenommen, speist brav ein, alles gut.

Vielleicht blöde Frage, aber sie kam in einer Diskussion auf :
Wie lange ist die Einspeisezusage seitens Netzbetreiber eigentlich nach Inbetriebnahme gültig, kann diese auch seitens Netzbetreiber gekündigt/geändert werden? Ist die einmal zugesagte  zulässige Engpassleistung (für schon in betriebgenommene Anlagen) für immer gültig.

sG
Martin

  •  wiwi
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#1)
Aus welchen Gründen die Einspeisezusage widerrufen werden kann und welche Fristen dabei gelten stehen in den AGB des Netzbetreibers.

Das betrifft z.B. nicht gemeldete wesentliche Änderungen an der Erzeugungsanlage oder nicht bezahlte Rechnungen im Zusammenhang mit der Einspeisung.

Das Thema hatten wir unlängst mit den Wiener Netzen.

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  •  cutcher
25.7.2023  (#2)
Und falls du eine einspeisezusage von zB 15kva hattest, aber nur einen 10kw wechselrichter gebaut hast, dann gilt seit inbetriebnahme deiner anlage nur mehr 10kva als genehmigt und der rest ist "verfallen"

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  •  zmaier
25.7.2023  (#3)
Hallo, Danke für die Infos. 

Also kann man sagen, wenn man nichts an der Anlage ändert und die Rechnungen brav zahlt, kann die Einspeiseleistung nicht einseitig (seitens Netzbetreiber) gekündigt, verringert werden.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#4)
Üblicherweise werden Verträge über Einspeisezusagen für unbestimmte Zeit abgeschlossen, ja. Der Netzzugang ist nach EIWOG diskriminierungsfrei zu gestalten. D.h. es geht z.B. nicht dem einen die Kilowatts einfach so wegzunehmen damit der andere mehr bekommt.

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  •  gobsmacked
25.7.2023  (#5)

zitat..
wiwi schrieb:

Üblicherweise werden Verträge über Einspeisezusagen für unbestimmte Zeit abgeschlossen, ja. Der Netzzugang ist nach EIWOG diskriminierungsfrei zu gestalten. D.h. es geht z.B. nicht dem einen die Kilowatts einfach so wegzunehmen damit der andere mehr bekommt.

Das hätte ich auch so verstanden. Ich habe deshalb trotz (simulierter und praktisch bestätigter) Maximalleistung von 13 kW (bei 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung) rd. 20 kW Wechselrichterleistung verbaut, um die Einspeiseleistung für eine später geplante Erweiterung zu "reservieren"

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
25.7.2023  (#6)
Wobei es bei einer wesentliche Änderung - und das kann bei einer Erhöhung der Modulleistung der Fall sein - durchaus zu einer kritischen Neubewertung der Netzkapazitäten kommen kann, und in der neuen Einspeiszusage dann Dinge stehen die einem nicht mehr ganz so recht sind (z.B. ein fixer cos phi < 1). Das gab es auch schon.

Wenn du zeitnah auf 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] oder mehr aufstocken kannst dann ist das OK, ansonsten nicht sehr "nachbarschaftlich".

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