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Neubau im Kleingarten - Unzählige Fragen und Unsicherheiten

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  •  Randy_H
9.1. - 17.1.2022
24 Antworten | 6 Autoren 24
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Hallo – nachdem ich vor einigen Jahren schon einmal damit geliebäugelt habe (damals am Land) zu bauen, haben sich die Umstände etwas geändert, aber die Lust aufs eigene (Kleingartenwohn)haus ist wieder entfacht
ich habe zwar schon dieses und andere Foren durchforstet, aber nicht alle meine Fragen konnten beantwortet werden - liegt wohl am Thema "Kleingarten" das nicht besonders viel Zuneigung bekommt ;)

Also - ich habe im Westen Wiens ein kleines (10x25m) Kleingartengrundstück mit einer guten alten Kleingartenlaube darauf geerbt - die letzten Jahre habe ich dort immer mehr Zeit verbracht und zugesehen, wie Nachbarn nette Häuser fürs ganzjährige Wohnen dort errichten. Jetzt spiele ich ernsthaft auch mit der Überlegung hier neu zu bauen und einzuziehen… ruhige Lage, angenehme Nachbarn, in einer tollen Gegend … (leider sehr schlechte Öffis Anbindung, aber vielleicht tut sich da in Zukunft noch etwas)
Seit einiger Zeit plane ich auch in Sweet Home 3D alle möglichen Grundrisse, die die doch seeehr beschränkte Fläche optimal ausnutzen. Dabei schöpfe ich die vollen 83,33m² Keller (6x13,8m), 50m² verbaute Fläche und 265m³ Volumen aus.
ABER mit einer „traditionellen“ Raumaufteilung (Wohnen/Essen/Kochen im Erdgeschoss, Schlafen im 1. Stock und Stauraum/Büro/Hobby im Keller) werde ich einfach nicht glücklich. Ich brauche schließlich 2 Kinderzimmer, ein Schlafzimmer und mindestens ein Bad … die Fertighäuser, wo daraus ein 12m² Eltern-Schlafzimmer, zwei 9m² Kinderzimmer und ein mini Bad mit WC werden sagen mir überhaupt nicht zu… (habe ich bei Nachbarn schon angeschaut und finde es ehrlich gesagt fürchterlich und nicht nachvollziehbar, dass sowas gebaut werden darf… man kann sich im Schlafzimmer kaum umdrehen, das Wohnzimmer hat gerade einmal Platz für die kleinste Couch vorstellbar … von den „Zellen“ für die Kinder ganz zu schweigen … und dann aber ein riesiger beinahe ungenutzter Keller!)
Darum: Wohnen/Essen/Kochen (sowie Haustechnik und ein WC) in den Keller; Eingangsbereich, zwei 14m² Kinderzimmer und Kinder-Bad im EG; und oben ein großzügiges Schlafzimmer mit abgetrenntem Bürobereich und Bad.
So – jetzt die erste grundsätzliche Frage … wie „wohnt“ es sich im Keller – direkt damit verbunden die zweite Frage – wie groß dürfen Lichtschächte sein – bzw, wie nahe dürfen sie am Nachbarn dran sein  … laut Baupolizei zählen Lichtschächte „in unbedingt benötigtem Ausmaß“ (glücklicherweise sehr schwammig formuliert) nicht zur verbauten Fläche und müssen auch nirgends in den Einreichplänen angegeben werden. Wenn also ein großzügiger, ca 6x1,25m, auf Kellerbodenniveau tiefer Lichtschacht zum Nachbarn hin (er endet damit 75cm vor der Grundstücksgrenze) möglich und legal ist, würde man wahrscheinlich gar nicht merken, dass man sich im Keller befindet… eine so breite Glasfront würde dank guter Ausrichtung viel natürliches Licht hinein lassen und könnte noch dazu begrünt werden – der „Ausblick“ wäre also sicher angenehm und nicht „gruftig“
Ähnliche Frage zur Außenkellertreppe (die das Keller-Wohnzimmer mit der Terrasse verbinden würde) … darf diese außerhalb des Kellers liegen, oder muss sie ein Teil der 83,33m² sein? Abstand zum Nachbarn?! Finde auch hierzu nichts…
Nächste Frage – die Raumhöhe … bei nur 5,5m erlaubter Haushöhe, bleibt drinnen nicht viel übrig… Ich würde, wenn dann, mit Flach- oder Pultdach bauen und auch hier nichts verschenken. Welche Raumhöhen sind realistisch? Beim Keller hängt sie nur vom Budget ab (einfach tiefer ausheben) aber alles oberhalb der Erde wird durch das Baurecht stark begrenzt…
Ach ja – ich würde mit Dichtbetonkeller (unbedingt notwendig, weil viel Schichtenwasser) und darauf 25er Ziegel + Wärmedämmung nachträglich bauen – dementsprechend mit Beton- oder Ziegeldecken.
2,5m Raumhöhe gehen sich also wahrscheinlich gar nicht aus – lebt es sich mit 2,3-2,4m Raumhöhe auch noch gemütlich?! 2,6m sind ja Standard glaube ich.
Nächstes Thema Treppe: auch hier möchte ich so wenig wie möglich wertvollen Platz verschwenden – laut Treppenplaner entspricht eine ¾ gewendelte Treppe mit 2,8m Höhe und 2m Durchmesser gerade noch allen Normen. Wie sieht das im Alltag aus? Ist die Steigung zu steil? Sollte ich mehr Grundfläche einrechnen (eine Quadratische 3/4 Wendeltreppe mit 2m Durchmesser würde perfekt ins Raumkonzept passen und nur 3m² Wohnfläche pro Etage rauben)
 
Noch ein Paar Detailfragen:
Keller:
Wenn ich mit Dichtbeton einen Wohnkeller (und dementsprechend wärmegedämmt) bei verfügbarer Fläche von 6x13,8m, mit einer angestrebten Nettoraumhöhe von 2,5m, baue – wie viel Platz bleibt dann innen – bzw, wie dick müssen die Wände ungefähr sein? Braucht man bei 6m Spannweite in der Mitte Stützmauern/Pfeiler, oder nicht?
 
Ziegel:
Wie gesagt, ich denke mit 25er Ziegeln, die die benötigte Mindest-Wärmedämmung aufweisen, die 50m² ausnutzen und darauf die erlaubte 5cm (oder waren es 7?!) zusätzliche Wärmedämmung, die nicht zur verbauten Fläche zählt, macht am meisten Sinn… oder macht es mehr Sinn teurere, innen gedämmte Ziegel zu nehmen und sich den Arbeitsaufwand des zusätzlichen Isolierens zu ersparen?! Breiter als 25cm raubt aber wieder unnötig viel wertvolle Fläche.

Ach ja noch eine Überlegung - Die Schlafzimmer in den Keller ... ich bin persönlich absolut kein Fan von der Vorstellung, habe aber auch keine Vergleichsmöglichkeinten... gibts da Erfahrungen?!


Ich hätte noch hunderte weitere Fragen (welche Art von Heizung, Photovoltaik, KNX, usw) aber zuerst sollten einmal die ganz grundsätzlichen Fragen behandelt werden hahaha
 
Also, ich bin für alle Antworten und besonders eigene Erfahrungen mit dem Bau von Kleingartenwohnhäusern (und dem Leben mit Wohnkeller) dankbar 😊

  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
9.1.2022  (#1)
Ich kenne einige KGHs in Wien. Wenn du mit der "traditionellen" Raumaufteilung nicht glücklich wirst, dann würde ich es eher bleiben lassen, da es bei den eingeschränkten Außenmaßen nicht so viele Möglichkeiten gibt.
Im Keller zu wohnen würde nur Sinn machen, wenn es eine Hanglage gibt, da die durchschnittliche Haushöhe ja auch auf 5,3 m beschränkt ist, wobei dann aber auch wahrscheinlich die Hälfte der Fläche wieder im "Dunkeln" wäre. Lichtschächte bringen normalerweise nicht so viel an Helligkeit und man würde im Winter oft mit künstlichem Licht leben müssen.
Etwas mehr Fläche kann man herausholen, wenn man mit Super-Wärmedämmung arbeitet (z.B. Vakuum-Isolierung), was aber von eurem Budget abhängt. Wie viel hast du geplant?
Du kannst ja einmal einen Plan zur Diskussion einstellen.

Ein KGH-Musterhaus, welches deinen Vorstellungen am Nächsten kommt (große Fenster im Keller) steht in der Filmteichstraße hinter der Firma SunShadow. Die Firma dürfte aber liquidiert worden sein...

2022/20220109857018.jpg

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
9.1.2022  (#2)
Hallo!

zitat..
Randy_H schrieb: Dabei schöpfe ich die vollen 83,33m² Keller (6x13,8m), 50m² verbaute Fläche und 265m³ Volumen aus.

zitat..
Randy_H schrieb: 5cm (oder waren es 7?!) zusätzliche Wärmedämmung

Zu den genannten Maximalwerten sind bei den Außenwänden noch zusätzlich 7cm Zusatzdämmung zulässig (dürfen für die U-Werte - Anforderung nach OIB 6 - aber nicht berücksichtigt werden).

Dein Grundstück ist relativ schmal, das musst du bei der Planung natürlich berücksichtigen. 

zitat..
Randy_H schrieb: Wohnen/Essen/Kochen (sowie Haustechnik und ein WC) in den Keller

Das offiziell gesehen keine Aufenthaltsräume im Keller sein dürfen, weißt du?....

zitat..
Randy_H schrieb: würde man wahrscheinlich gar nicht merken, dass man sich im Keller befindet

zitat..
Randy_H schrieb: der „Ausblick“ wäre also sicher angenehm und nicht „gruftig“

Ohne dir jetzt deine Euphorie nehmen zu wollen, aber auch wenn du dadurch eine Belichtung erreichst, die ich nenne es einmal "ausreichend" ist, vom Gefühl her wird es nie an oberirdische Räumlichkeiten herankommen, weil du entweder immer gegen eine Wand schauen wirst (auch wenn diese bepflanzt wird), es wird immer eine gewisse Enge vorherschen, oder du gleich direkt den Himmel siehst, also Blick ins Leere.
Schau dir sowas unbeding vorher wo an ob du das wirklich so möchtest. 

zitat..
Randy_H schrieb: darf diese außerhalb des Kellers liegen, oder muss sie ein Teil der 83,33m² sein?

Nicht überdachte Kellerabgänge werden der bebauten Fläche nicht zugerechnet, sind also zusätzlich zu der bebauten Fläche des Hauses möglich, je nach MA37 (das wird von den unterschiedlichen Werkmeistern tatsächlich etwas anders gehandhabt), wird aber teilweise sehr penibel darauf geachtet, dass diese im "unbedingt benötigtem Ausmaß" bleibt (Treppe nach unten vs. Treppe nach unten & wieder nach oben).

zitat..
Randy_H schrieb: laut Baupolizei zählen Lichtschächte „in unbedingt benötigtem Ausmaß“

Genau der gleiche Vorgang wie beim Stiegenabgang, vermutlich keine allgemein-gültige Aussage möglich, aber da ich selbst regelmäßig damit zu tun habe befürchte ich, dass die von dir genannte Größe schwer als "unbeding notwendig" bezeichnet werden kann (mit dem Hintergrund, dass sich im Keller ja offiziell keine Aufenthaltsräume befinden dürften).
Tipp: Stiegenabgang auch als "Lichtschacht" zu nutzen (Fenster auch dorthin orientieren).

zitat..
Randy_H schrieb: (er endet damit 75cm vor der Grundstücksgrenze)

Zu den Abständen von Lichtschächten und Kellerstiegen gibt es im Kleinagartenbereich keine Regelung, mach dir aber unbedingt auch Gedanken über deine Baugrubensicherung, dein Keller wird vermutlich relativ tief (wegen Raumhöhen) werden, bei den 2m Grenzabstand wird das je nach Bodenbeschaffenheit aufwändig (und teuer). 

zitat..
Randy_H schrieb: Welche Raumhöhen sind realistisch?

ca. 230 jeweils in den beiden oberirdischen Geschoßen bei ebenem Eingang im EG, 235 halte ich schon sehr grenzwärtig aber bei entsprechender Planung vermutlich möglich (PU-Dammung statt EPS-Dämmung am Dach, Leitungsführung genauestens geplant ect.)

zitat..
Randy_H schrieb: gewendelte Treppe mit 2,8m Höhe und 2m Durchmesser gerade noch allen Normen

Würde mich an Steigungsverhätnissen orientieren, die schön zu gehen sind (18/27) oder aus platzgründen halt etwas steiler. 

zitat..
Randy_H schrieb: und darauf 25er Ziegel + Wärmedämmung

Warum kein 20er Ziegel im Kleingarten? Mit WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem].

zitat..
Randy_H schrieb: 6m Spannweite in der Mitte Stützmauern/Pfeiler, oder nicht?

Kann grundsätzlich natürlich auch in einem möglich sein, hängt halt von mehreren Dingen ab (Deckenstärke, Lasten auf die Decke, Deckenöffnung für die Stiege, ect.)

zitat..
Randy_H schrieb: Ach ja noch eine Überlegung - Die Schlafzimmer in den Keller ... ich bin persönlich absolut kein Fan von der Vorstellung, habe aber auch keine Vergleichsmöglichkeinten... gibts da Erfahrungen?!

Würde ich der anderen Variante ehrlich gesagt vorziehen, im Schlafzimmer ist Licht & Ausblick meistens nicht so wichtig wie in den Wohnräumen, mit den 50 Quadratmetern müsste man halt auskommen oder Wohnzimmer & Küche Essbereich in unterschiedlichen Geschoßen und mit Stiege verbunden ect. 

zitat..
Randy_H schrieb: Ich hätte noch hunderte weitere Fragen (welche Art von Heizung, usw)

Ich würde machen: Wärmepumpe (Ringgrabenkollektor, Luftwärmepumpe, ect.) mit Wärmeabgabe über Fußbodenheizung.

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  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
9.1.2022  (#3)
Zur Raumhöhe im KGH: Kenne Werte bis 245cm im EG, wo es meiner Meinung nach am wichtigsten ist, wenn man hier den Wohnbereich hat. Geht aber nur bei schlanken Betondecken, wenn man auf FBH FBH [Fußbodenheizung] verzichtet, und nur BKA BKA [Betonkernaktivierung] macht, was aber bei geringem Heizwärmebedarf kein Problem sein sollte.

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  •  xilinx
10.1.2022  (#4)
woran man vielleicht auch denken kann (haben wir so gemacht) - man sollte sich nicht schon vorher auf die volle Ausnutzung der möglichen m2/Kubatur versteifen - dann ergeben sich manchmal zwar etwas kleinere aber dafür bessere Grundrisse.

Wenn man dann nicht die vollen m2 ausnutzt kann man dafür mehr Raumhöhe haben - wir haben z.b. 2,5 (EG) und 2,25 (DG) bei 48m2 bebauter Fläche und eine Wand im Keller genau so plaziert dass kein weiterer Unterzug nötig ist

Auch noch wichtig: Wenn dein Grundstück unter 10 Meter breit ist kannst du bis auf 1 Meter an den Nachbar ran -> Ist dann eher eine Frage ob der Kelleraushub dann nicht zu kompliziert wird (Baugrubensicherung)

Wenn es die Zufahrt zulässt würde ich vlt. noch ein Vollholzhaus in Betracht ziehen - da hat man die geringsten Wand/Deckenstärken

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  •  hinterholzacht
  •   Bronze-Award
10.1.2022  (#5)
Ich kenne folgende Aufteilung von Bekannten:
Keller: 1 Kinderzimmer, Eltern-Schlafzimmer, Bad, WC, Technikraum
EG: Wohnzimmer, Küche, WC
OG: 2 Kinderzimmer, Bad/WC

war recht skeptisch, in natura ist das aber ein ganz gelungener Kompromiss. Für die Schlafzimmer im Keller gibt es einen abgestuften Lichtgraben. Ist natürlich nicht das gleiche wie ein normales Fenster, aber wirkt doch etwas gegen das Keller-"Feeling".

Hätte vorher nie gedacht, dass 5 Personen gut in einem Kleingartenhaus wohnen können.

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
10.1.2022  (#6)
Hallo
Ich bin zwar in einer Gartensiedlung(GS80) mit max. 80m2 bebauter Fläche und da darf man zusätzlich Erker mit 1,5m Tiefe und max. 1/3 der Gebäudeseite nach dazu haben. Sollte im KG auch möglich sein, denke ich.
Weiters: prüfe bitte den Grundwasserstand und die Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück. Bei uns war das GW bei 1,9m und wir haben daher den Keller etwas herausragen lassen. Und wir hatten Probleme mit der Zufahrt, weil diese nur max. 7,5t erlaubt.
Bei uns haben zwei Räume im Keller große Fenster und wir haben dort keinen Lichtschacht sondern Böschungen gemacht damit eben mehr Licht einfällt.
Mfg
Sektionschef

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  •  Randy_H
10.1.2022  (#7)

zitat..
Gast-Karl schrieb: Ein KGH-Musterhaus, welches deinen Vorstellungen am Nächsten kommt (große Fenster im Keller) steht in der Filmteichstraße hinter der Firma SunShadow.

hättest du einen Link - das angehängte Bild ist winzig und ich kann ncihts erkennen :(

zitat..
ProjectX schrieb: Das offiziell gesehen keine Aufenthaltsräume im Keller sein dürfen, weißt du?...

Nein - das höre ich zum ersten Mal um ehrlich zu sein... gibt ja auch sous-terrain Wohnungen zu mieten, die einem besseren Kellerverlies ähneln - bei Eigentum sollte das dann doch erst recht möglich sein, oder?!

zitat..
ProjectX schrieb: Ohne dir jetzt deine Euphorie nehmen zu wollen, aber auch wenn du dadurch eine Belichtung erreichst, die ich nenne es einmal "ausreichend" ist, vom Gefühl her wird es nie an oberirdische Räumlichkeiten herankommen

Hmmm - ich kenne etliche Mietwohnungen, wo der Küche/Ess/Wohnbereich ein langschmales Rechtecke mit nur einer Fensterfront bzw Balkon an einer der Schmalseiten ist - da ist es ganz hinten (üblicherweise die Küche) auch immer dunkel und ohne künstlichem Licht reichts nicht mal im Sommer. wenn man es also genehmigt bekommt einen entsprechenden Lichtschacht zu bauen, stelle ich mir das ähnlich vor

aber ja:

zitat..
schrieb: [ref]:66065#632775[/ref]Schau dir sowas unbeding vorher wo an ob du das wirklich so möchtest.

wenn ich nur wüsste wo

zitat..
ProjectX schrieb: dass diese im "unbedingt benötigtem Ausmaß" bleibt (Treppe nach unten vs. Treppe nach unten & wieder nach oben).

Wenn es also im Hausinneren schon eine Treppe gibt, könnte es sein, dass eine zusätzliche Außentreppe nicht genehmigt wird!? wenn dem so ist, wie sieht es dann mit Außentreppen aus, die Teil des Kellers (mit entsprechendem Abstand zum Nachbarn) sind und somit zur verbauten Fläche zählen?

zitat..
ProjectX schrieb: Baugrubensicherung

das ist sowieso ein Guter Punkt - damit haben alle in der Umgebung Probleme, weil die Anlage auf furchtbar feuchtem Boden liegt - da drocht schonmal das Nachbarhaus in die Baugrube zu rutschen (letztens beinahe so passiert OBWOHL der Baumeister bescheid wusste und öfters darauf hingewiesen wurde, dass das in der Gegend ein Problem darstellen könnte...)

zitat..
ProjectX schrieb: Warum kein 20er Ziegel im Kleingarten? Mit WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]

habe nur die Befürchtung, dass dann der Schallschutz anfängt darunter zu leiden - finde ich ein wichtiges Thema - hellhörige Häuser wirken immer irgendwie billig und ich würde mich sicher darin unwohl fühlen.
Es sei denn es gibt so schwere 20er Ziegel - die dann aber wahrscheinlich nicht mehr besonders gut dämmen...

zitat..
ProjectX schrieb: ca. 230 jeweils in den beiden oberirdischen Geschoßen bei ebenem Eingang im EG, 235 halte ich schon sehr grenzwärtig aber bei entsprechender Planung vermutlich möglich

bei den vollen möglichen 5,5m Außenhöhe?

zitat..
xilinx schrieb: man sollte sich nicht schon vorher auf die volle Ausnutzung der möglichen m2/Kubatur versteifen


Das stimmt - habe zwar im EG 50m² geplant, oben aber nur ca 45m², dann kommt man auch mit den 265m³ hin

zitat..
xilinx schrieb: wir haben z.b. 2,5 (EG) und 2,25 (DG) bei 48m2 bebauter Fläche

im Durchschnitt also etwas über 2,35m - sind das echte, gemessene Werte, oder am Plan?

zitat..
xilinx schrieb: Wenn dein Grundstück unter 10 Meter breit ist kannst du bis auf 1 Meter an den Nachbar ran

Ich weiß - leider ist es ein paar cm über 10m breit

zitat..
xilinx schrieb: Zufahrt zulässt würde ich vlt. noch ein Vollholzhau

Zufahrt ist sozusagen nicht vorhanden - ein 1m schmaler (aber bereits geteerter) "Trampelpfad" führt zum Grundstück hahaha

zitat..
hinterholzacht schrieb: Für die Schlafzimmer im Keller gibt es einen abgestuften Lichtgraben

Das würde mich jetzt näher interessieren - wie sind die ausgeformt? Welche Ausrichtung, wie tief gehen sie runter, wie breit sind sie, was haben die Fenster dann für Maße? Kommt genug lich rein?

zitat..
Sektionschef schrieb: prüfe bitte den Grundwasserstand und die Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück. Bei uns war das GW bei 1,9m und wir haben daher den Keller etwas herausragen lassen

"Grundwasser" ist nicht das Problem, aber Schichtenwasser (hat man mir gesagt). Der Boden ist sehr nass (je nach Jahreszeit) weshalb nur ein Keller aus Dichtbeton in Frage kommt.

zitat..
Sektionschef schrieb: Probleme mit der Zufahrt

"Zufahrt" gibt es hier sowieso nicht - die Nachbarn hatten so mini-Muldenkipper, die sich gerade am Weg ausgegangen sind. Ein mini Bagger kommt auch aufs Grundstück. Aber das wars. Kran reicht zB keiner bis dort hin von der Straße...

zitat..
Sektionschef schrieb: Bei uns haben zwei Räume im Keller große Fenster und wir haben dort keinen Lichtschacht sondern Böschungen gemacht damit eben mehr Licht einfällt.

Ist glaube ich in einer Kleingartenanlage so nciht erlaubt ... mich würden aber auch hier details interessieren



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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.1.2022  (#8)

zitat..
schrieb: [ref]:66065#632934[/ref]Nein - das höre ich zum ersten Mal um ehrlich zu sein... ... ...bei Eigentum sollte das dann doch erst recht möglich sein, oder?!

Nein - OIB 3 Abs. 11.1: Das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen von Wohnungen muss wenigstens an einer Fensterseite über deren gesamte Länge über dem an den Aufenthaltsraum angrenzenden Gelände nach der Bauführung liegen. 

Du kannst natürlich "andere - nicht-Aufenthaltsräume" im Keller machen, wie du diese dann inoffiziell nutzt ist im Prinzip deine Sache, (in fast jedem Kleingartenwohnahus werden diese Räume teilweise auch als Aufenthaltsraum genutzt), was aber ein Thema sein könnte: Du kannst dadurch dann keinerlei Rechte ableiten, die du bei Aufenthaltsräumen hättest (Belichtung ect.) ob dies über das Baurecht hinaus auch ein versicherungstechnisches Thema ect. sein kann weiß ich nicht, aber möchte die Möglichkeit dazu mal in den Raum stellen.

zitat..
Randy_H schrieb: da ist es ganz hinten (üblicherweise die Küche) auch immer dunkel und ohne künstlichem Licht reichts nicht mal im Sommer. wenn man es also genehmigt bekommt einen entsprechenden Lichtschacht zu bauen, stelle ich mir das ähnlich vor

Die Frage ist ob man das halt auch wirklich so haben will....

zitat..
Randy_H schrieb: Wenn es also im Hausinneren schon eine Treppe gibt, könnte es sein, dass eine zusätzliche Außentreppe nicht genehmigt wird!?

Nein hab das so gemeint: Eine Außentreppe nach unten wirst sicher bewilligt bekommen:
I_                         
   I_
      I___

was im Hinblick auf Licht schön wäre aber teilweise als "mehr als unbedingt notwendig" gesehen wird, und dadurch nicht bewilligt wird, ist so eine runter-rauf Außentreppe:

I_               _I
   I_         _I
      I____I

Wenn die Treppe zur verbauten Fläche zählt (in den 50m²) weil sie überdacht ist, ist alles möglich (Grenzabstand aber berücksichtigen, der zählt dann von der Treppe, nicht vom Haus), du kannst z.B. dein Hauptdach (das über OG) über eine "rauf runter Treppe"  machen (die somit jedenfalls ermöglicht wird) und das ganze gleichzeitig auch als "großen Lichtschacht" auch über die ganze Hauslänge nutzen, ohne das dies offiziell als Lichtschat zählt und somit vergleichsweise viel Licht bringt - Nachteil: fürs restliche Haus bleibt nicht mehr soviel Platz übrig. 

zitat..
Randy_H schrieb: habe nur die Befürchtung, dass dann der Schallschutz anfängt darunter zu leiden

Kann dich beruhigen, sämtliche mit 20er Ziegel errichtete Kleingartenhäuser die ich kenne  (und das sind einige) sind nicht hellhörig - der 20er Ziegel ist halt etwas teuerer als der 25er, aber gerade im Kleingartenbereich wo Platz so wichtig ist, ist es das oft wert!

zitat..
Randy_H schrieb: bei den vollen möglichen 5,5m Außenhöhe?

die 5,5m sind der "oberste Abschluss" also z.B. deine Attika (ich nehme als Beispiel mal ein Flachdach her):
DIe 265m³/50m² sind 5,30m -> also deine Dachabdichtungsoberkante darf auf 5,30m sein, (20cm Attika im Mittel passen ganz gut, bleiben an der Höchsten Dämmungsstelle noch 15cm). Also deine eigentliche "Dachoberkante" ist 530cm
Abzüglich ca. 15cm PU - Gefälledämmung im Mittel 
Abzüglich ca. 20cm STB-Decke 
Abzüglich ca. 15cm Fußbodenaufbau (Belag, Heiz-Estrich, Trittschalldämmung, geringe Schüttung weil Leitungsführung optimiert und Deckenaussparungen dahingehend baulich vorberietet)
Abzüglich ca. 20cm STB-Decke
= 460cm Nettoraumhöhe (z.B. 2x 230cm)

Vielleicht reicht dir 18cm Deckenstärke aus, vielleicht brauchst aber auch 22cm ect. (Hängt von deiner Spannweite und anderen Parametern ab). Ich möchte hier nicht anleiten von den Vorschriften abzuweichen, aber theoretisch kannst noch ca. 5cm Raumhöhe gewinnen wenn deine Attika dann 5cm niedriger ist (also das Gebäude gleich hoch wirkt aber mehr tatsächliche Kubatur hat). Wo kannst du noch sparen: beim Fußbodenaufbau - Wandheizung oder BKA BKA [Betonkernaktivierung] statt Fußbodenheizung oder generel anderes Heizsystem, bringt dir am Ende: vielleicht auch 10cm Gesamt (also 5 je Geschoß). 

zitat..
Randy_H schrieb: Das stimmt - habe zwar im EG 50m² geplant, oben aber nur ca 45m², dann kommt man auch mit den 265m³ hin

Auch das bringt leider nur begrenzt Höhe, die 5,50m sind dadruch nicht dehnbar, bringt meiner Meinung nur wirklich etwas wenn man ein Flachdach ohne Attika baut.

zitat..
Sektionschef schrieb: zusätzlich Erker mit 1,5m Tiefe und max. 1/3 der Gebäudeseite nach dazu haben. Sollte im KG auch möglich sein, denke ich.

Grundsätzlich super Lösung um die bauliche Ausnutzbarkeit maximal zu gestalten, Ist aber leider im Kleingartengebiet nicht möglich

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  •  xilinx
10.1.2022  (#9)
Wegen Aufenthaltsraum im Keller und OIB Richtlinie: Das ist für den Kleingarten eher nicht relevant weil am Einreichplan sowieso nur Kubatur / Außenabmessungen und Abwicklung dargestellt ist - also keine Grundriss von innen.

1m Zufahrt ist für einen Kleingarten eh "viel" - wir haben tlw. nur 80cm und eine ziemliche Steigung - geht auch irgendwie

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  •  hinterholzacht
  •   Bronze-Award
10.1.2022  (#10)
Ich hab jetzt leider kein Bild für dich, kann es also nur beschreiben.
Die Fenster sind natürlich im oberen Bereich der Außenwand, aber es kommt mehr Licht rein als ich dachte. Der Aushub dafür ist abgestuft und mit niedrig wachsenden Pflanzen und Steinen schön ausgeformt.

Sieht ungefähr so aus, geht jedoch etwas tiefer runter:

2022/20220110501335.jpg

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  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
10.1.2022  (#11)

zitat..
Randy_H schrieb: hättest du einen Link?

https://www.energiesparhaus.at/forum-kleingarten-containerhaus/43501_1#381327

PS: Außentreppe würde ich möglichst keine machen. Kenne einige, die bei Platzregen schon Wassereinbruch im Keller hatten.


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.1.2022  (#12)

zitat..
xilinx schrieb: Wegen Aufenthaltsraum im Keller und OIB Richtlinie: Das ist für den Kleingarten eher nicht relevant weil am Einreichplan sowieso nur Kubatur / Außenabmessungen und Abwicklung dargestellt ist - also keine Grundriss von innen.

Das mit der Darstellung ist schon richtig, das ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass diese Regelung grundsätzlich auch im Kleingartengebiet gilt (natürlich macht es trotzdem ein jeder, is ja logisch beim Kleingartenwohnhaus bietet der Keller den meisten Platz), und damit jedenfalls folgendes zu berücksichtigen ist:

zitat..
ProjectX schrieb: Du kannst dadurch dann keinerlei Rechte ableiten, die du bei Aufenthaltsräumen hättest (Belichtung ect.) ob dies über das Baurecht hinaus auch ein versicherungstechnisches Thema ect. sein kann weiß ich nicht, aber möchte die Möglichkeit dazu mal in den Raum stellen.

Bezüglich Außentreppe:

zitat..
Gast-Karl schrieb: Außentreppe würde ich möglichst keine machen. Kenne einige, die bei Platzregen schon Wassereinbruch im Keller hatten.

Auch sollte der ein möglicher Wasserandrang aufgrund von Schichtenwasser / Grundwasser berücksichtigt werden! 




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  •  Randy_H
11.1.2022  (#13)

zitat..
ProjectX schrieb: die 5,5m sind der "oberste Abschluss" also z.B. deine Attika (ich nehme als Beispiel mal ein Flachdach her):
DIe 265m³/50m² sind 5,30m -> also deine Dachabdichtungsoberkante darf auf 5,30m sein, (20cm Attika im Mittel passen ganz gut, bleiben an der Höchsten Dämmungsstelle noch 15cm)

Also die Attika zählt nicht zur Kubatur?! Wie siehts eigentlich mit einem Dach über dem Balkon aus? (also zB EG 50m², OG 45m², aber Dach wieder 50m²)

zitat..
ProjectX schrieb: Flachdach ohne Attika

also zB ein Pultdach - wenn ich nach hinten zum Haus im OG etwas höhe verliere, wärs nicht so tragisch - dort ist nur das Bad und Abstellraum geplant... Sieht halt nicht so schön aus wie ein "echtes" Flachdach (aber es gibt ja auch Pultdächer ohne Überhang 🤔)

Ganz blöde Zusatzfrage wegen der Höhe, die ich mir, wenn ich Nachbarn so anschaue, fast selbst beantworten kann - aber wenn ich aufs Flachdach eine Photovoltaikanlage stelle, muss ich da auf irgendwelche Höhen achten?

zitat..
ProjectX schrieb: Nein hab das so gemeint: Eine Außentreppe nach unten wirst sicher bewilligt bekommen

Ah ok, verstehe - wäre auch echt nicht schön so eine Lösung hahaha

zitat..
ProjectX schrieb: über das Baurecht hinaus auch ein versicherungstechnisches Thema

Stimmt - solle zumindest vorher auch bedacht werden...

zitat..
hinterholzacht schrieb: Sieht ungefähr so aus, geht jedoch etwas tiefer runter:

ja, so ähnlich hätte ich es mir auch vorgestellt, dabei aber so tief runter, wie irgendwie möglich und oben vielleicht nur zwei stufen, darunter eine Wand

zitat..
xilinx schrieb: OIB Richtlinie: Das ist für den Kleingarten eher nicht relevant

es gibt ja theoretisch nicht einmal Regeln bezüglich Ruamhöhe

Ich versuche dann auch mal ein paar bilder der Grundrisse hochzuladen

1
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
11.1.2022  (#14)

zitat..
Randy_H schrieb: Also die Attika zählt nicht zur Kubatur?!

Zählt zur Gebäudehöhe, zur Kubatur nicht

zitat..
Randy_H schrieb: Wie siehts eigentlich mit einem Dach über dem Balkon aus? (also zB EG 50m², OG 45m², aber Dach wieder 50m²)

Bis 70cm Dachvorsprung (also 63cm nach 7cm Zusatzdämmung) jedenfalls allseitig möglich

zitat..
Randy_H schrieb: also zB ein Pultdach

Genauso möglich, ergibt z.B. bei Annahme EG & OG je 50m² ein Dachgefälle 5,40m - 5,20m (durchschnittlich 5,30m für wegen Kubatur, aber jedenfalls an keiner Stelle über 5,50m) 

zitat..
Randy_H schrieb: aber wenn ich aufs Flachdach eine Photovoltaikanlage stelle, muss ich da auf irgendwelche Höhen achten?

Nein

zitat..
xilinx schrieb: OIB Richtlinie: Das ist für den Kleingarten eher nicht relevant

zitat..
Randy_H schrieb: es gibt ja theoretisch nicht einmal Regeln bezüglich Ruamhöhe

Bitte nicht verwechseln!
Die Bestimmungen bezüglich Raumhöhe sind für Kliengarten(wohn)häuser explizit ausgenommen! (wie z.B. auch die Steigungsverhältnisse von Stiegen).
Das beseutet aber nicht, dass generell keine OIB gelten! 







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  •  xilinx
12.1.2022  (#15)
@Randy_H Hat das Grundstück Hanglage - dann ist man etwas flexibler bezüglich Kellernutzung

1
  •  Randy_H
12.1.2022  (#16)

zitat..
ProjectX schrieb: Bis 70cm Dachvorsprung (also 63cm nach 7cm Zusatzdämmung) jedenfalls allseitig möglich

Was, wenn man den Balkon (max 1,25m) komplett überdacht haben möchte?

zitat..
xilinx schrieb: Hat das Grundstück Hanglage

nein leider (oder zum Glück) nicht. ist im Grunde komplett eben - etwas geneigt ja, aber von einem Hang kann man definitiv nicht sprechen.

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  •  xilinx
12.1.2022  (#17)

zitat..
Randy_H schrieb:

Was, wenn man den Balkon (max 1,25m) komplett überdacht haben möchte?

das geht glaube ich eher nicht - möglicherweise vielleicht in Kombi mit einer Terrassenüberdachung

hier sind alle Infos übersichtlich zusammengefasst

https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-kleingartengebiet.pdf




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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
12.1.2022  (#18)

zitat..
Randy_H schrieb: Was, wenn man den Balkon (max 1,25m) komplett überdacht haben möchte?

Du meinst einen auf einer Seite vorstehenden Balkon?
Falls darunter die Terrasse situiert ist (also auch dein Kellergeschoß), könnte man dieses ebentuell als "Terrassenüberdachung" wie von @xilinx vorgechlagen umsetzten, kann aber nicht garantieren, dass dies immer so durchgeht, ein Versuch aber vermutlich wert, an jeder anderen Stelle (wo keine Terrasse darunter) sehe ich eigentlich keine Möglichkeit für einen Dachvorsprung >70cm)

Oder meinst du den sich ergebenden Balkon aufgrund eines kleineren OG?
Dann ist das möglich, aber alles zählt zur Kubatur (wie wenn du nicht mit dem OG eingerückt wärst).


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  •  Randy_H
16.1.2022  (#19)

zitat..
schrieb: [ref]:66065_1#633326[/ref]Oder meinst du den sich ergebenden Balkon aufgrund eines kleineren OG?
Dann ist das möglich, aber alles zählt zur Kubatur (wie wenn du nicht mit dem OG eingerückt wärst).

ok - das wäre blöd wenn es zur Kubatur zählt, also dann nur 70cm

Noch was wo ich einfach nicht schlau werde... von wo genau wird die Gebäudehöhe gemessen?! vom höchsten Punkt des Grundstücks?! Vom niedrigsten?! vom angrenzenden Weg - wenn dort, was ist wenn ein leichtes Gefälle besteht?! Oder kann man sich irgendeinen Punkt aussuchen?! Oder von dem Pukt wo das Haus aus der Erde ragt - und wenn hier ein leichtes Gefälle am Grund besteht, was dann - höchster Punkt, oder niedrigster?! oder irgendein Durchschnitt mehrerer Punkte?! 🤦‍♀️

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
16.1.2022  (#20)

zitat..
Randy_H schrieb: von wo genau wird die Gebäudehöhe gemessen?!

über dem verglichenen anschließenden Gelände, das ist die flächenmäßige Durchschnittshöhe deines Gelände - direkt an der Hausfassade einmal rundherum.


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  •  Randy_H
16.1.2022  (#21)

zitat..
schrieb: [ref]:66065_1#633963[/ref]über dem verglichenen anschließenden Gelände, das ist die flächenmäßige Durchschnittshöhe deines Gelände - direkt an der Hausfassade einmal rundherum.

Das lässt etwas Speilraum für meine blühende Fantasie - bedeutet das entlang der Hausfasade (nach Fertigstellung im Endeffekt) Punkte nehmen und den Durchschnitt ausrechen (wäre dann ja keine Fläche), ooooder das durchschnittliche Niveau von der ursprünglichen FLÄCHE auf dem das Haus jetzt steht - also, wenn dort eine natürliche (und natürlich nicht durch den Poolbau der Nachbarn angeschüttete) 2m hohe Erhebung war (die für den Hausbau dann entfernt wurde), sollte diese in die Berechnung miteinbezogen werden, was die effektive Haushöhe vergrößert 😁
Aber ich denke, ich kenne die Antwort darauf schon 😂

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