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Definition Pergola Wien

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  •  Architect
5.3. - 21.3.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo!

Weiß jemand was eine bewilligungsfreie Perogola beinhalten darf damit diese noch als Pergola zählt? Geplant ist jedenfalls eine oder zwei Seiten als Windschutz zu schließen (Glaswand bzw. Holzverkleidung) sowie oben eine Beschattung in Form eines (einziehbaren) Lamellendaches bzw. ein gespannten (mobilen) Segels?

Ist das möglich oder überschreietet man damit bereits die Möglichkeiten einer Pergola?

Vielen Dank!

  •  Architect
21.3.2021  (#1)
Niemand der mir dabei weiterhelfen kann?

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  •  BAULEItEr
21.3.2021  (#2)

zitat..
Architect schrieb: Geplant ist jedenfalls eine oder zwei Seiten als Windschutz zu schließen

Dann ist es aber keine Pergola mehr.
Eine Pergola muss an allen Seiten offen sein, und nur als Rankgerüst dienen, also Steher und Pfosten.

Genau Devinition gibts anscheinend nicht in den Bauordnungen.

https://rdb.manz.at/document/ris.vwght.JWT_1999050050_20011009X00

hab hier Judikatur gefunden, kann dir aber nicht sagen ob das das Aktuellste ist.
Vielleicht kann hier noch wer helfen.

edit:
hab hier einen sehr guten Beitrag gefunden.
https://www.energiesparhaus.at/forum-terrassenueberdachung/55853

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