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Energieausweis abgelaufen und laut erster Begutachtung nicht korrekt.

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  •  Bers
11.4. - 15.4.2020
16 Antworten | 9 Autoren 16
16
Hallo!Ev. hat jemand damit Erfahrungen (Ich hoffe für denjenigen nicht persönlich) -
wir haben ein laut Makler-Expose "2007-2008 von Grund auf saniertes" Haus bj1936 gekauft.
Bei der Übergabe (also ohnehin mal zu spät) hat uns der Makler den Energieausweis übergeben.
Laut Expose und Ausweis, haben wir einen Energiebedarf von 82kwH/b oder wie man das nochmal nennt.
Das Ding  ist, dass der Energieausweis aus dem Jahr 2007 ist (was uns erst nach der Übergabe auffiel, es verlor auch nie jemand ein Sterbenswörtchen darüber, dass es nur einen abgelaufenen gibt)
und ausserdem nicht korrekt.
Unserem SV, der erst nach der Übergabe ins Haus durfte, fielen direkt irgendwelche Sachen beim Dach auf, die im Energieausweis stehen,  aber offensichtlich nicht gemacht wurden.

Da der Verkäufer laut Kaufvertrag den im Expose des Maklers beschriebenen Zustand des Gebäudes gewährleistet und ausserdem auch dafür, dass keine über das übliche Ausmaß hinaus gehenden Instandhaltungsmaßnahmen, Aufwendungen oder Reparaturen erforderlich sind, fragen wir uns jetzt ob der Verkäufer und der Makler sich schadlos halten können, da ich gelesen habe, dass bei einem ungültigen Energieausweis eben mit dem Energiewert eines gleichaltrigen Gebäudes zu rechnen ist.

Was meiner Interpretation nach ja bedeuten würde, dass der Energiewert ohne Konsequenzen für die Beiden auch 200+ kwh/b oder was weiss ich was betragen könne, wodurch ev. die Gewährleistung nicht greifen würde, was angesichts der Tatsache, dass uns auch andere, schwerwiegende Dinge zu dem Haus verheimlicht wurden, hoffentlich nicht der Fall ist.

lg

  •  Peter2
  •   Bronze-Award
11.4.2020  (#1)
Ich glaube da bist du im Baurechtsforum besser aufgehoben. Dort sind die Leute die sich mit den rechtlichen Dingen gut auskennen. Soweit ich weiß muss beim Verkauf ein gültiger Energieausweis vorhanden sein. Ich denke, wenn du den Vertrag anfechten, Schadenersatz willst oder Angst wegen Gewährleistung hast, solltest du einen Anwalt fragen. Wenn du einen Rechtsschutz hast sollte das erste Gespräch dazu auch gratis sein. 

MfG 
Peter 

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  •  berhan
  •   Gold-Award
11.4.2020  (#2)

zitat..
Bers schrieb: Unserem SV, der erst nach der Übergabe ins Haus durfte, fielen direkt irgendwelche Sachen beim Dach auf, die im Energieausweis stehen,  aber offensichtlich nicht gemacht wurden.[ref]Bers:57297#57297[/ref]

Wenn der SV nicht vor dem Kauf und Haus darf, würde ich die Hütte nicht kaufen.

Ansonsten, ab zum RA.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.4.2020  (#3)

zitat..
Bers schrieb: Unserem SV, der erst nach der Übergabe ins Haus durfte

Und das habt ihr einfach so akzeptiert?

Würde jemand ein Auto kaufen, wo mir nicht gestattet wird, es vorher vom ÖAMTC checken zu lassen? emoji


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  •  worrier02
13.4.2020  (#4)
Wenn im Kaufvertrag auf das Exposé verwiesen wird und im Kaufvertrag steht er haftet für den dort beschriebenen Zustand, dann hast du bezogen auf die im Makler Exposé erwähnten Sachen einen Gewährleistungsanspruch. Ein Ausschluss bei vereinbarten Eigenschaften gilt nicht. 

Jetzt aber was anderes, wieso kaufst du ein Haus wo der Verkäufer deinen SV nicht ins Haus lässt da kann viel mehr fehlen. Wie schon jemand geschrieben hat wenn ein Autoverkäufer einen mit dem Auto nicht zum Öamtc lassen will, kauft man das Auto hald nicht aber wieso ein Haus wo man sein Leben lang zahlen kann? Wer so etwas nicht will hat etwas zu verbergen.

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  •  kernoel
  •   Silber-Award
13.4.2020  (#5)
Ganz frech: Nehme an, ihr habt die Hütte recht billig, dafür sehr eilig geschossen. Danach seid ihr auf ein paar Mängel drauf gekommen, die ihr jetzt jemandem umhängen wollt. 

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  •  Bers
14.4.2020  (#6)

zitat..
kernoel schrieb: Ganz frech: Nehme an, ihr habt die Hütte recht billig, dafür sehr eilig geschossen. Danach seid ihr auf ein paar Mängel drauf gekommen, die ihr jetzt jemandem umhängen wollt.

 
Nope, entspricht sicher einem saniertem (modernisierten) EfH der Grösse und Lage, also nein, billig war es absolut nicht.Wir hatten auch extra nach einem Haus gesucht bei dem nicht wirklich was zu machen ist.Und ein paar Schlampereien wie fehlende Fussleisten waren natürlich offensichtlich, damit konnten wir aber leben und das wäre einem schnellen Umzug auch nicht im Weg gestanden.Was nicht offensichtlich war, zumindest für uns als Laien mMn, war mitunter dass das Haus aufgrund des Alters und der damit einhergehenden Bauweise Holztramgeschossdecken hat, wegen denen wir als wir nach ein der Vergrundbücherung erst erfahren haben, einen Sv ins Haus holen wollten, da sich nach der Räumung auch gezeigt hat, dass die Böden stellenweise sehr schief sind.Sv war nach der Übergabe kurz da und augenscheinlich hat der Verkäufer teilweise halt Rigipsplatten verschraubt-Plastikfolie-Laminat über die alten Trittbretter gelegt, teilweise aber auch nur direkt die Folie-Laminat.Es macht jetzt für uns keinen Sinn in ein Haus mit derart schiefen Böden einzuziehen und wir sind der Meinung der hätte zumindest nivelliert gehört im Zuge einer Sanierung.Dazu und der Sache mit dem Energieausweis kommen noch andere Sachen, denn laut expose befindet sich im Nebengebäude ein Appartment(das jetzt plötzlich schon 200 Jahre alt sein soll).Is bis auf ein paar Schlamperein augenscheinlich auch wunderschön, verfügt über Wohnraum, Vorraum, Bad mit Wc.Es hiess es wir müssten das noch als Wohnraum melden und dass sich dann halt die Abwasserkosten u sowas etwas erhöhen würden.Bei der Übergabe hiess es dann von Maklet und Verkäufer, dass der Verkäufer den Kanalanschluss wohl selber gemacht und nicht gemeldet hat und wir das Gebäude, das schon sehr lange, aber direkt an der Grundgrenze steht niemals offiziell als Wohnraum würden nutzen dürfen.Das verdammte Appartment hat sogar eine eigene Klingel.Laut Kv werden auch Sachen wie Kanalanschlussgebühren ect gewährleistet, ich denke da sind wir soweit dann ausm Schneider wenn alles vor Gericht kommt.Das sind jetzt nur mal ein paar Sachen die nicht passen.Es passt einfach wirklich, wirklich vieles nicht was uns mitgeteilt wurde und wir wollen und können denke ich auch erwarten dass das ganze dem Zustand entspricht der uns zugesichert wurde.


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  •  MissT
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#7)
Wenn man ein Haus nicht vor dem Kauf durch einen SV prüfen lassen darf, sollten bereits sämtliche Alarmglocken schrillen. So, wie Du es schilderst, klingt es nach einigen erheblichen Verfehlungen sowohl von Verkäufer- als auch Makler-Seite. Schaut, dass ihr zu einer Rückabwicklung des Kaufs kommt. Eventuell macht es Sinn, selber vorab ein Gespräch mit Makler und Verkäufer zu führen und abzuklären, ob sie in Anbetracht der Umstände zur Rückabwicklung ohne große zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten bereit sind. Wenn nicht, dann sollte spätestens ab da alles über Anwälte (spezialisiert auf Bau- und Vertragsrecht) laufen.

Unterm Strich wirst Du nicht darum herum kommen, ordentlich Lehrgeld zu zahlen. Bleibt nur zu hoffen, dass Du mit einem finanziellen blauen Augen davon bzw. aus der Sache heraus kommst.

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  •  Bers
14.4.2020  (#8)
Ja, Lehrgeld zahlen ist ok, 350k mit Nebenkosten sind halt nur kein Spass. Ist uns auch bewusst dass wir viel zu vertrauenseelig  waren, aber ich frag mich halt auch - wohl Naivling-Perspektive halt, wie es sein kann, dass einem bei so ner grossen Sache quasi direkt ins Gesicht gelogen wird und ehrlich gesagt sogar zwei mal hintereinander.Ein Zeitl davor wollten wir ein anderes Haus vorbehaltlich der nachträglichen Bewilligung des Dachgeschossausbaus kaufen.Verkäufer uns die Pläne und alles gezeigt, eingereicht und zeigt uns nach dem Bewilligungsverfahren plötzlich einen ohne unser Wissen abgeänderten Einreichplan, in dem er zwischenzeitlich noch eine schräge durchgehende Mauer quer durch den Dachboden  eingezeichnet hatte.Kauf abgeblasen da wir dann Bedenken hinsichtlich seiner Ehrlichkeit hatten.Beim zweiten, also unserem Haus jetzt, haben wir dann dies und jenes das uns erst nach dem Anbot mitgeteilt wurde in Kauf genommen weil wir noch damit leben konnten und der Makler auch auf uns einredete von wegen gewisse Dinge sollte man nicht komplizierter machen als sie sind.Da ging es insbesondere darum, dass uns nicht gleich mitgeteilt wurde, dass die Grundstücksgrenze etwas nachteiliger verläuft als es augenscheinlich ist, sowie um den Vollwärmeschutz des vermeintlichen Appartments (dazu gibt es aber eine Vereinbarung mit dem Nachbarn) quasi auf dem Nachbarsgrund befindet.
Wir haben uns diese Probleme halt klein bzw schön reden lassen und hatten schon 2k für die Vorarbeit beim vorigen Kaufvertrag gezahlt (sollten wir ev auch einklagen, ka) und wollten da uns die Lage und das Haus (wohl Oberflächlich) sehr gut gefällt, das ganze nicht daran scheitern lassen, aber was zuviel ist, ist einfach zuviel.



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  •  MissT
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#9)
Die Devise solcher Verkäufer & Makler lautet: Man kann es ja probieren und findet hoffentlich einen Käufer, der blauäugig genug ist, da hinein zu tappen. Bei Deinen Schilderungen geht es unterm Strich darum, dass es bei einem Objekt rechtliche Probleme gibt, um die sich dann der Käufer als neuer Eigentümer kümmern muss, und deren Lösung bzw. Konsequenzen und Folgekosten ziemlich übel werden können.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#10)

zitat..
Bers schrieb: wie es sein kann, dass einem bei so ner grossen Sache quasi direkt ins Gesicht gelogen wird

Du kannst leider niemandem (fremden) trauen und schon gar nicht solchen Leuten, die sagen "vertrau mir". Und dass die Ehrlichkeit mit steigender Investitionssumme steigt, die Hoffnung kann ich dir auch fürs restliche Leben nehmen.

Es wird einfach überall gelogen, beim Fahrrad auf willhaben, beim Gebrauchtwagen also warum nicht auch bei Immobilien.


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  •  Bers
14.4.2020  (#11)

Ja aber gerade wenn der verkäufer laut kv alles mögliche gewährleistet, also zustand laut expose, sogar die sache mit kanalanschlussgebühren und dass keine (is wohl ev. interpretationsfrage, aber unterstreicht mMn, dass es wie angegeben von grund auf saniert sein müsste) über das übliche ausmaß hinaus gehenden reparaturen oder instandhaltungsmaßnahmen nötig sind, is es doch einfach nur dumm vom verkäufer, wenn er dann erst nach der unterzeichnung mit allem möglichen kommt, oder?aber was weiss ich was der und der windige makler sich da gedacht haben.sowie beim energieausweis eben, der makler muss doch wissen, dass er uns keinen abgelaufenen und und unrichtigen energieausweis geben darf und aber auch, dass er nicht mit einem appartment werben darf, von dem er dann unisono mit dem verkäufer angibt, dass man das nicht bewohnen dürfe und der verdammte kanalanschluss quasi illegal ist.Wie gesagt, waren sicher zu vertrauensseelig und vorschnell und ein sachkundiger hätte sicher auch gewusst was da für decken drin sind, aber bei soviel blödheit oder ev sogar betrügerischer energie haut s mir dann schon auch als naivling die sicherungen raus.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#12)
Der falsche EA EA [Energieausweis] ist ja noch das kleinste Problem... Da hilft nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt und die möglichen Optionen durchzugehen (Rückabwicklung, Rückzahlung, etc.), das Forum kann hier nicht wirklich helfen.

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  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#13)
Ob du eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Minderung des Kaufpreises um zusätzliche Sanierungskosten auszugleichen, die den vertragsgemäßen Zustand herstellen sollen müsstest du besser vorab oder mit einem auf Baurecht spezialisiertem Anwalt abklären.

Nicht ganz ebene Böden sind bei Altbauten normal, wie auch Holzbalkendecken bei oberen Etagen. Die Frage ist nur was euch zugesichert wurde.
Das müßte aber anhand aller Unterlagen und ggf nachweisbaren Zusagen des Verkäufers oder Maklers geklärt werden, der ggf ebenfalls in der Haftung ist.

Sinnvollerweise sollte auch der genaue Zustand bei Übergabe und evt Mängel inkl Dokumentation festgehalten werden und dies ebenfalls dem Rechtsanwalt übergeben werden inkl Flächenberechnung, Dach-/Wandaufbauten und ob diese mit den Angaben im Energieausweis übereinstimmen.
Dies ist ja entscheidend für die U-Werte und die Energieverbräuche.

Andreas Teich

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  •  worrier02
14.4.2020  (#14)
Du könntest den Makler und den Verkäufer noch bei der BH wegen der Verletzung des Energieausweis Vorlage Gesetz Anzeigen, bringt dir im Grunde eigentlich nichts aber machen kannst es. Vielleicht für dich als kleiner Trost.

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  •  Bers
15.4.2020  (#15)

zitat..
AnTeMa schrieb: Ob du eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Minderung des Kaufpreises um zusätzliche Sanierungskosten auszugleichen, die den vertragsgemäßen Zustand herstellen sollen müsstest du besser vorab oder mit einem auf Baurecht spezialisiertem Anwalt abklären.

Nicht ganz ebene Böden sind bei Altbauten normal, wie auch Holzbalkendecken bei oberen Etagen. Die Frage ist nur was euch zugesichert wurde.
Das müßte aber anhand aller Unterlagen und ggf nachweisbaren Zusagen des Verkäufers oder Maklers geklärt werden, der ggf ebenfalls in der Haftung ist.

Sinnvollerweise sollte auch der genaue Zustand bei Übergabe und evt Mängel inkl Dokumentation festgehalten werden und dies ebenfalls dem Rechtsanwalt übergeben werden inkl Flächenberechnung, Dach-/Wandaufbauten und ob diese mit den Angaben im Energieausweis übereinstimmen.
Dies ist ja entscheidend für die U-Werte und die Energieverbräuche.

Andreas Teich

 Ja ganz ehrlich, wir sind der Meinung sowas hätte uns alles mitgeteilt werden sollen, aber gut, fällt vermutlich leider unter sskm.wir haben wohl schon einen Sv dran, der Ende der Woche das Haus komplett unter die Lupe nimmt.der war letzte woche schon kurz im haus und meinte da schon wortwörtlich es könne von keiner sanierung sondern nur oberflächlicher verschönerung die rede sein.
inwiefern das dann von verkäufer und maklerseite als von grund auf saniert und modernisiert durchgeht, werden wir dann leider erst sehen wenn es zum streit kommt.der boden in einem Sz im obergeschoss ist zb im bereich einer türe so schief, dass diese sich etwa nur 3/4 öffnen lässt.hätte einem auffallen können, aber wir haben an sowas einfach nicht gedacht.mMn macht es halt keinen sinn einzuziehen wenn die so schief sind.die tür war immer halt nicht ganz geöffnet und tjo.. was mich davon abhält nicht komplett zu verzweifeln sind die doch recht großzügigen Gewährleistungszusagen im kv.habe auch wenig skrupel auf diese zu bestehen, da verkäufer und makler sich auch nix geschert haben und für den preis konnten wir mMn etwas anderes erwarten.Genaues und was alles nicht passt, erfahren wir dann aber durch das offizielle gutachten.


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  •  Bers
15.4.2020  (#16)

zitat..
worrier02 schrieb: Du könntest den Makler und den Verkäufer noch bei der BH wegen der Verletzung des Energieausweis Vorlage Gesetz Anzeigen, bringt dir im Grunde eigentlich nichts aber machen kannst es. Vielleicht für dich als kleiner Trost.

Ja ein sehr schwacher trost, aber werden wir bestimmt auch.es liegt aber eh schon alles beim anwalt, da mag ich persönlich nicht vorgreifen, aber -klingt ev rachsüchtig- es wär mir sehr recht wenn der makler eine auf den deckel bekommt.der behauptet auch wir hätten einen energieausweis bekommen (ka wann seiner meinung nach) und daraus den geschossaufbau ableiten können.stimmt aber ganz einfach nicht.x)

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