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Keine Grundsteuer ?!

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  •  Bauherr2019
26.1.2020 - 9.2.2021
26 Antworten | 10 Autoren 26
26
Hallo Community,

habe von meinem Bankberater den Tipp erhalten, bei der Gemeinde mal nachzufragen wie das mit der Grundsteuer nach dem/beim Hausbau ist.
Es gibt/gab mal von der Gemeinde oder Land eine Förderung, dass man beim bzw. noch ein paar Jahre nach dem Hausbau keine Grundsteuer zahlen muss.
Es war sich aber nicht sicher ob es das noch gibt.
Habt ihr davon schon mal gehört, bzw. gibts diese Förderung ?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.1.2020  (#1)
Kommt aufs Bundesland an. In manchen gibts das noch heute, in manchen nicht mehr.
Musst unter Grundsteuerbefreiuungsgesetz für dein Bundesland im RIS suchen https://www.ris.bka.gv.at/Land/

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  •  Bauherrjoe
26.1.2020  (#2)
Ich kenn dein Bundesland nicht aber bei uns in Salzburg läuft das so : https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/zeitliche-grundsteuerbefreiung.aspx

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  •  Bauherr2019
26.1.2020  (#3)
Bundesland: NÖ

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.1.2020  (#4)
In NÖ gibts die Grundsteuerbefreiung nicht mehr!

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
26.1.2020  (#5)
Kann mich noch erinnern, jedoch nicht, für wie lang! Glaube aber, dass es 20 Jahre war! Ist aber wirklich schon lange her!

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  •  Jacky1905
  •   Bronze-Award
27.1.2020  (#6)
Auch in OÖ gibts seit einigen Jahren die Grundsteuerbefreiung nicht mehr - hab ich mir erst vor Kurzem bei der Gemeinde erfragt.

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  •  coxi
  •   Bronze-Award
27.1.2020  (#7)
Wie lange dauert es eigentlich, bis man den Grundsteuerbescheid für das bebaute Grundstück bekommt?
Bei uns wurde die Fertigstellungsmeldung im Herbst 2018 gemacht. Zahlen aber bis jetzt nur die Grundsteuer für das unbebaute Grundstück.
Nicht das mich der geringere Betrag stören würde, wundert mich aber trotzdem.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.1.2020  (#8)

zitat..
coxi schrieb: Bei uns wurde die Fertigstellungsmeldung im Herbst 2018 gemacht.

Hat jetzt direkt nichts mit der Fertigstellungsmeldung zu tun.
Die Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag) leitet sich direkt vom Einheitswert ab. Du brauchst also zuerst einen neuen Einheitswertbescheid und dann kommt irgendwann die neue Grundsteuer für das bebaute Grundstück.
Aber mach dir keine Sorgen.
Erstens wird man dich sicher nicht vergessen und
zweitens wird dann, wenn das Ganze halt später kommt, meist nach vorne hin aufgerollt, d.h. du zahlst nach.

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  •  Bauherr2019
27.1.2020  (#9)
Danke für eure Antworten.
Schade.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
27.1.2020  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: leitet sich direkt vom Einheitswert ab

Wann meldet die Gemeinde die Fertigstellung des Gebäudes? Wie lange dürfen sie sich Zeit lassen? Und wie lange darf sich das FA Zeit lassen, bis es einen neuen EHW mitteilt?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.1.2020  (#11)
In Kärnten auch tw. befreit. Haben dazu ein Formular bei der Gemeinde abgeben müssen. Aber es dauert eh ein paar Jahre, bis man überhaupt mal einen Grundsteuerbescheid kriegt (wir warten jetzt seit knapp drei Jahren).

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  •  coxi
  •   Bronze-Award
28.1.2020  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Hat jetzt direkt nichts mit der Fertigstellungsmeldung zu tun.
Die Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag) leitet sich direkt vom Einheitswert ab. Du brauchst also zuerst einen neuen Einheitswertbescheid und dann kommt irgendwann die neue Grundsteuer für das bebaute Grundstück.
Aber mach dir keine Sorgen.
Erstens wird man dich sicher nicht vergessen und
zweitens wird dann, wenn das Ganze halt später kommt, meist nach vorne hin aufgerollt, d.h. du zahlst nach.

 
Danke für die Aufklärung.
Mich hats nur gewundert, dass noch nichts gekommen ist, sind doch schon 1,5 Jahre im Haus.


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  •  Nadhari
28.1.2020  (#13)
Mich würde auch interessieren, wie lange das dauern kann... sind seit 2015 im Haus (Fertigstellung auch gleichzeitig gemeldet) und bei uns wird die Grundsteuer auch immer noch vom Einheitswert des unbebauten Grundstück bemessen

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
28.1.2020  (#14)

zitat..
Nadhari schrieb: sind seit 2015 im Haus (Fertigstellung auch gleichzeitig gemeldet

detto.
Ebenfalls noch kein neuer (erhöhter) EHW. Wird wohl höher sein, als beim Altbau. 
In einer Grundstückssache die 2015 erfolgt ist, wurde auch erst im Herbst 2018 die Grundsteuer berichtigt. Ergeht auch Andere so, soviel ich weiß. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.1.2020  (#15)
Hat in letzter Zeit insbesondere deshalb so lange gedauert, weil die Finanzämter seit 2014 mit der Abwicklung einer sogenannten Hauptfeststellung aller land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte total überlastet/überfordert waren.

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  •  Nadhari
  •   Bronze-Award
29.1.2020  (#16)
Kann man die neufeststellung des Einheitswertes auch beantragen? Weil da kommt ja sonst immer mehr zusammen, wenn das alles nachzuzahlen is... wenn die noch fünf Jahre brauchen, sind’s schon zehn Jahre zum nachzahlen emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2020  (#17)

zitat..
Nadhari schrieb: Kann man die neufeststellung des Einheitswertes auch beantragen?

Ja, kann man. Ob es deshalb schneller geht, weiß ich nicht. Normal reißt sich aber keiner darum, etwas zu bezahlen, obwohl es noch gar nicht vorgeschrieben ist.
Verstehe aber auch, dass man nicht eine größere Summe zusammenkommen lassen will.

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  •  Nadhari
  •   Bronze-Award
29.1.2020  (#18)
Ok danke, werd mich mal beim FA informieren. Ich reiß mich eh auch nicht drum und hatte immer die leise (wenn auch insgeheim unwahrscheinliche) Hoffnung, dass die dann ja nicht mit einer Forderung von rund 10k auf einmal daher kommen, aber wenn das doch der Fall is, dann zahl ich lieber früher als später...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
29.1.2020  (#19)
Glaube, dass diese Frage eh schon mal gestellt wurde. Kann man sich den EHW in etwa selber auch ausrechnen? Von welchen Faktoren ausser WNL (oder Bruttofläche) hängt das noch ab?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2020  (#20)
10k??? Na das is jetzt sicher maßlos übertrieben.

Den Einheitswert vorweg selbst grob zu ermitteln, ist nicht unmöglich, aber scheint mir ohne spezielle Kenntnisse und Erfahrungen/Anleitungen zu mühsam. Da müsste man sich schon ordentlich einlesen.
Aber vielleicht hat ja jemand hier in letzter Zeit für ein neu errichtetes EFH auf einem Bauplatz einen aktuellen Einheitswertbescheid in der Hand. Da könnte man sich dann ein ungefähres Bild über die Größenordnung machen. Davon abgeleitet die Grundsteuer zu errechnen, wäre dann ein Leichtes.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
29.1.2020  (#21)
Wird aber schon ein Unterschied sein, ob das Haus in Kitzbühel, oder im tifen Waldviertel ist? (ist aber nicht abwertend gemeint, wegen tiefen Waldviertel, ein schöner Flecken Erde!)

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