« Baurecht  |

·gelöst· Rechte und Pflichten bei anteiligem landwirtschaftlichem Grund [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2 
  •  Traicampi
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
18.1. - 21.1.2020
28 Antworten | 5 Autoren 28
28
Unser neues Haus wird auf einem großen Grundstück errichtet, neben dem großzügigen Baulandanteil gibt es auch noch landwirtschaftlich genutzte Fläche, die in weiterer Folge renaturiert werden soll (artenreiche Wiese - in erster Linie als Lebensraum für Insekten, die Gemeinde steht der Idee sehr positiv gegenüber).

Wer hat ebenfalls ein solches 'gemischtes' Grundstück und kann uns aus Erfahrung sagen, welche Pflichten uns daraus erwachsen - abgesehen von der termingerechten Mahd. Uns wurden von Landwirten im Bekanntenkreis Faktoren wie Pflichtversicherung, Jagdschilling, Betriebsnummer etc. genannt - die haben aber wesentlich größere Flächen und bewirtschaften aktiv, während diese Fläche ja quasi stillgelegt werden soll.

  •  Traicampi
20.1.2020  (#21)

zitat..
altehuette schrieb: Wenn es genaue Mähtermine gibt, dann wird wohl auch ein Antrag vorliegen (müssen) bei der AMA, sonst gibt es keine Förderung, wenn ihr das überhaupt wollt! Sobald man aber bei der AMA in den Fängen ist, dann führt eh kein Weg an der Unfallversicherung vorbei.

Nein - keine Förderung, ist ganz privater Luxus, aber wir haben einen Ökologen/Renaturierungs-Experten im Freundeskreis, der uns da unterstützt, deshalb hab ich schon vorab etwas Know-How gebunkert.

zitat..
altehuette schrieb: Glaube nicht, dass es bei deinen Plänen ohne Unfallversicherung abgeht! Bevor ich da deswegen lange herum streiten muss, würde ich halt die 190 € (wird alle Jahre etwas mehr) zahlen.

Nach der heutigen Auskunft der Sachbearbeiterin gehe ich davon aus, daß es ohne geht - aber ob wir das ohne wollen, müssen wir uns erst überlegen.

zitat..
Karl10 schrieb: Es soll eine Dauerbrache werden, quasi ein Naturbiotop, das sich selbst überlassen bleibt, zuletzt oft auch als Biodiversitätsfläche bezeichnet.

Klingt gut - aber eigentlich wird eine schweineteure Wildkräuter/gräser/blumenmischung ausgesät (standortangepaßt) - die ersten Saisonen heißt das auch Ragweed, Ambrosia und Co ausstechen. Mit sich selbst überlassen wird das anfangs noch nichts. emoji

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Traicampi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Traicampi
20.1.2020  (#22)

zitat..
Karl10 schrieb: Umwidmen heißt, die Flächenwidmung zu ändern. Z.B. von Grünland auf Bauland. Grünland hat natürlich einen anderen Einheistwert als Bauland/BAuplatz. Hab nur hingewiesen, dass sich daher später noch Änderungen am Einheitswert ergeben können.

Die Versicherung interessiert sich angeblich nur für den Anteil, der außerhalb der Baulandzone liegt - unabhängig von der aktuellen grundbücherlichen Widmung; auch der Einheitswert scheint sie nicht zu interessieren, nur der Hektarsatz - und der trifft ja auf Bauland nicht zu. Änderungen des Einheitswertes sollten dann doch nur im Kontext mit der Grundsteuer für uns relevant sein, oder hab ich da etwas falsch verstanden? 


1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#23)
Grundsteuer wird vom EHW abgeleitet. Grundsteuer A landw. Flächen, Grundsteuer B bebaute Grundstücke.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#24)

zitat..
Traicampi schrieb: oder hab ich da etwas falsch verstanden?

 Schaut so aus....emoji
   [ref]altehuett

zitat..
Traicampi schrieb: Die Versicherung interessiert sich angeblich nur für den Anteil, der außerhalb der Baulandzone liegt

Ja klar, nur ein Einheitswert aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen löst Sozialversicherungspflicht aus. Ein Einheitswert aus Grundvermögen (Bauplatz) interessiert die nicht.

zitat..
Traicampi schrieb: unabhängig von der aktuellen grundbücherlichen Widmung;

Wo hast jetzt plötzlich das Grundbuch daher?? Das hat mit alldem absolut nichts zu tun, ausgenommen, dass sich aus dem Grundbuch ergibt, wer Eigentümer eines Grundstückes ist.

zitat..
Traicampi schrieb: auch der Einheitswert scheint sie nicht zu interessieren, nur der Hektarsatz

Falsch! Nur der Einheitswert interessiert sie. Basis für jede Bemessung der div. Abgaben für Unfall-, Kranken- oder Pensionsversicherung ist der EINHEITSWERT. Mit einem ha- Satz fangen die nichts an.

zitat..
Traicampi schrieb: Änderungen des Einheitswertes sollten dann doch nur im Kontext mit der Grundsteuer für uns relevant sein,


Na eben nicht. Wie schon gesagt: auch bei der Sozialversicherung leitet sich alles vom Einheitswert ab.


1
  •  Traicampi
20.1.2020  (#25)

zitat..
Karl10 schrieb: Wo hast jetzt plötzlich das Grundbuch daher?? Das hat mit alldem absolut nichts zu tun, ausgenommen, dass sich aus dem Grundbuch ergibt, wer Eigentümer eines Grundstückes ist.

Im Grundbuch sind Bauflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen und ihre Größen ausgewiesen, sobald eine Umwidmung erfolgt ist.

Im Flächenwidmungsplan schon lange vorher.

zitat..
Karl10 schrieb: Falsch! Nur der Einheitswert interessiert sie. Basis für jede Bemessung der div. Abgaben für Unfall-, Kranken- oder Pensionsversicherung ist der EINHEITSWERT. Mit einem ha- Satz fangen die nichts an.


Die Sachbearbeiterin ist da anderer Meinung und hat mich ersucht, den Hektarsatz zu erfragen. emoji
Ich rufe morgen nochmal an.



1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#26)

zitat..
Traicampi schrieb: Die Sachbearbeiterin ist da anderer Meinung und hat mich ersucht, den Hektarsatz zu erfragen.

 Da brauchst nicht nochmal anrufen. Es is ja eh klar: Der Einheitswert is immer für die gesamte Betriebseinheit. Das sind (bei Landwirten) in der Regel mehrere Grundstücke.
Und wie ich oben schon vorgerechnet habe, ergibt sich der Einheitswert (fürs Gesamte) aus dem ha-Satz x der (Gesamt)Fläche. Damit die Dame bei der SV den für sie letztlich maßgeblichen Einheitswert für deine Fläche weiß, braucht sie im Vorfeld ha-Satz, das ist schon richtig. Aber der allein reicht nicht. Sie braucht auch die die Fläche, woraus sie dann den für sie entscheidenden Einheitswert errechnet. Und zwar deshalb, weil du einen eigenen Einheitswert für deine (künftige) Fläche ja noch nicht hast. Wenn dir die Finanz dann irgendwann deinen eigenen Einheitswertbescheid zuschickt, dann interressiert die Sozialversicherung kein ha-Satz mehr, sondern nur noch dieser Einheitswert. 
Zusammengefasst nochmal: sie braucht einen Einheitswert und du hast noch keinen. Also behilft man sich bei der SV, dass man sich einen (vorläufigen) Einheitswert vorerst mal selbst errechnet (besser gesagt abschätzt).

zitat..
Traicampi schrieb: Im Grundbuch sind Bauflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen und ihre Größen ausgewiesen, sobald eine Umwidmung erfolgt ist.

All das hat im Grundbuch keine rechtliche Verbindlichkeit. Sind lediglich unverbindliche Zusatzinformationen, die noch dazu keine Garantie für Aktualität haben.
Die einzig verbindliche Information für die Benützungsart eines Grundstückes (z.B. Baufläche, landwirtschaftlich genutzt usw.) ist der Kataster.
Die einzige verbindliche Information über die Größe eines Grundstückes ist das Grundstücksverzeichnis im Kataster.
Die einzige verbindliche Information hinsichtlich Flächenwidmung bzw. Umwidmung ist der Flächenwidmungsplan bei der Gemeinde.
Das Grundbuch gibt über den Eigentümer eines Grundstückes Auskunft und über allfällige Belastungen und Rechte. Für alles andere bitte nicht beachten.


1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.1.2020  (#27)

zitat..
Karl10 schrieb: Wenn dir die Finanz dann irgendwann deinen eigenen Einheitswertbescheid zuschickt, dann interressiert die Sozialversicherung kein ha-Satz mehr, sondern nur noch dieser Einheitswert.

Und das kann dauern (bei uns seit ca. 2,5 Jahre noch nichts bekommen). Daher will die SV ja jetzt gleich schon anhand Fläche*ha-Satz den EW ermitteln.

Es ist alles nicht so kompliziert, wie der lange Thread hier vielleicht scheinen lässt. Also einzige fehlende Info ist dieser ha-Satz, den man (wie ich ganz oben schon geschrieben habe) beim Finanzamt erfragen sollte können. Damit dann EW ausrechnen, SV schicken und fertig.

Wie Karl schreibt, ist nur die Widmungsinfo relevant, nicht das Grundbuch (da steht bei unserem Grundstück immer noch LN, obwohl Großteil seit Jahrzehnten auf Bauland umgewidmet).

1
  •  Traicampi
21.1.2020  (#28)

zitat..
Karl10 schrieb: Da brauchst nicht nochmal anrufen. Es is ja eh klar: Der Einheitswert is immer für die gesamte Betriebseinheit. Das sind (bei Landwirten) in der Regel mehrere Grundstücke.
Und wie ich oben schon vorgerechnet habe, ergibt sich der Einheitswert (fürs Gesamte) aus dem ha-Satz x der (Gesamt)Fläche. Damit die Dame bei der SV den für sie letztlich maßgeblichen Einheitswert für deine Fläche weiß, braucht sie im Vorfeld ha-Satz, das ist schon richtig. Aber der allein reicht nicht. Sie braucht auch die die Fläche, woraus sie dann den für sie entscheidenden Einheitswert errechnet. Und zwar deshalb, weil du einen eigenen Einheitswert für deine (künftige) Fläche ja noch nicht hast. Wenn dir die Finanz dann irgendwann deinen eigenen Einheitswertbescheid zuschickt, dann interressiert die Sozialversicherung kein ha-Satz mehr, sondern nur noch dieser Einheitswert.
Zusammengefasst nochmal: sie braucht einen Einheitswert und du hast noch keinen. Also behilft man sich bei der SV, dass man sich einen (vorläufigen) Einheitswert vorerst mal selbst errechnet (besser gesagt abschätzt).

Danke für Deine Erklärung.
Ich habe nochmals angerufen - es wird wie folgt vorgegangen: berechnet wird aufgrund der Flächenangaben im Kaufvertrag und aufgrund des Hektarsatzes, der beim Vorbesitzer zur Anwendung gekommen ist. Eine Neuberechnung wenn der Einheitswertbescheid vom Finanzamt zugestellt wird, ist (in unserem Fall wegen Verpachtung?) nicht vorgesehen. 

Letztendlich haben sich unsere Bedenken hinsichtlich der Versicherungspflicht aber völlig zerstreut. Unabhängig von der Größe und dem Hektarsatz, der zur Anwendung kommt, erlischt die Versicherungspflicht (Unfall-, Pensions- und Krankenversicherung), wenn die Fläche stillgelegt wird - ob das in ganz Österreich zutrifft, weiß ich aber nicht.

zitat..
Karl10 schrieb: All das hat im Grundbuch keine rechtliche Verbindlichkeit. Sind lediglich unverbindliche Zusatzinformationen, die noch dazu keine Garantie für Aktualität haben.
Die einzig verbindliche Information für die Benützungsart eines Grundstückes (z.B. Baufläche, landwirtschaftlich genutzt usw.) ist der Kataster.
Die einzige verbindliche Information über die Größe eines Grundstückes ist das Grundstücksverzeichnis im Kataster.
Die einzige verbindliche Information hinsichtlich Flächenwidmung bzw. Umwidmung ist der Flächenwidmungsplan bei der Gemeinde.
Das Grundbuch gibt über den Eigentümer eines Grundstückes Auskunft und über allfällige Belastungen und Rechte. Für alles andere bitte nicht beachten.

Wie ich inzwischen weiß, trifft auch das in unserem Fall nicht zu, weil derzeit weder Grundbuch noch Kataster die realen Verhältnisse (Parzellengröße, Benützungsart) darstellen. Die einzig verbindliche Information hinsichtlich Flächenwidmung und Umwidmung stammt  direkt von der Gemeinde (Änderung des Flächenwidmungsplans ist Vorbereitung). Vermessung, Parzellierung und Umwidmung werden hier klare Verhältnisse schaffen.

In Summe ist die Angelegenheit für Laien durchaus herausfordernd - vielen Dank auch an alle hier für den Input - abschließend kann ich nur dazu raten, sich vor Ort genau zu informieren, weil die Vorgangsweise offenbar doch von sehr vielen individuellen Faktoren abzuhängen scheint.


1
 <  1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] Grundstück für Hausbau vermessen lassen oder nicht?