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·gelöst· Rechte und Pflichten bei anteiligem landwirtschaftlichem Grund [Stmk]

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  •  Traicampi
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
18.1. - 21.1.2020
28 Antworten | 5 Autoren 28
28
Unser neues Haus wird auf einem großen Grundstück errichtet, neben dem großzügigen Baulandanteil gibt es auch noch landwirtschaftlich genutzte Fläche, die in weiterer Folge renaturiert werden soll (artenreiche Wiese - in erster Linie als Lebensraum für Insekten, die Gemeinde steht der Idee sehr positiv gegenüber).

Wer hat ebenfalls ein solches 'gemischtes' Grundstück und kann uns aus Erfahrung sagen, welche Pflichten uns daraus erwachsen - abgesehen von der termingerechten Mahd. Uns wurden von Landwirten im Bekanntenkreis Faktoren wie Pflichtversicherung, Jagdschilling, Betriebsnummer etc. genannt - die haben aber wesentlich größere Flächen und bewirtschaften aktiv, während diese Fläche ja quasi stillgelegt werden soll.

  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.1.2020  (#1)
Ich kann nur berichten wie es bei uns (K) war, weiß aber nicht, inwieweit sich das verallgemeinern lässt.

Bevor wir ins Grundbuch gekommen sind, hat die Agrarbezirksbehörde ihr OK dafür geben müssen. 

Nach ein paar Monaten als Eigentümer,  haben wir einen Brief inkl. Fragebogen von der SVB bekommen, wo wir die Nutzungsart bzw. Einheitswert  der landwirtschaftlichen Nutzfläche angeben mussten. Also z.B. ob die Fläche verpachtet wird.

Je nach Einheitswert ist man dann versicherungspflichtig. Soweit ich mich erinnern kann, lag die Grenze für die Unfallversicherungspflicht bei 150 Euro Einheitswert, für Krankenversicherung höher.

Nachdem wir drunter waren, hatte es sich damit aber erledigt. Ist bei uns aber auch eine winzige Fläche von nur ca. 0.5ha.


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  •  Traicampi
18.1.2020  (#2)
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Das OK der Agrarbezirksbehörde sollte nach jetzigem Wissensstand erteilt werden. Das mit dem Fragebogen ist schon mal interessant - wo habt Ihr den Einheitswert herbekommen? Der ist bei uns dzt. unklar, weil die Parzelle bisher Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs war und so weit ich weiß, beim bisherigen Besitzer keine parzellenfeinen Daten dazu vorliegen.

Der kleine landwirtschaftliche Flächenanteil ist hier auch zu gering, um ihn ertragbringend bewirtschaften zu können (aber größer als bei Euch).

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.1.2020  (#3)
Ich habe einen Hektarwert des Bodens vom Vorbesitzer bekommen und mit der Fläche multipliziert. Woher er den Wert hatte, habe ich nicht gefragt (aber SVB hat er gepasst, sonst hätten sie sich wohl nochmals gemeldet emoji )

Ich habe aber mal kurz im Internet gesucht und der Hektarwert ergibt sich anscheinend aufgrund der Bodenklimazahl. Diese kann  kann man wohl beim Finanzamt erfragen:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grundbesitzabgaben-einheitsbewertung/land-und-forstwirtschaftliches-vermoegen-bodenschaetzung.html

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  •  Traicampi
18.1.2020  (#4)
Nochmals vielen Dank - ich werde mich da nochmal durchfragen, ob der Vorbesitzer in seinen Unterlagen einen Hektarwert hat.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.1.2020  (#5)
Gehst zu einem SVS- Sprechtag (früher SVB) in der Nähe. Dort haben sie auch den EHW. Bekommen ihn vom Finanzamt. 
https://www.svs.at/services/views/static.xhtml?contentid=10007.855943
Einfach das betreffende Bundesland anklicken, dort kommen dann die möglichen Sprechtagsorte hervor.
Unbedingt aber zum Sprechtag Ausweiß mitnehmen, oder Vollmacht ausstellen lassen vom Grundbesitzer!
Wie groß ist diese Fläche? Ob jetzt Versicherungspflicht besteht, kann nur bei der SVS abgeklärt werden.

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  •  Traicampi
18.1.2020  (#6)
Danke für die Info - unter SVS Beratungstage konnte man das Bundesland anklicken und dann mögliche Beratungstermine einsehen, offenbar geht da nichts unverbindlich bzw. ohne Terminvereinbarung. 

zitat..
altehuette schrieb: Wie groß ist diese Fläche? Ob jetzt Versicherungspflicht besteht, kann nur bei der SVS abgeklärt werden.

Gibt es denn eine Flächengrenze, ab der Versicherungspflicht besteht? Bisher hab ich recherchiert, daß der Ertrag der Fläche dafür entscheidend ist und nicht die Größe (kann angeblich auch schon bei wenigen 1000 m² bestehen). 
Die Größe der verbleibenden landwirtschaftlichen Fläche ist aktuell noch nicht fix, der Flächenwidmungsplan wurde geändert und ein Teil der Parzelle wird sofort/ein weiterer Teil wahrscheinlich erst in weiterer Folge umgewidmet. Erst nach der genauen Vermessung und Geländeaufnahme können diesbezügliche Entscheidungen fallen, ungefähr ein Hektar wäre denkbar.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.1.2020  (#7)
Stimmt, mit der Größe hat es nicht direkt was zu tun. Ertragswert bzw. EHW ist massgeblich. Habe mal allerhand EHW Grenzen im Kopf gehabt, aber jetzt auch nicht mehr. Hat sich auch dauernd was geändert. Sowohl von den Grenzen, als auch von den Bestimmungen her. Habe die neue Internet SVS- Maske heute das erstemal gesehen, kannte nur die SVB -Maske.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass an manchen Orten die Wartezeiten lang sind, und an manchen Orten es schnell geht. Es ist aber so, dass man nicht unbedingt zum nächsten Beratungsort geht, es kann ein beliebiger sein. Dort wo es persönlich am Besten passt. Sollte aber das Bundesland sein, wo das Grundstück liegt. Was ich aber nicht weiß, ob sich die Berater für beide Arten (Grundstücks/Landwirtschaften bzw. Gewerbeversicherung auskennen. Sind ja jetzt beide vereint.
Vorweg kann man eh auch in den Hauptstellen anrufen um allgemeine Fragen, für Detailfragen muss man aber wegen der Ausweißpflicht persönlich vorsprechen, bzw. mit Vollmacht.
Grundstücksgröße ist entscheidend für Kammerwahlberechtigung und Jagdpachteuro.

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  •  Traicampi
18.1.2020  (#8)

zitat..
altehuette schrieb: Vorweg kann man eh auch in den Hauptstellen anrufen um allgemeine Fragen

Werde ich am Montag machen - mal sehen, ob da jemand kompetenter zu erwischen ist.
Es geht ja auch um das Thema Renaturierung/Flächenstilllegung - das scheint ja auch einen Einfluß zu haben, weil dann ja kein Ertrag mehr anfällt.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#9)
Da du das Grundstück ja erst kaufst (bzw. grad erst gekauft hast) brauchst ja nur in den Kaufvertrag schauen. Dort muss der Notar den Einheitswert für die div. Steuer- und Gebührenbemessungen hineinschreiben. Den maßgeblichen Einheitswert besorgt sich der Notar von der Finanz. Brauchst also selbst gar nichts zu machen.

Für die div. Versicherungspflichten bei landw. Grundstücken gilt:
Einheitswert ab € 150.-: Versicherungspflicht in der Unfallversicherung
Einheitswert ab € 1.500.- : (zusätzlich) Versicherungspflicht in Kranken- und Pensionsversicherung
immer jeweils bei der Sozialversicherung der Bauern (jetzt mit Gewerbe zusammengelegt).

Wenn dann später noch umgewidmet werden soll, dann kann sich der Einheitswert dann auch noch ändern. Aber nur dann, wenn die Änderung größer als 5% des bisherigen Einheitswertes UND mindest € 300.- beträgt. Jede Änderung, die drunter bleibt, bleibt unberücksichtigt.

Dem Einheitswert liegt schwerpunktmäßig die Bonität (=Ertragsfähigkeit) deines Bodens zugrunde.  Diese wird in einem österreichweiten Vergleich mit dem ertragsreichsten Boden, den es überhaupt gibt (sogenannter "Hunderter-Boden") prozentuell festgelegt. Dann werden dafür noch div. Zu- und Abschläge berücksichtigt. Letztlich gibt es eine sogenannte Betriebszahl, die irgendwo zwischen 0 und 100 liegen kann (ist eine reine Vergleichszahl). Diese Betriebszahl ist dann jener Prozentwert, der von einem gesetzlich festgelegten Hektarhöchstsatz (derzeit €2.400.-.) genommen wird.
Also z.B.: Betriebszahl 50 (für eine durchschnittliche Bodenbonität) ergibt €1.200.- individuell für dich geltenden ha-Satz (50% von 2.400).

Diesen individuellen ha-Satz multiplizierst du mit der Gesamtflächen (in ha) und dann hast du deinen Einheitswert. Also z.B. bei 0,75 ha und obigem ha-Satz ergibt das 1.200 x 0,75 = €900.- Einheitswert für deine landw. Fläche.
Das alles hat nichts damit zu tun, ob du die Fläche tatsächlich "bewirtschaftest" und daraus einen Ertrag erzielst oder ob du sie nur ertraglos brach liegen lässt!!

Mit der von dir angegeben Fläche bist ziemlich sicher über der Grenze für die Unfallversicherung (€150.-). Hinsichtlich Kranken- und Pensionsversicherung wahrscheinlich drunter.
Bei Überschreiten allein der Unfallversicherungsgrenze kannst du von dieser befreit werden, wenn du das Grundstück tatsächlich nicht aktiv bewirtschaftest und keinerlei Ertrag daraus erzielst.
Aber aufpassen, da sind das Gesetz und die Judikatur sehr streng.
Schon mit ein paar Obstbäumen in der Brache, von denen du ein paar kg Obst rein für den Eigenbedarf nach Hause trägst, bist du aus der Befreiung der Unfallversicherung wieder draußen. Erlaubt sind nur sogenannte "Naschbäume" - also ab und zu im Vorbeigehen einen Apfel herunterpflücken.

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  •  Traicampi
20.1.2020  (#10)
Danke auch für Deine ausführliche Antwort

zitat..
Karl10 schrieb: Da du das Grundstück ja erst kaufst (bzw. grad erst gekauft hast) brauchst ja nur in den Kaufvertrag schauen. Dort muss der Notar den Einheitswert für die div. Steuer- und Gebührenbemessungen hineinschreiben. Den maßgeblichen Einheitswert besorgt sich der Notar von der Finanz. Brauchst also selbst gar nichts zu machen.

In unserem Fall läuft das nicht so. Den Kaufvertrag errichtet ein Rechtsanwalt, der Einheitswert steht nicht im Vertrag (ist nicht notwendig), die Steuern und Gebühren werden vom Kaufpreis berechnet. 
Die Auskunft der Sozialversicherung lautete wie folgt:
Der Einheitswert wird erst vom Finanzamt ermittelt, wenn der Kauf im Grundbuch eingetragen ist und dann per Bescheid bekanntgegeben. Für die Berechnung der Versicherungspflicht wird der Hektarsatz aus dem Einheitswertbescheid des Vorbesitzers verwendet.

zitat..
Karl10 schrieb: Wenn dann später noch umgewidmet werden soll, dann kann sich der Einheitswert dann auch noch ändern. Aber nur dann, wenn die Änderung größer als 5% des bisherigen Einheitswertes UND mindest € 300.- beträgt. Jede Änderung, die drunter bleibt, bleibt unberücksichtigt.

Was meinst Du damit konkret - kannst Du ein Beispiel geben? Die für die SV relevante Fläche ist immer die selbe, weil ein Teil der Parzelle durch den geänderten Flächenwidmungsplan nun im Bauland/Ortskern liegt - egal, ob umgewidmet wird oder nicht. 


zitat..
Karl10 schrieb: Diesen individuellen ha-Satz multiplizierst du mit der Gesamtflächen (in ha) und dann hast du deinen Einheitswert. Also z.B. bei 0,75 ha und obigem ha-Satz ergibt das 1.200 x 0,75 = €900.- Einheitswert für deine landw. Fläche.
Das alles hat nichts damit zu tun, ob du die Fläche tatsächlich "bewirtschaftest" und daraus einen Ertrag erzielst oder ob du sie nur ertraglos brach liegen lässt!!

Ein heutiges Telefonat mit der Sozialversicherung hat ähnliches ergeben. Allerdings kann die Fläche stillgelegt werden (muß man melden) - dann entfällt auch die Unfallversicherung.

zitat..
Karl10 schrieb: Aber aufpassen, da sind das Gesetz und die Judikatur sehr streng.
Schon mit ein paar Obstbäumen in der Brache, von denen du ein paar kg Obst rein für den Eigenbedarf nach Hause trägst, bist du aus der Befreiung der Unfallversicherung wieder draußen. Erlaubt sind nur sogenannte "Naschbäume" - also ab und zu im Vorbeigehen einen Apfel herunterpflücken.

Das habe ich auch schon gehört - aber das ist für uns kein Thema, die Obstbäume hätten wir gerne in Hausnähe. emoji


Fragt sich, ob Wildsträucher Probleme machen - das eine oder andere Vogel-Nährgehölz hätten wir doch ganz gerne angepflanzt (Holunder, Haselnuss, Wildrosen, Vogelbeere, .....). Der Bereich soll möglichst viel ökologischen Nutzen bringen. Andererseits wird bei dem Wilddruck wohl kaum etwas aufkommen, das nicht aktiv geschützt wird emoji

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#11)

zitat..
Traicampi schrieb: dann entfällt auch die Unfallversicherung

Damit man weiß, um welchen Betrag es da geht. Ca. 190 € kostet die Unfallversicherung pro Jahr. (Mindestbeitrag) Allerdings wäre man voll Unfallversichert, wenn man z. B. vom Obstbaum stürzen würde. Kann ja leicht passieren, wenn man beim ausschneiden ist, oder das Obst direkt pflücken würde. Wäre dann einem Arbeitsunfall gleich gestellt. Wäre auch ein Angehöriger, oder auch Nichtangehöriger da so versichert, wenn Diesem was passieren sollte im Obstgarten. Man wäre besser abgesichert im Falle Invalität. Sonst wäre es halt ein "Freizeitunfall", wenn keine UV bezahlt wird. 
Ansonsten ist eh alles gesagt, was "Karl" geschrieben hat.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#12)

zitat..
Traicampi schrieb: Fragt sich, ob Wildsträucher Probleme machen - das eine oder andere Vogel-Nährgehölz hätten wir doch ganz gerne angepflanzt (Holunder, Haselnuss, Wildrosen, Vogelbeere, .....). Der Bereich soll möglichst viel ökologischen Nutzen bringen. Andererseits wird bei dem Wilddruck wohl kaum etwas aufkommen, das nicht aktiv geschützt wird

Da müsst ihr euch wohl einstellen, dass sich verschiedenes Getier an den Früchten zu schaffen macht! Vielleicht ist es eh gewollt!emoji Man glaubt ja gar nicht, was auf der Wildkamera so alles drauf ist!

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  •  Traicampi
20.1.2020  (#13)

zitat..
altehuette schrieb: Damit man weiß, um welchen Betrag es da geht. Ca. 190 € kostet die Unfallversicherung pro Jahr. (Mindestbeitrag) Allerdings wäre man voll Unfallversichert, wenn man z. B. vom Obstbaum stürzen würde. Kann ja leicht passieren, wenn man beim ausschneiden ist, oder das Obst direkt pflücken würde. Wäre dann einem Arbeitsunfall gleich gestellt. Wäre auch ein Angehöriger, oder auch Nichtangehöriger da so versichert, wenn Diesem was passieren sollte im Obstgarten. Man wäre besser abgesichert im Falle Invalität. Sonst wäre es halt ein "Freizeitunfall", wenn keine UV bezahlt wird.
Ansonsten ist eh alles gesagt, was "Karl" geschrieben hat.

Wurde uns auch so gesagt - aber Obstbäume sind dort nicht möglich, daher könnte es nur ein Unfall beim Mähen sein, falls wir diese Tätigkeit selbst übernehmen. Ob sich die Anschaffung eines Hochgrasmähers rechnet, ist fraglich - die Arbeitszeit dafür rechnet sich in keinem Fall. 

zitat..
altehuette schrieb: Da müsst ihr euch wohl einstellen, dass sich verschiedenes Getier an den Früchten zu schaffen macht! Vielleicht ist es eh gewollt! Man glaubt ja gar nicht, was auf der Wildkamera so alles drauf ist!

Ist gewollt - es wäre schön, wenn viel Getier Freude an dem Zeug hätte emoji

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  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
20.1.2020  (#14)

zitat..
altehuette schrieb: Man glaubt ja gar nicht, was auf der Wildkamera so alles drauf ist!

 Ja ich war da auch überrascht als die Nachbarin mit dem Wirten zu sehen war emoji  Ihr Mann hat zuerst gelaubt ich bins.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#15)

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Ja ich war da auch überrascht als die Nachbarin mit dem Wirten zu sehen war  Ihr Mann hat zuerst gelaubt ich bins

War in Kärnten auch mal so ein fall, als ein Bürgermeister mit seiner Geliebten auf der WK drauf war. 
Dass auch überall so ein Sch... hängen muss!emoji

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#16)

zitat..
Traicampi schrieb: Ob sich die Anschaffung eines Hochgrasmähers rechnet, ist fraglich - die Arbeitszeit dafür rechnet sich in keinem Fall. 

Grenzt euer Grundstück an ein weiteres landw. Grundstück, das aktiv bewirtschaftet wird? Wäre einfacher dann, wenn der Nachbar es gleich mitmäht, wenn auch nur einmal pro Jahr, sonst verwilderts ganz!

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  •  Traicampi
20.1.2020  (#17)

zitat..
altehuette schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von Beachflyer77: Ja ich war da auch überrascht als die Nachbarin mit dem Wirten zu sehen war Ihr Mann hat zuerst gelaubt ich bins
War in Kärnten auch mal so ein fall, als ein Bürgermeister mit seiner Geliebten auf der WK drauf war.
Dass auch überall so ein Sch... hängen muss!

 Kicheremoji


zitat..
altehuette schrieb: Grenzt euer Grundstück an ein weiteres landw. Grundstück, das aktiv bewirtschaftet wird? Wäre einfacher dann, wenn der Nachbar es gleich mitmäht, wenn auch nur einmal pro Jahr, sonst verwilderts ganz!

Die Fläche wird renaturiert, es gibt genaue Mähtermine (abhängig von der ausgesäten Wildwiesenmischung), die eingehalten werden müssen. Das Mähgut muß nach dem Abtrocknen (und Ausfallen der Samen abtransportiert werden - einfach so mitmähen geht daher nicht, aber es wird sich jemand finden, der die Arbeit erledigt - ev. sogar auch das Spezialheu brauchen kann. 





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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#18)

zitat..
Traicampi schrieb: Den Kaufvertrag errichtet ein Rechtsanwalt, der Einheitswert steht nicht im Vertrag

Ob Anwalt oder Notar is egal. Aber hab übersehen, dass du ja von wem Fremden kaufst. Da zählt jetzt der Kaufpreis. Bei Übertragungen innerhalb der Familie brauchts aber nach wie vor den Einheitswert, so wie ich oben sagte.

zitat..
Traicampi schrieb: Was meinst Du damit konkret - kannst Du ein Beispiel geben? Die für die SV relevante Fläche ist immer die selbe, weil ein Teil der Parzelle durch den geänderten Flächenwidmungsplan nun im Bauland/Ortskern liegt - egal, ob umgewidmet wird oder nicht.


Hast ja selber geschrieben, dass umgewidmet wird:

zitat..
Traicampi schrieb: Die Größe der verbleibenden landwirtschaftlichen Fläche ist aktuell noch nicht fix, der Flächenwidmungsplan wurde geändert und ein Teil der Parzelle wird sofort/ein weiterer Teil wahrscheinlich erst in weiterer Folge umgewidmet.

Umwidmen heißt, die Flächenwidmung zu ändern. Z.B. von Grünland auf Bauland. Grünland hat natürlich einen anderen Einheistwert als Bauland/BAuplatz. Hab nur hingewiesen, dass sich daher später noch Änderungen am Einheitswert ergeben können.

zitat..
Traicampi schrieb: Allerdings kann die Fläche stillgelegt werden (muß man melden) - dann entfällt auch die Unfallversicherung.

Ja, hab ich ja gesagt, dass es die Möglichkeit einer Befreiung von der Unfallversicherung gibt und worauf man dabei aufpassen muss.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#19)
Wenn es genaue Mähtermine gibt, dann wird wohl auch ein Antrag vorliegen (müssen) bei der AMA, sonst gibt es keine Förderung, wenn ihr das überhaupt wollt! Sobald man aber bei der AMA in den Fängen ist, dann führt eh kein Weg an der Unfallversicherung vorbei. 
Es wird sich sicher jemand finden, der gegen ein angemessenes Entgelt sowas mäht. Wegbringen ist ja kein so grosses Problem. Darf auch am Feldrand gelagert (kompostiert) werden, soweit ich noch informiert bin. Oder eh zu Futterzwecken verwendet werden. Vl. Hasenheu und dgl? Da es ja überständig wird, ist es auch für Pferde geeignet. Glaube nicht, dass es bei deinen Plänen ohne Unfallversicherung abgeht! Bevor ich da deswegen lange herum streiten muss, würde ich halt die 190 € (wird alle Jahre etwas mehr) zahlen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#20)
@altehuette 
Soweit ich das verstanden habe, will Traicampi nichts mähen und ernten. Es soll eine Dauerbrache werden, quasi ein Naturbiotop, das sich selbst überlassen bleibt, zuletzt oft auch als Biodiversitätsfläche bezeichnet. Also ist die Befreiung von der Unfallversicherung einigermaßen realistisch.

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  •  Traicampi
20.1.2020  (#21)

zitat..
altehuette schrieb: Wenn es genaue Mähtermine gibt, dann wird wohl auch ein Antrag vorliegen (müssen) bei der AMA, sonst gibt es keine Förderung, wenn ihr das überhaupt wollt! Sobald man aber bei der AMA in den Fängen ist, dann führt eh kein Weg an der Unfallversicherung vorbei.

Nein - keine Förderung, ist ganz privater Luxus, aber wir haben einen Ökologen/Renaturierungs-Experten im Freundeskreis, der uns da unterstützt, deshalb hab ich schon vorab etwas Know-How gebunkert.

zitat..
altehuette schrieb: Glaube nicht, dass es bei deinen Plänen ohne Unfallversicherung abgeht! Bevor ich da deswegen lange herum streiten muss, würde ich halt die 190 € (wird alle Jahre etwas mehr) zahlen.

Nach der heutigen Auskunft der Sachbearbeiterin gehe ich davon aus, daß es ohne geht - aber ob wir das ohne wollen, müssen wir uns erst überlegen.

zitat..
Karl10 schrieb: Es soll eine Dauerbrache werden, quasi ein Naturbiotop, das sich selbst überlassen bleibt, zuletzt oft auch als Biodiversitätsfläche bezeichnet.

Klingt gut - aber eigentlich wird eine schweineteure Wildkräuter/gräser/blumenmischung ausgesät (standortangepaßt) - die ersten Saisonen heißt das auch Ragweed, Ambrosia und Co ausstechen. Mit sich selbst überlassen wird das anfangs noch nichts. emoji

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