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Fragen bzgl. Kaufanbot

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  •  username
24.3.2019 - 23.8.2022
23 Antworten | 12 Autoren 23
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Hallo zusammen, 

wir haben ein schönes Haus gefunden, das relativ neu ist und sehr ordentlich ausschaut. Nach unserer Laienansicht konnten wir keine Mängel entdecken (es ist nicht neu ausgemalt, es riecht nicht muffig und das Haus scheint extrem gut gepflegt worden zu sein).

Leider ist es so wie immer wenn ein Haus in einer guten Lage auftaucht – es gibt genug Kaufinteressenten, die ein Kaufanbot abgegeben haben oder es noch machen werden – wir stehen also etwas unter Zeitdruck.

Der Übergabetermin liegt über ein halbes Jahr in der Zukunft und dies verunsichert uns etwas.

 

Zu unseren Fragen:

Wie habt Ihr das Risiko von ggf inziwischen auftretenden Schäden geregelt? Ist das in eurem Kaufanbot überhaupt erwähnt worden?

Weiterhin steht dort die Floskel „im besichtigten Zustand“- dies ist aber nicht weiter spezifiziert. Einen Sachverständigen haben wir leider nicht kurzfristig zur Hand – habt ihr einen Ratschlag wie man dsa ggf noch etwas spezifizieren könnte?

Habt Ihr euer Kaufanbot von einem Anwalt überprüfen lassen, dies selbstständig angefertigt oder einfach die Maklervorlage übernommen? Für uns war diese Vorlage etwas zu vage an manchen Stellen und wir haben dann Teile von Musteranboten (z.B. dass von der WKO) übernommen.

Wir haben das Gefühl, dass wir vielleicht etwas zu spezifisch/gründlich sind und uns damit gf etwas unbeliebt machen können – wie habt ihr das Gleichgewicht zwischen eurer Sicherheit und der Attraktivität des Anbots behalten?

Was haltet ihr von einem Kauf ohne einen Sachverständigen beauftragt zu haben? Sind wir hier zu ängstlich?

 

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

  •  ptelea
  •   Gold-Award
25.3.2019  (#1)
Ich habe beim Immobilienkauf (1x Grundstück, 1x Eigentumswohnung) einen Anwalt mit der Erstellung des Anbots beauftragt. Das Anbot war sehr ausführlich, hab mich auch gut vom Anwalt beraten gefühlt. Der Vorteil ist, dass es dann im Kaufvertrag keine Überraschungen mehr gibt, da alle Bedingungen schon vorab klar sind.
Diesen Wisch vom Makler würde ich keinesfalls für ein Anbot nehmen, du bindest dich immerhin fix mit der Abgabe des Anbots, da sollte Käufer und Verkäufer schon klar sein, wie der Rest ablaufen soll (zB Termine Kaufvertragunterzeichnung+Übergabe, Gewährleistung durch Verkäufer, Kaufpreiseinbehaltung im Falle X/Y, etc.)
Der letzte Punkt ist überhaupt eine gute Sache, eine Regelung reinzunehmen zB 70% Auszahlung Kaufpreis bei Vertragsunterzeichnung, der Rest nach Übergabe. Da machts dann einen Termin zur Übergabe, macht ein Protokoll wo festgehalten wird, ob der Zustand dem Zustand "wie besichtigt" entspricht, und falls das alles passt, zahlt der Treuhänder den Restbetrag aus. 
Ich empfehle also dringend einen Anwalt hinzuzuziehen!
Bezüglich Attraktivität des Anbots: Einschränkung der Gewährleistung kommt immer gut emoji
Und da sind wir beim nächsten Punkt: ich denke es zahlt sich aus da ein paar hundert Euro in die Hand zu nehmen und einen Sachverständigen zu beauftragen.
 
Viel Erfolg, hoffe es klappt!

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  •  Blinky
25.3.2019  (#2)
Hallo,

puh, das mit dem Zeitdruck kenne ich. Super stressig. Trotzsdem hilft es euch nicht wenn ihr es überstürzt und hintennach draufkommt da paast was nicht. Würde also auch schauen, dass ich wen auftreibe der mit mir nochmal durchgeht und nach Mängeln schaut.
Bei uns war das damal der Onkel, der zwar kein Sachverständiger ist aber seit 15+ Jahren Wohnungen renoviert und weiter verkauft. Sachverständigen haben wir innerhalb 1-2 Wochen nämlich auch keinen aufgetrieben. Mein Onkel hat dann massiven Wassereintritt und Feuchte von oben kommend gefunden die mir überhaupt nicht aufgefallen wären. Was dann dazu geführt hat kein Anbot abzugeben. Also vll findret ihr ja einen Maurer, Elektriker, Installateur... im Bekanntenkreis der schon mal Mängel zumindest nennen kann.

Kaufanbot von Anwalt machen lassen. Ev kann man ja den Zustand des Hauses zum Besichtigungszeitpunkt iwie festhalten und mit reinnehmen.

Viel Glück und Erfolg!



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  •  Mioara
25.3.2019  (#3)
Hallo, wir haben ziemlich lange ein Haus gesucht und es im Grunde so wie Blinky gemacht.

Zwei Bekannte die sich baulich auskennen sind bei Besichtigungen mitgegangen und wenn sie unabhängig voneinander gesagt haben, dass es passen würde - haben wir gegebenfalls ein Anbot gestellt. 

Das Anbot hat ein Anwalt geschrieben. Wenns Ernst wird, würd ich sowieso einen Anwalt für die Erstellung des Kaufvertrags nehmen.

Grundbuchauszug auch vorab ausheben und einsehen, da können auch Überraschungen drinstehen.

Nicht hetzen lassen, alles Gute!




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  •  username
31.3.2019  (#4)
Vielen Dank für eure Antworten. Das sich nicht zu beeilen war eine gute Empfehlung!

 

Wir haben das Haus nun nochmals besichtigt, in begleitung eines Fachverständigen und konnten uns davon überzeugen lassen, dass uns keine Überaschungen erwarten.

 

Im Zuge dessen haben wir aber noch die genauen Übergabemodalitäten besprochen, und hier ist geplant den Kauf so zügig wie möglich abzuhandeln, währen der Übergabetermin wie geplant viel später ist.

Explizit bedeutet dies also, dass wir ein paar Monate im Grundbuch stehen, während die Vorbesitzer aber noch darin wohnen. Dies wird gemacht um eine Zwischenfinanzierung zu vermeiden.

Wie können wir uns hier gegen eventuell in der Zwischenzeit anfallende Schäden (von Kleinigkeiten bis zum Totalverlust) am besten absichern? Momentan steht m Anbot, dass das Haus “im besichtigten Zustand” übernommen wird – er wird darüber hinaus aber nicht näher definiert.


Es ist bereits definiert, dass die Vorbesitzer bis zum Übergabetermin für Kosten aufkommen (Gemeindebeitrag etc), aber die Risikosituation ist nicht näher definiert.

 

Befand sich jemand von euch in einer gleichen Situation? Wie würdet ihr uns raten hier weiter vorzugehen? 

Wir haben bereits einen Anwalt eingeschaltet, der das Anbot überprüfen und anpassen soll, aber je mehr Informationen wir vorher besitzen, desto besser können wir uns mit ihm abstimmen.

 

Wir freuen uns darauf von euch zu hören!


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  •  sharknz
4.4.2019  (#5)
Warum müsst ihr im Grundbuch stehen während der Verkäufer noch im Haus wohnt? Ihr könnt ja den Kaufvertrag unterschreiben aber Grundbucheintragung und Geldübergabe erst in ein paar Monaten machen. Zur beiderseitigen Sicherheit würde ich das Geld in der Zwischenzeit auf einem Treuhandkonto parken.
Dann wird zu einem vereinbarten Termin der Schlüssel an euch übergeben und der Notar/Anwalt gibt das Geld an den Verkäufer.  Es besteht natürlich dann noch das Risiko, dass das Haus irgendwie belastet wird und ihr das nicht mitkriegt. Aber da sollte euer Anwalt Bescheid wissen, wie man das verhindert.
Es sollte eine Bank zu finden sein, die das auch ohne Zwischenfinanzierung hinbekommt. Aber da gibt es hier Experten, die das besser wissen als ich.

Ich würde mir das auf jeden Fall gut überlegen, den Kaufpreis vorab zu überweisen und darauf zu hoffen, dass der Verkäufer wie zugesagt auszieht und mein Eigentum pfleglich behandelt. Das Risiko wäre mir zu hoch.

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  •  Spartacus
6.4.2019  (#6)
Wenn ihr einen Anwalt habt, dann kann er im Vertrag für eventuelle Schäden vorsorgen, da solltet ihr ihm vertrauen, ist ja sein Beruf. Aber die Situation ist ingesamt nicht einfach. Man müsste bei der rechtlichen Übergabe (ab welcher ihr Eigentümer werdet) genau den Zustand mit einer Mängelliste festhalten (so mache ich das zumindest immer).

"Wie besichtigt" ist eine gute Wendung, weil nicht sichtbare Mängel dadurch nicht von der Haftung des Verkäufers ausgenommen sind, sondern eben nur solche Mängel, die "besichtigt" werden konnten.

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  •  Haus1
7.4.2019  (#7)
Unbedingt über ein Treuhandkonto abwickeln!

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  •  Spartacus
7.4.2019  (#8)

zitat..
Haus1 schrieb: Unbedingt über ein Treuhandkonto abwickeln!


 Prinzipiell richtig, hilft aber nichts gegen spätere Mängel.


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  •  Arpino
23.8.2022  (#9)
Kurze Frage (wollte dafür keinen eigenen Thread eröffnen): Wie üblich ist es, dass seitens Verkäufer/Makler ein Kaufanbot ohne Finanzierungsvorbehalt gefordert wird? Kann mir zwar die Motvation dahinter vorstellen, finde das aber etwas unseriös.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#10)
Wa soll er mit einem Kaufangebot mit Vorbehalt? Dann sagt er anderen Interessenten ab, und wenn du dann ausfällst geht das Spiel neu los?

Würde ich als Verkäufer auch so machen.

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  •  Arpino
23.8.2022  (#11)
Heißt im Umkehrschluss, man muss immer VORHER um Finanzierung bei der Bank ansuchen und wenn man Pech hat, ist man dann zu spät dran? Wie soll das funktionieren? (Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass man nicht weiß, ob das entsprechende Objekt auch finanziert wird)

Und wie klappt das dann, wenn ich zum fünften Mal um Finanzierung bei der Bank ansuche, weil ich aufgrund der Zusage immer zu spät mit meinem Anbot war oder zu wenig geboten habe?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#12)
Entweder du weißt grundsätzlich was du dir leisten kannst und gehst ein Risiko ein, oder das Spielchen ist wahrscheinlich unvermeidbar beim "Gebrauchtkauf".

Wir haben unser Grundstück kaufen können weil Leute bei der Bank gewartet haben und ich zusagen konnte weil wir den Kaufpreis cash hatten.

Der Schnellere ist der Geschwindere, ist in dem Fall leider so.

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  •  Arpino
23.8.2022  (#13)
Das kann ich schon verstehen, vielleicht ist das am Gebrauchtmarkt wirklich anders. Bei neuen Bauprojekten bekommt man ja oft eine Vorlage für das Kaufanbot, wo der Vorbehalt für die Finanzierungszusage schon angedruckt ist.

Verstehe aber in dem vorliegenden Fall den Druck seitens Verkäufer nicht, weil die große Nachfrage offensichtlich ohnehin nicht gegeben ist. 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#14)

zitat..
Arpino schrieb: Wie üblich ist es, dass seitens Verkäufer/Makler ein Kaufanbot ohne Finanzierungsvorbehalt gefordert wird? Kann mir zwar die Motvation dahinter vorstellen, finde das aber etwas unseriös.

Was konkret ist da unseriös?

Das beiderseits unterfertigte Kaufanbot entspricht rechtlich betrachtet einem Vorvertrag, der den Hauptvertrag (= Kaufvertrag) zur Folge hat und an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Wenn der Käufer ein Kaufanbot mit Finanzierungsvorbehalt unterbreitet und der Verkäufer mit Unterschrift annimmt, dann ist nur der Verkäufer an das Anbot gebunden.

Der Käufer kann immer sagen, dass er die Finanzierung nicht bekommen hat und somit vom Kaufanbot zurücktritt. Der Verkäufer kann den Vorvertrag dann nie einklagen, denn der Käufer muss keinen Beweis liefern, dass er die Finanzierung nicht bekommen hat.

Insofern ist ein Kaufanbot mit Finanzierungsvorbehalt ein Entgegenkommen des Verkäufers bzw. des durch ihn beauftragten Maklers. Wenn der Verkäufer nur verbindliche Kaufanbote ohne Finanzierungsvorbehalt akzeptiert, so ist das sein gutes Recht.

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  •  Arpino
23.8.2022  (#15)
Unseriös deshalb, weil wenn dem potentiellen Kunden die Finanzierung dann (obwohl ursprünglich anders) nicht zugesagt wird, er trotzdem die Maklerprovision bezahlen muss. Es gab ein OGH-Urteil dazu.

Wird natürlich nicht der Regelfall sein, aber sowas muss man wohl auch wissen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#16)
Ja klar, deswegen formuliert man den Finanzierungsvorbehalt auch hinein - wenn das der Verkäufer akzeptiert.
Deswegen ist es sinnvoll, die Finanzierungszusage vor Abgabe des Anbots zu sichern (falls der Finanzierungsvorbehalt verkäuferseitig nicht akzeptiert wird).

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#17)

zitat..
Arpino schrieb: er trotzdem die Maklerprovision bezahlen muss.

das ist in der Maklerverordnung geregelt. Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn er verdienstlich geworden ist - und das ist er, wenn ein Kaufanbot beiderseits ohne Vorbehalt rechtsverbindlich unterfertigt wird.


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  •  Arpino
23.8.2022  (#18)
Gut, dann ist das offensichtlich Business as usual, war mir nicht bewusst. Danke für eure Auskunft!

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  •  pyrama
23.8.2022  (#19)
Wir haben jetzt ca. ein Jahr eine Immobilie gesucht und wollten unbedingt ein Bestandsobjekt kaufen, und da war es überall so: Finanzierungszusage war teils ausdrücklich, teils implizit Bedingung, um überhaupt im Rennen zu bleiben. Zu Beginn haben wir noch Angebote ohne Finanzierungszusage gelegt, sind dann aber nie zum Zug gekommen. Beim Haus das wir schlussendlich gekauft haben war es dann aber sogar zwingende Voraussetzung um ein gültiges Angebot abgeben zu können (war aber leider auch ein Bieterverfahren einer großen Immobilienfirma - komplett online und standardisiert, da konntest du ohne hochgeladene Finanzierungszusage in der Online-Maske dann einfach nicht mehr weiterklicken 🤷‍♂️).

Dh ja, wir haben auch mehrmals "umsonst" Finanzierungszusagen eingeholt - das war aber Bankseitig nie ein Problem, mir schien eher als ob es den Beratern ohnehin bewusst ist, dass man bei der Suche nicht immer sofort zum Zug kommt. Wir sind dann halt einfach bei jedem neuen Objekt wieder bei der Bank vorstellig geworden - hatte aber auch den Vorteil, dass wir die Zusagen immer schneller erhalten haben, da unsere Daten dann schon vorlagen und die Bankberater uns kannten bzw. wir genau wussten, an wen wir uns wenden müssen. Fairerweise muss ich aber auch dazu sagen, dass wir immer nur Objekte angefragt haben wo wir wussten, dass wir eine Zusage bekommen werden, uns war schon bewusst welcher Kreditrahmen ging und haben darüber hinaus auch nichts ernsthaft in Erwägung gezogen.

Aber versteh mich nicht falsch, ich verstehe dein Unbehagen! Wir hatten es am Anfang auch, deswegen zu Beginn auch unsere Angebote ohne Zusage. Irgendwann haben wir uns halt dran gewöhnt bzw. das Unbehagen abgelegt, weil wir halt auch was bekommen wollten. Und da es mit den Banken kein Problem gemacht hat, war es aber dann (abgesehen vom sonstigen Ärger, wieder mal den Zuschlag nicht bekommen zu haben) auch halb so wild. Ob es seriös ist, weiß ich auch nicht so recht - aber scheinbar "part of the game", derzeit ist es immer noch ein Verkäufermarkt und du bist als Käufer tendentiell ein armes Würstchen (wir haben jetzt vor ein paar Monaten gekauft, da war es jedenfalls noch so - jetzt hört man ja überall, dass der Immobilienmarkt angeblich in die andere Richtung gehen soll, ich glaubs aber erst wenn es so weit ist ...).

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#20)

zitat..
Arpino schrieb: Und wie klappt das dann, wenn ich zum fünften Mal um Finanzierung bei der Bank ansuche, weil ich aufgrund der Zusage immer zu spät mit meinem Anbot war oder zu wenig geboten habe?

Alle geforderten Unterlagen so rasch als möglich an Bank oder Vermittler übermitteln.
Dann dauert es derzeit aktuell rund 2 Werktage, bis eine Genehmigung - also Zusage der Bank - vorliegt.
Ein unverbindliches Standard-Angebot ist NICHT gültig, da keine Zusage!

Wenn sich die wirtschaftlichen Parameter nicht verschlechtern/verändern (z.B. Jobwechsel mit neuer Befristung bzw. Probemonat, Kündigung, Krankheit usw.), ist die generelle Zusage meist 2-3 Monate gültig.

Wie gesagt, alles vorhalten: nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Der Banker oder der Vermittler wird dich da genau instruieren, was benötigt wird.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.8.2022  (#21)

zitat..
pyrama schrieb: Ob es seriös ist, weiß ich auch nicht so recht - aber scheinbar "part of the game"

es ist geltende Verordnungslage


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