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NÖ: Berechnung Gebäudehöhe - Nebengebäude mit einzubeziehen?

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  •  Bittsteller
3.11. - 5.11.2018 1
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Guten Abend,

ich hätte einige konkrete Fragen zur Berechnung der Gebäudehöhe. Wir stehen unmittelbar vor der Einreichung in NÖ und haben nun ein Probelm mit der Gebäudehöhe. 

1.) Die Ermittlung der Höhe von „Bauwerken“ (§53) bezieht sich auf den Begriff „Gebäudehöhe“
 - (2) Für die Ermittlung der Gebäudehöhe ist der äußerste Umfang des mehr als 1 m über dem Bezugsniveau liegenden Teiles desGebäudes, im Grundriss gesehen, in einzelne Gebäudefronten zu unterteilen.
 - Gebäude ist definiert, als […]„statisch miteinander verbundene Bauteile“

2.) Mein geplantes Bauwerk besteht aus einem Wohngebäude und baulich integrierten Nebenräumen (=Gebäude? -> Garage, Technikraum, Abstellraum f. Gartengeräte) welche im seitlichen Bauwich stehen. Jener Teil des Bauwerks der im Bauwich steht weist die Max. 3m Höhe auf. 
Es handelt sich um ein Flachdach.

Frage: 
 - Ist es zwangsläufig notwendig die Nebenräume statisch abzutrennen damit diese im Bauwich stehen dürfen? Oder ist Nutzung der Räume hier ungleich statischer Trennung zu sehen?
 - Was hat es mit den „Nebengebäude / -teilen“ gem. §51 auf sich?
 - Ist die Argumentation „Nebenteil ist der statisch verbundene Teil eines Hauptgebäudes“ zulässig?
 - In welchen Fällen wird das gesamte Bauwerk Haupt+Nebengebäude in die Höhenberechnung gem. § 53 einbezogen?

Über eure fachkundige Hilfe wäre ich dankbar!

LG und danke.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.11.2018  (#1)

zitat..
Bittsteller schrieb: Ist es zwangsläufig notwendig die Nebenräume statisch abzutrennen damit diese im Bauwich stehen dürfen?


JA!

zitat..
Bittsteller schrieb: Was hat es mit den „Nebengebäude / -teilen“ gem. §51 auf sich?


In diesem Fall gar nichts. Bedeutet nur, dass das Nebengebäude sich nicht nur auf den Bauwich erstrecken darf, sondern auch in den "Hauptbauplatz" hineinragen darf.

zitat..
Bittsteller schrieb: Ist die Argumentation „Nebenteil ist der statisch verbundene Teil eines Hauptgebäudes“ zulässig?


Versteh diese Frage nicht! Es geht nirgendwo im gesetz um einen "NEBENTEIL". Was soll das sein? Das Gesetz kennt nur die Unterscheidung "Hauptgebäude":"Nebengebäude"

zitat..
Bittsteller schrieb: In welchen Fällen wird das gesamte Bauwerk Haupt+Nebengebäude in die Höhenberechnung gem. § 53 einbezogen?


Ist eine unzulässige Fragestellung, die sich genrell ausschließt: Wenn "Haupt+Nebengebäude" in die Höhenberechnung einbezogen werden, dann ist es nicht "Haupt+Nebengebäude", sondern dann handelt es sich nur um "Hauptgebäude" allein!

zitat..
Bittsteller schrieb: 2.) Mein geplantes Bauwerk besteht aus einem Wohngebäude und baulich integrierten Nebenräumen (=Gebäude? -> Garage, Technikraum, Abstellraum f. Gartengeräte) welche im seitlichen Bauwich stehen.


Nach Gesetzeslage NICHT zulässig!



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