NÖ: Berechnung Gebäudehöhe - Nebengebäude mit einzubeziehen?
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JA! In diesem Fall gar nichts. Bedeutet nur, dass das Nebengebäude sich nicht nur auf den Bauwich erstrecken darf, sondern auch in den "Hauptbauplatz" hineinragen darf. Versteh diese Frage nicht! Es geht nirgendwo im gesetz um einen "NEBENTEIL". Was soll das sein? Das Gesetz kennt nur die Unterscheidung "Hauptgebäude":"Nebengebäude" Ist eine unzulässige Fragestellung, die sich genrell ausschließt: Wenn "Haupt+Nebengebäude" in die Höhenberechnung einbezogen werden, dann ist es nicht "Haupt+Nebengebäude", sondern dann handelt es sich nur um "Hauptgebäude" allein! Nach Gesetzeslage NICHT zulässig! |

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