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HILFE!!Probleme mit Mauer vom Nachbarn

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  •  bshoert
22.10. - 6.11.2014
43 Antworten 43
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Hallo,

wir sind eine junge Familie und beginnen im Frühling 2015 mit unserem Hausbau (Holzriegelhaus - teilunterkellert).

Wir stehen vor folgendem Problem:
Unser Nachbar hat letzten Herbst mit dem Bau seines Hauses begonnen und hat im Frühling eine Mauer aus bewehrter Erde rund um sein Haus gebaut.
Diese Mauer steht auf der Grundgrenze und ist laut Bebauungsplan von der Höhe/Neigung so wie sie ist erlaubt und genehmigt. Unser Nachbar hat nun Angst, dass das Ausheben unseres Kellers seiner Mauer schadet und diese und der Pool der oben bereits gebaut wurde nachgehen weil sie nicht standhalten. Deswegen will er unseren Einreichplan nicht unterschreiben und wird auch bei einer ausgeschriebenen Bauverhandlung Einspruch erheben.
Anmerkung: Wir würden uns natürlich an die vorgegebenen Baufluchtlinien halten und 3m von seiner Mauer wegrutschen – seiner Meinung nach müssten wir weiter wegrutschen oder die Baugrube so absichern, dass nichts passiert.

Die Firma, die seine bewehrte Erde gebaut hat, hat uns danach eine statische Berechnung/Warnung geschickt in der steht, dass die Mauer nicht standhalten wird wenn wir wie geplant diesen Keller an dieser Stelle ausheben.
Auch unsere Baufirma hat und dies bestätigt und laut Berechung kostet die Absicherung zwischen 10.000 und 30.000€...

Nun alles schön und gut aber unsere Überlegungen: Wir kaufen einen teuren Grund, halten uns an den Bebauungsplan und alle Vorgaben und dürfen dann unser Haus/Keller nicht auf 3m zum Nachbarn hinstellen weil dieser eine Mauer baut die nicht stabil genug ist????
Jeden, dem wir diese Geschichte erzählen sagt das kann es nicht geben und das ist so sicher nicht in Ordnung.

Die Gemeinde sagt:rechtlich haben wir hier keine Chance weil seine Mauer so wie er sie gebaut hat in Ordnung ist und er vorher da war. (und wir fragen uns wie so etwas bewilligt werden kann wenn rundherum die Nachbarn nicht mehr normal bauen können?)
Solche Fälle hat es laut Gemeinde noch nicht gegeben da früher alle Mauern die nachträglich eingereicht und über 1,50m waren von den Nachbarn unterschrieben werden mussten. Dieses Gesetz gibt es nicht mehr...sondern nur mehr eine „Anzeigepflicht“ für solche Bauvorhaben.

Wir denken unser Nachbar hat das wahrscheinlich nicht gewusst aber die Firma muss doch so etwas schon im Vorhinein berechnen und bekannt geben oder?

Es würde uns sehr interessieren welche Meinung ihr dazu habt und ob ihr vielleicht Tipps o.ä. für uns habt...Vielen Dank dafür im Voraus!!

  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
22.10.2014  (#1)
Liebe Grüße von mir an Euch!

Wir haben das selbe Thema - aber auf beiden Seiten zum Nachbarn emoji

Wir reissen ein altes Haus ab und bauen neu - auf einem schmalen Hanggrundstück:

Wir müssen auf eigene Kosten die Grenzmauern neu herstellen, so das diese beim Aushub den Hang halten können - zumind mit zusätzlicher Abstützung.
Weiters müssen wir an die Garage des Nachbarn die schon seit Jahren an der Grundgrenze steht Sicherungsarbeiten durchführen.

Also machen wir vor dem Aushub folgendes:

.) Exakte Grenzvermessung durch den Geometer
.) Schlitzgräben und neue Grenzmauern beidseitig
.) Beweissicherungsverfahren weil auch noch Gewächs im Weg ist
.) 2 Stützwände seitlich
.) Unterfangen des Fundaments der Garage des Nachbarn.

Unser Grundstück kostet mehr als 300.000€ und ist keine 600m2 groß

Kosten (Abriss, Stützwände, Gelände abfangen) bis wir die Fundamentplatte machen könne = 85.000€

Nach dem wir 85.000€ ausgegeben haben, haben wir im Hang ein Loch mit Schotter drinnen - noch keine Platte !!!
Naja und 2 Grenzmauern haben wir auch - ohne Zaun drauf emoji



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  •  nereug
22.10.2014  (#2)
Umgekehrt kann auch der Nachbar denken. Auf welche baulichen Maßnahmen meiner Nachbarn sollte ich meine Mauer auslegen? Unterkellerung, Bodenplatte, mehrgeschossiger Wohnbau,.... Er hat sich ja an die damaligen Richtlinien gehalten.

Immerhin ist das Problem schon vorher bekannt und man kann eine Absicherung kostenoptimiert vornehmen. Da würde ich eher nochmals mit der Baufirma sprechen - manche wittern da ein gutes Zusatzgeschäft. Da würde ich für eine Bewertung ein alternatives Angebot einholen. Erst, wenn man die tatsächlichen Kosten hat, stellt sich die Frage wer die Kosten übernimmt.



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  •  bshoert
22.10.2014  (#3)
Der Besitzer der Baufirma ist ein Verwandter..deswegen hoffe ich, dass die Berechnung in dieser Hinsicht in Ordnung ist ;)

Ich sehe einfach nicht ein, dass wir soviel Geld in die Hand nehmen nur um seine Mauer zu sichern. Hätte er sich halt 2m zurückgebaut..dann würde seine Mauer niemanden gefährden.

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  •  kkp
22.10.2014  (#4)
Hallo bshoert!

1. Übergebe diese Angelegenheit sofort einem Anwalt, der sich mit solchen Baurechtsfragen auskennt.

2. Meiner Meinung nach ist der § 4 des OÖ BauTG nicht eingehalten, da bei der Bemesssung der Stützmauer die Veränderlichkeit einer Einwirkung (der Erddruck deines Bodens) nicht berücksichtigt wurde. Die Stützmauer benötigt zur Gebrauchstauglichkeit deinen Boden und übt Druck auf ihn aus - und somit eine schädliche Umwelteinwirkung gemäß § 3 Abs. 3 Punkt (2). Richtig hätte die Stützmauer so dimensioniert und platziert gehört, dass es keine Auswirkungen auf dein Grundstück gibt.

Ich bin jedoch kein Jurist und empfehle dir daher einen Rechtsbeistand.

3. Abgesehen vom Rechtsweg sollte sich dein Nachbar fragen, warum er gänzlich "selbstlos" agiert hat und somit deine Möglichkeiten einschränkt. Möchte er so behandelt werden?
Mit ein wenig Rücksichtnahme wäre sicherlich für beide Nachbarn eine annehmbare Lösung herausgegkommen. Das ist halt die Komposthaufenproblematik ...

4. Die liebe Gemeinde soll zukünftig vorsichtiger sein und eher das "Miteinander" forcieren. Was sagt denn der Amtssachverständige dazu bzw. wurde dieser von der Gemeinde überhaupt dazu befragt?

Ich wünsche dir viel Nerven und Erfolg sowie eine hoffentlich gute Nachbarschaft.

LG, Klaus

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  •  streicher
  •   Silber-Award
22.10.2014  (#5)

zitat..
bshoert schrieb: Auch unsere Baufirma hat und dies bestätigt und laut Berechung kostet die Absicherung zwischen 10.000 und 30.000€...


Bei dem Preis stell ich mir echt die Frage ob es nicht billiger ist im Falle des Falles die Mauer neu zu machen und dann hast ja auch noch immer die Chance das gar nichts sein wird.


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#6)
wenn ihr auf die Teilunterkellerung verzichtet und stattdessen ein Nebengebäude in gleicher Größe errichtet, sparrt ihr euch nicht nur Geld (weil es günstiger ist) sondern auch den ganzen tochuwabochu-Kramm mit dem Nachbar, mit der Gemeinde, Anwalt etc.pp. Die Vorteile von Nebengebäuden im Vergleich zu Kellern wurden hier mehrfach ausführlich diskutiert, NG haben da idR deutliche Vorteile. Ein NG kann auch im 3m Bauwich erbaut werden, also nur zu.
Übrigens: 'netter' Nachbar!

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  •  deejay
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#7)
MinMax, die verhüttelung seines Grundstückes muss man zuerst mal mögen!
auch wenn es in der errichtung günstiger scheint, was ich bezweifle da ich ein weiteres fundament, dach, spenglerarbeiten, fassade und co. hier genauso brauche, sind die folge kosten nicht zu unterschätzen.
mehr kanal gebühr durch mehr dachwasser, höher anschlusskosten durch verbaute fläche usw.

den grund den man verbaut und somit nicht mehr nützen kann, hat auch geld gekostet.
die geschichte das ein nebengebäuder günstiger kommt, stimmt wahrscheinlich nur dann, wenn man eine holzhütte macht.
wenn die holzhütte auseinander fällt, steht mein keller halt noch immer.

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  •  mariio
23.10.2014  (#8)
ich bin da ganz bei deejay.

Überhaupt wenn das Grundstück nicht allzu groß ist, ist ein Nebengebäude kein Thema....

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  •  bshoert
23.10.2014  (#9)
MinMax: Wir haben ein Hanggrundstück und möchten sowieso unten zufahren da es sich anbietet und wir uns sonst den ganzen Garten mit Einfahrt/Garage etc. verbauen. Wir haben den Eingangsbereich, Garage und 3 Kellerräume unten und gehen dann ins Erdgeschoss (bauen einen Bungalow).

Wir haben 2 Jahre Planungsphase hinter uns (die ich jedem Häuslbauer empfehlen würde weil man erst nach intensiver Planung weiß, was man wirklich braucht/will) und haben nun unser Traumhaus am Plan, das leistbar und perfekt für uns ist. Daher ist es für uns absolut KEINE option alles nochmal neu zu planen wegen Nachbar's Mauer.



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  •  bshoert
23.10.2014  (#10)
streicher: Unser lieber Nachbar hat bereits einen sehr teuren Edelstahlpool (eingelassen) auf seiner Terasse der ebenfalls in Gefahr ist sollten wir unseren Keller wie geplant ausheben. Deshalb denke ich, dass es für uns dann eher teurer wird ;)

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
23.10.2014  (#11)
bin da auch ganz bei deejay. erst recht bei einer Hanglage kann ein Nebengebäude nie günstiger sein als ein keller.
die ganzen Fundamente fürs haus musst da sowieso so weit runtermachen, da kannst gleich einen keller draus machen.

@bshoert:
wie weit müsstet ihr von der grundgrenze weg, damit seine mauer nicht mehr gefährdet ist? könntet ihr evtl. weiter wegrücken als die 3m?

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  •  bshoert
23.10.2014  (#12)
wir könnten insgesamt 5m wegrücken damit wir auf der anderen Seite (Straßenseite) die vorgegebenen 5m von Straße zu Garage einhalten können.

Die Firma, die seine Mauer errichtet hat sagt es ist überhaupt grob fahrlässig auf unserem Grund einen Keller zu bauen weil es so oder so für Nachbar's Mauer zu instabil wäre. (In deren Augen müssen wir die Baugrube absichern, wegrutschen hilft lt. der Firma wenig bis garnicht)

Unsere Baufirma berechnet noch wieviel Meter wir wegrutschen müssten, dass es sich ausgeht.

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  •  deejay
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#13)
interessant wäre jetzt, ob die baufirma des nachbarn das damals schon "gewusst" hatte und dem nachbarn darüber aufgegklärt hat.
wenn ja, dann sehe ich das als absolute wertminderung für euer grundstück und grob fahrlässige einschränkung.

ich würde da wohl auch einen rechtsanwalt besuchen.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
23.10.2014  (#14)
Überlegungen -

zitat..
kkp schrieb: 2. Meiner Meinung nach ist der § 4 des OÖ BauTG nicht eingehalten, da bei der Bemesssung der Stützmauer die Veränderlichkeit einer Einwirkung (der Erddruck deines Bodens) nicht berücksichtigt wurde. Die Stützmauer benötigt zur Gebrauchstauglichkeit deinen Boden und übt Druck auf ihn aus - und somit eine schädliche Umwelteinwirkung gemäß § 3 Abs. 3 Punkt (2). Richtig hätte die Stützmauer so dimensioniert und platziert gehört, dass es keine Auswirkungen auf dein Grundstück gibt.

Ich bin jedoch kein Jurist und empfehle dir daher einen Rechtsbeistand.


Wenn dem so ist, dann haben da einige einen Pfusch gedreht und hätte so nicht genehmigt werden dürfen. Wird da wohl kein großartiges Fundament geben und im Endeffekt wird euer Grundstück dadruch beeinträchtigt. Vorab - bin kein Jurist - aber ab Kenntnis hätte man da dreißig Tage Zeit für eine Besitzstörungsklage - also ab zum Anwalt und Rat einholen. Wenn das nicht mehr geht wie ich mal annehme, dann gibt es eventuell auch andere Möglichkeiten, Gemeinde und Nachbar in die Pflicht zu nehmen. Damals war es anscheinend genehmigungspflichtig.


Wäre mal die einige Möglichkeit - Erfolgssichten, dass ihr im Frühjahr zu bauen beginnen könnt - gleich null.


Wenn ihr euch im Rahmen der Bauvorschriften bewegt, kann der Nachbar euch gar nix verbieten - schlimmstenfalls verzögern. ABER: Absichern müsst ihr auf eigene Kosten. Dazu kommt dann auch noch Beweissicherung. Das Risiko ist bekannt und wird dann im Falle von fehlenden Absicherungsmaßnahmen bewusst in Kauf genommen = da hilft dann auch keine Versicherung.


Der von BM3400 erwähnte Ansatz mit dem Geometer ist sehr gut. Durchaus möglich, dass der Hr. Nachbar seine Mauer falsch (auf eurer Seite) platziert hat. Kann aber auch dauern, bis das rechtlich geklärt ist = nix nächstes Jahr Baubeginn.

Andere Möglichkeit wäre den Keller (ist ja teilunterkellert so zu platzieren, dass man etwas weiter weg kommt - ev. auch ein Ansatz, wenn das möglich wäre.
Abhängig davon, wie es rechtlich ausschaut, wo die Mauer genau steht bzw. was der fachkundige Anwalt meint - schauen, ob man nicht doch zu einer Gesprächsbasis kommt. Öfters siegt doch die Vernunft, aber gibt auch Leute mit denen man nicht reden kann.



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  •  bshoert
23.10.2014  (#15)
Diesen Beitrag habe ich auf einer anderen Plattform von einem User erhalten. Wir werden kommende Woche einen Anwalt konsultieren da es in dieser Situation anscheinend ganz viele Meinungen/Ansichten gibt.

"Auch wenn ihr bauplanungsrechtlich unmittelbar an der Grenze bauen dürft dürft ihr während der Bauzeit Nachbargebäude nicht beschädigen. Ihr müsst so bauen dass bauliche Anlagen auf dem Nachbargrundstück weder beeinträchtigt noch gefährdet werden. D.H. Eure Baugrube muss von der Grenze abrücken oder ihr müsst für die Baugrube eine ordnungsgemäße Befestigung während der Bauzeit einrichten. Das muss dann Euer Statiker berechnen."

"Euer Bauvorhaben darf unbeachtet der grundsätzlichen Rechtslage (Abstandsflächen nach BauO etc.) keinen genehmigten Baubestand auf angrenzenden Grundstücken gefährden. Nachdem das BV des Nachbarn rechtlich einwandfrei war aufgrund beantragter und erteilter Genehmigung, müsst ihr die entsprechende Bewehrung vornehmen oder weiter abrücken. Dir rechtliche Klärung wäre hier eher in Bezug auf eine mögliche Inanspruchnahme des Verkäufers zu prüfen (nachträgliche Kaufpreisminderung). Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn ist m.E. unter dieser Sachlage von vorneherein aussichtslos."

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  •  bunga
23.10.2014  (#16)
@bshoert
vielleicht magst du ja mal deinen Plan hier einstellen. möglicherweise hilft eine geringfügige Planänderung um die Sachlache zu entschärfen.


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  •  BK1982
  •   Silber-Award
23.10.2014  (#17)
Auf jeden Fall: ab zum Anwalt!

Wäre aber supi, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest.

LG

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  •  bshoert
23.10.2014  (#18)
Das mach ich auf jeden Fall.. Danke für die vielen Antworten. Wir sind ganz begeistert, dass es soviele Menschen gibt, die versuchen zu helfen :)

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
23.10.2014  (#19)

zitat..
"Auch wenn ihr bauplanungsrechtlich unmittelbar an der Grenze bauen dürft dürft ihr während der Bauzeit Nachbargebäude nicht beschädigen. Ihr müsst so bauen dass bauliche Anlagen auf dem Nachbargrundstück weder beeinträchtigt noch gefährdet werden. D.H. Eure Baugrube muss von der Grenze abrücken oder ihr müsst für die Baugrube eine ordnungsgemäße Befestigung während der Bauzeit einrichten. Das muss dann Euer Statiker berechnen."
"Euer Bauvorhaben darf unbeachtet der grundsätzlichen Rechtslage (Abstandsflächen nach BauO etc.) keinen genehmigten Baubestand auf angrenzenden Grundstücken gefährden. Nachdem das BV des Nachbarn rechtlich einwandfrei war aufgrund beantragter und erteilter Genehmigung, müsst ihr die entsprechende Bewehrung vornehmen oder weiter abrücken. Dir rechtliche Klärung wäre hier eher in Bezug auf eine mögliche Inanspruchnahme des Verkäufers zu prüfen (nachträgliche Kaufpreisminderung). Eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn ist m.E. unter dieser Sachlage von vorneherein aussichtslos."


dem gibts eigentlich nicht sehr viel hinzu zu fügen.
der der baut muß dafür sorge tragen das kein fremdes eigentum durch sein handeln beschädigt wird. der angedeuteten inanspruchnahme des verkäufers stehe ich deshalb skeptisch gegenüber

tante edit:

auszug aus dem abgb

§ 364b. Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden oder das Gebäude
des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, daß der Besitzer des Grundstückes für eine
genügende anderweitige Befestigung Vorsorge trifft.
das widerlegt dann auch den verstoß gegen die oö bau bzw. bautechnikverordnung die im thread weiter oben angedeutet wurde.


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  •  XandL
23.10.2014  (#20)

zitat..
thomasdoe schrieb: dem gibts eigentlich nicht sehr viel hinzu zu fügen.


seh ich genauso, vl mal ein kleiner denkansatz in größeren dimensionen:
im innerstädtischen bereich sorgt jeder bauträger, genossenschaft, investor udgl. im geschlossenen dicht bebauten gebiet selbst für die baugrubensicherung. kein nachbargrund beteiligt sich hier an den kosten für spundwände und dergleichen!

lg

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
23.10.2014  (#21)
@ xandl:

das wäre mein nächstes beispiel in der diskussion gewesen

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