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@ xandl:
das wäre mein nächstes beispiel in der diskussion gewesen |
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das abonnieren des threads funkt ned bei mir, deshalb muss ich es auf diese weise machen:
bin ma gespannt was rauskommt. |
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Ich kann nur nochmal von Meisner Situation sprechen: wir bauen, und sind daher verpflichtet das die Nachbar Bauwerke unbeschädigt bleiben.
Uns Kostet es auch ein kleines Vermögen. Verkaufen, oder anders bauen, oder eben Sicherungsmaßnahmen treffen. Ganz einfach..... |
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Hallo bshoert, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: HILFE!!Probleme mit Mauer vom Nachbarn |
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Bezieht sich natürlich auf den Beitrag von rk515 - sorry, ich konnte nicht anders :-D |
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ok.. einen hab ich noch für dich, dann gehts wieder zurück zum thema:
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schau mit deinem fall auch noch mal ins deutsche ( ähnliche Rechtslage / Spruchpraxis ) bauexperten-forum ( haben irgendwo ( ca.100mio ) dort sowas ähnliches gesehen ). |
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Bin zwar Laie aber ich denke, es handelt sich hier um einen Streitfall. Natürlich darf ich beim Hausbauen kein fremdes Eigentum beschädigen, andererseits wenn am Nachbargrundstück ein derart wackeliges "Gebilde" steht, dass u.U. schon bei der Zufahrt eines schweren LKWs zusammenfallen kann, hat doch der Nachbar eine gewisse Mindeststatik nicht erfüllt.
Daher die Frage: Muß ein bauwerk eine bestimmte Mindeststatik aufweisen? mfg Sektionschef
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Im Endeffekt stelle ich mir dieselbe Frage wie Sektionschef: darf ich auf meinem Grundstück etwas bauen, dass das Nachbargrundstück beeinflusst?? So wie sich die Lage hier darstellt, benötig die Mauer ja den "Erdboden" des Nachbargrundstücks, zur Erfüllung der Statik.
Im steiermärkischen Baugesetz steht z.B. "Einfriedungen und lebende Zäune sind so auszuführen bzw. zu erhalten, dass weder das Straßen , Orts und Landschaftsbild beeinträchtigt noch eine Gefährdung von Personen und Sachen herbeigeführt wird." Die Mauer beeinflusst das Landschaftsbild zwar nicht nehme ich an, dennoch das Nachbargrundstück... |
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Als Anregung:
§ 3 Oö BauTG Allgemeine Anforderungen (1) Bauwerke und alle ihre Teile müssen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und die in Folge angeführten bautechnischen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen müssen entsprechend dem Stand der Technik bei vorhersehbaren Einwirkungen und bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Dabei sind Unterschiede hinsichtlich der Lage, Größe und Verwendung der Bauwerke zu berücksichtigen. Bautechnische Anforderungen an Bauwerke sind: 1. mechanische Festigkeit und Standsicherheit; ..... |
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Kannst du die Lage der beiden Grundstücke ein wenig genauer beschreiben? Wie sieht die "Mauer aus bewehrter Erde" aus? Wie ein Wall/Damm? Du schreibst, der "Pool der oben gebaut bereits wurde". Wie ist das "oben" gemeint? |
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Liebe Forumsgemeinde, ihr denkt alle zu abstrakt - Nochmals Beispiel Innenstadt, Wien, geschlossene Bauweise, Zinshaus an Zinshaus.
Selbstverständlich benötigt da jedes Haus aufgrund seiner Druckzwiebel das angrenzende Erdreich. Wenn nun ein unbebauter Bauplatz mitten im geschlossen bebauten Gebiet bebaut werden soll, ist genau dieser eine Bauplatz für die BAugrubensicherung und damit verbunden Standischerheit der benachbarten Gebäude verantwortlich. Nicht das benachbarte Gebäude, nicht die Stadt Wien odgl. @ Threadersteller: dein Nachbar hat alles korrekt abgewickelt. BTW: Unterschreiben muss er natürlich nichts, er kann dein BAuvorhaben beeinspruchen, mehr aber auch nicht. Wenn du die gesetzlichen Abstände einhältst, wird das selbst nichts nützen, du wirst aber bestimmt entsprechende Auflagenpunkte zum Schutze des Nachbarn in deinem Bescheid stehen haben. Bg EDIT: solltest du nun dennoch einen Präzedenzfall schaffen, so lass es uns bitte wissen... wäre für mich aufgrund obiger beruflicher thematik viel wert ;) |
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Ich weiß nicht ob man das Bauen in der Innenstadt 1:1 mit diesem Fall vergleichen kann? In der Stadt ist es natürlich offensichtlich - wie soll es anders gehen.
Aber für sich abgeschlossene Grundstücke am Land? Da könnte ja jeder kommen und irgendwelche schwindligen Stützmauern hinknallen und dann dem zukünfigen Nachbarn die Bescherung lassen... ich weiß nicht... |
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Ja kann man und ist powidl ob Stadt oder Land. Einziger Ansatzpunkt könnte sein, ob die Mauer vorschriftswidrig genehmigt bzw. errichtet wurde - aber bis das ausjudiziert ist - kann dauern. Geometer bzw. Vermessung wäre auch wie erwähnt ein Ansatzpunkt ... Tatsache ist, dass die Mauer da ist. Auch wenn der nette Herr Nachbar die bewusst oder und unbewusst so errichtet hat, dass sie ein fremdes Grundstück beeinträchtigt. Hatten bei unserem Bauvorhaben eine entfernt vergleichbare Konstellation. Haben uns da mehrfach Rat eingeholt - da hast Pech und kannst einen Kopfstand machen - ist rechtlich eindeutig. Macht man bewusst etwas am eigenen Grundstück, welches den Besitz des Nachbarn beeinträchtigt / beschädigt, dann ist man für eventuelle Schäden voll haftbar = in so einem Fall helfen nur (leider teure) Absicherungsmaßnahmen. |
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Wenn man das so liest, könnte man das aber dann auch auf den Nachbarn umlegen... ![]()
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Okay nicht wasserdicht formuliert - bin auch kein Rechtsverdreher und den brauchst in einem solchen Fall ![]() Spaß beiseite. Umlegen hätte man es schon gekonnt - bei Errichtung der Mauer welche von der Standfestigkeit her eher zweifelhaft sein dürfte - z. B. mit Einwand bei der Bauverhandlung oder Besitzstörungsklage (Frist 30 Tage). Nur das ist schon gegessen. Nachträglich wird das schwierig und langwierig. |
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D.h. er hat nicht mal ein Fundament für seine Mauer? Sowas kenn ich überhaupt nicht. Wird die Mauer dadurch nicht ohnehin mit der Zeit selbst ein Problem? |
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Problem mit Nachbarmauer - Kannst du nicht ein Foto von der örtlichen Situation einstellen, vielleicht auch noch Pläne von Eurem Bauvorhaben ?
Dann wird das sicher deutlicher und evt lassen sich günstigere Sicherungsmaßnahmen finden. Ein Bodengutachten wäre sicher sinnvoll und ggf techn Daten des Nachbarschwimmbades- vielleicht habt ihr die Möglichkeit, den Errichter des Schwimmbades ausfindig zu machen und Infos über dessen Statik zu bekommen und inwieweit die techn. Voraussetzungen eingehalten wurden- Das würde dann argumentativ bei evt Diskussionen mit Eurem Nachbarn weiterhelfen. Die schwimmbadfirma dürfte sich da auch kooperativ verhalten, um evt Regreßforderungen oder Folgeschäden mit unsicherer Beweislage aus dem Weg zu gehen. Wie tief unter der Geländeunterkante und wie lang müßtet ihr denn ausschachten? |
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Zwei Paar Schuhe - Den Vergleich mit Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich kann man nicht 1 : 1 heranziehen.
Im innerstädtischen Bereich ist meist eine geschlossene Bebauung möglich, die andere Auswirkungen und Möglichkeiten auf die Bebaubarkeit (= Lasten) und dementsprechende Baugrubensicherungen hat. Die im ländlichen Raum übliche offene Bebauung erlaubt nur bestimmte Bebauungen im Nahbereich der Grundstücksgrenze (unterkellert, Nebengebäude). Von daher sind die zu erwartenden Auswirkungen auf den Boden der Nachbargrundstücke beschränkt. Da diese Angelegenheit sehr komplex ist und hier die Baufachleute an ihre Grenzen stoßen, ist die Unterstützung eines Anwalts unabdingbar. Du wirst wohl dein ganzes Leben lang hier wohnen. Versuche darum das Beste für dich herauszuholen, sonst wirst du dich noch viel ärgern. Seitens des Nachbarn reicht es wohl schon, dass er bisher so rücksichtslos umgegangen ist. Wie pflegt eigentlich dein Nachbar die Böschung? LG, Klaus |
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ersetz mal die mauer durch ein nebengebäude (garage). ist das gleiche in pink ![]() |
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jetzt wärs interessant was der anwalt bei dem ihr letzte woche wart gesagt hat... |