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HILFE!!Probleme mit Mauer vom Nachbarn

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  •  bshoert
22.10. - 6.11.2014
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Hallo,

wir sind eine junge Familie und beginnen im Frühling 2015 mit unserem Hausbau (Holzriegelhaus - teilunterkellert).

Wir stehen vor folgendem Problem:
Unser Nachbar hat letzten Herbst mit dem Bau seines Hauses begonnen und hat im Frühling eine Mauer aus bewehrter Erde rund um sein Haus gebaut.
Diese Mauer steht auf der Grundgrenze und ist laut Bebauungsplan von der Höhe/Neigung so wie sie ist erlaubt und genehmigt. Unser Nachbar hat nun Angst, dass das Ausheben unseres Kellers seiner Mauer schadet und diese und der Pool der oben bereits gebaut wurde nachgehen weil sie nicht standhalten. Deswegen will er unseren Einreichplan nicht unterschreiben und wird auch bei einer ausgeschriebenen Bauverhandlung Einspruch erheben.
Anmerkung: Wir würden uns natürlich an die vorgegebenen Baufluchtlinien halten und 3m von seiner Mauer wegrutschen – seiner Meinung nach müssten wir weiter wegrutschen oder die Baugrube so absichern, dass nichts passiert.

Die Firma, die seine bewehrte Erde gebaut hat, hat uns danach eine statische Berechnung/Warnung geschickt in der steht, dass die Mauer nicht standhalten wird wenn wir wie geplant diesen Keller an dieser Stelle ausheben.
Auch unsere Baufirma hat und dies bestätigt und laut Berechung kostet die Absicherung zwischen 10.000 und 30.000€...

Nun alles schön und gut aber unsere Überlegungen: Wir kaufen einen teuren Grund, halten uns an den Bebauungsplan und alle Vorgaben und dürfen dann unser Haus/Keller nicht auf 3m zum Nachbarn hinstellen weil dieser eine Mauer baut die nicht stabil genug ist????
Jeden, dem wir diese Geschichte erzählen sagt das kann es nicht geben und das ist so sicher nicht in Ordnung.

Die Gemeinde sagt:rechtlich haben wir hier keine Chance weil seine Mauer so wie er sie gebaut hat in Ordnung ist und er vorher da war. (und wir fragen uns wie so etwas bewilligt werden kann wenn rundherum die Nachbarn nicht mehr normal bauen können?)
Solche Fälle hat es laut Gemeinde noch nicht gegeben da früher alle Mauern die nachträglich eingereicht und über 1,50m waren von den Nachbarn unterschrieben werden mussten. Dieses Gesetz gibt es nicht mehr...sondern nur mehr eine „Anzeigepflicht“ für solche Bauvorhaben.

Wir denken unser Nachbar hat das wahrscheinlich nicht gewusst aber die Firma muss doch so etwas schon im Vorhinein berechnen und bekannt geben oder?

Es würde uns sehr interessieren welche Meinung ihr dazu habt und ob ihr vielleicht Tipps o.ä. für uns habt...Vielen Dank dafür im Voraus!!

  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
5.11.2014  (#41)
jetzt wärs interessant was der anwalt bei dem ihr letzte woche wart gesagt hat...

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  •  Claud
  •   Gold-Award
5.11.2014  (#42)
Frage an den TE:
Wie hoch ist Nachbars Mauer?
Welchen Höhenunterschied hat euer Hanggrundstück hinten bis vorne?
Gedanke dazu: nach oben bauen, sprich das Niveu so heben das Nachbars Mauer zum Mäuerchen wird....

Oder technisch andere herangehensweise an die Baugrube zB mittels Spundwänden zur Grubensicherung

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  •  Arling
6.11.2014  (#43)
Irgendwie scheint der TE verschwunden zu sein....

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