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Grundstückskauf - wer zahlt Straße,Strom

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  •  riedl
1.3. - 8.3.2012
26 Antworten 26
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Bei uns soll es in den nächsten Tagen mit den Grundstückskauf soweit sein. Der Verkäufer wartet noch auf einen Stempel und auf sein drängen wegen dem anstehenden neuen Immobiliengesetz soll alles noch im März passieren (Umwidmung läuft schon fast ein Jahr).

Umwidmung von ca. 9000qm Landwirtschaftsfläche, muss er laut Gemeinde aufschließen mit einer Straße und eine Stromleitung die über das ganze Grundstück reicht (muss in die Straße gelegt werden)...ziemlich teuer, vor allem das mit der Leitung.

Jetzt hat er durchblicken lassen, das er seine Aufschliessungskosten auch an die Käufer weitergeben möchte, das heißt ich kaufe zum Grund auch noch 3x19 Meter Straßenanteil dazu, inkl. Anteile an einem Umkehrplatz.

Kann er das verlangen? Ich meine er hat einen 8-10 EUR Grund umgewidmet und bekommt schon das 8-fache.
Müsste er - wenn schon - den Preis auf den Grund draufschlagen...Straße geht mich da ja nix an, kommt ja in Gemeindebesitz.

Habt Ihr da eine Idee, oder ähnliche Erfahrung gemacht?

  •  humi
1.3.2012  (#1)
ich glaub du irrst dich. aufschließungkosten musste bislang noch von jedem grundstücksbesitzer bezahlt werden, auch du wirst nicht drum herum kommen.
du kannst max. den grundpreis noch drücken, aber um die aufschließungkosten wirst du nicht drum herum kommen.
darum sind ja voll aufgeschloßene grundstücke so atraktiv.

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  •  creator
  •   Gold-Award
1.3.2012  (#2)
na ja, wie immer, wenn en verkäufer drängt: zeit lassen... macht der bundes-heinz ja auch...

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  •  riedl
1.3.2012  (#3)
OK...aber er schließt die Grundstücke auf mit einer Strasse, damit er sie verkaufen kann um den ortsüblichen Preis.
Vorher war die Wiese nichts wert...ca. 150T investiert er um ca. 600T rausszuschlagen.

Da werde ich dann wohl schauen, ob sich irgendwann ein erschlossenes Grundstück auftut...glaube kaum das er ein unerschlossenes Grundstück bei uns um 80 Euro an den Mann bringt, vorallem wenn er es eilig hat.

Aber das ist ja sein Bier emoji


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Hallo riedl,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf - wer zahlt Straße,Strom



  •  heinzi
  •   Gold-Award
2.3.2012  (#4)
angebot und nachfrage? - er kann verlangen was er will und du kannst ja oder nein sagen. oder verhandeln bis die schmerzgrenzen zusammenpassen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.3.2012  (#5)
zudem: gemeinflächen im miteigentum sind immer - problematisch... ned nur wegen der kostenteilung, sondern wegen der konsensfindung, verwaltung, vertretung, etc.
sowas nimmt man nur in hoher not oder unwisseheit um die konsequenzen... ned umsonst sind etw billiger.

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  •  johro
  •   Gold-Award
2.3.2012  (#6)
hallo - was ich nicht verstehe, lässt er eine Privatstrasse machen?

wir hatten auch mal so ein Grundstück, wo mitten drin ein Strasse gemacht werden sollte inkl Umkehrplatz (für Feuerwehr, dürfte nicht zu geparkt werden). Man hätte die Fläche mit kaufen müssen und dann der "Allgemeinheit" zur Verfügung stellen, aber auch die Schneeräumung und die Haftung wäre damit an die Grundstückseigentümer verknüpft, das war für uns dann eine NoGo, (man weiß ja nie was dem nachbar einfällt, wie ist das mit den Parkplätzen geregelt? parken die Besucher dann dein Haus zu?) was ist wenn mal neu asphaltiert werden muss und ein paar Nachbarn weigern sich? wie weit fährt die Müllabfuhr?

lg
johannes

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  •  elliot71
2.3.2012  (#7)
Die Aufschließungsabgabe hat - zumindesrt in NÖ - nichts mit Strom oder Kanal zu tun. Dafür ist extra zu bezahlen. Die Herstellung der Straße obliegt der Gemeinde wofür derGrund abgetreten wird. Bei einer Grundteilung muss für einen Bauplatz die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben werden. Sollte die der Verkäufer zahlen müssen, wird er diese natürlich weiterverrechnen.
Du musst die Abgabe auf jeden Fall zahlen - entweder an den Verkäufer oder dann bei Baubeginn an die Gemeinde.
Formel in NÖ:
√Flãche x Einheitssatz x Bauklassekoeffizient

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  •  hiddenmaxx
2.3.2012  (#8)
wir haben hier bei uns dasselbe dilemma - gemeinde hat grundkäufe verabsäumt - private verlangen utopische preise.

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  •  chiara26
2.3.2012  (#9)
bei uns ist das so mit der siedlungsstraße, dass wir für strom und kanal einen kostenanteil übernehmen mußten. die straße hat die gemeinde gebaut, grundstücke wurden aber privat verkauft.
mit den parkplätzen ist das bei uns so geregelt, dass jeder auf seinem grundstück mind. 2 parkplätze dazumachen muß. Die Erstasphaltierung übernimmt bei uns die gemeinde!
Von dem grundstück würd ich die finger lassen!


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  •  Sebastian_wien
2.3.2012  (#10)
kosten - aufschließung wird für gewöhnlich nach genehmigung des einreichplanes an die gemeinde abgeführt. kanal ebenfalls an die gemeinde und strom und wasser an die jeweiligen lieferanten.

auch ein vorhandener strombock ist im übrigen kein zeichen für bezahlte abgaben emoji wie wir beim grundstückskauf merkten. die verkäufer versicherten, dass aufschließung und stromanschluss bereits bezahlt wären und unser notar verabsäumte diesen passus in den kv zu nehmen. die gebühren waren auch 'bezahlt' aber in vorlage. daher mussten wir die kosten die zum damaligen zeitpunkt der aufschließung anfielen bezahlen, da nicht der grundstückseigentümer die kosten bezahlte sonder die gemeinde und der stromanbieter die kosten vorstreckten und von uns als bauwerber einforderten.

Unser Hausbaublog unter http://www.coolweb.at

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  •  riedl
2.3.2012  (#11)
Danke für die zahlreichen Antworten/Berichte.
Damit ich sicher gehen kann, habe ich schon mal einen Termin nächsten Dienstag auf der Gemeinde und die werden mir hoffentlich alles sagen können.

Ich glaube, das die Zeit (wegen dem neuen Gesetz) gegen den Verkäufer arbeitet. Er müsste ja laut Gemeindebeschluss die Straßenerrichtung zahlen und die gesamte Aufschließung übernehmen und machen lassen (dann kann er es natürlich weitergeben an den Käufer und selber den Grundpreis bestimmen).

Nur wird das mit der Straße und Leitungen erst irgendwann passieren, er möchte die Grundstücke aber noch unaufgeschlossen, ohne Straße im März verkaufen. Preislich so hoch, wie bei uns normalerweise aufgeschlossene Grundstücke kosten...die Straße und Aufschließungen werden dann "nachgezogen", also er kommt seinen Verpflichtungen später nach, das soll dann im Vertrag drinnen stehen.

Etwas sonderbar...wir hätten schon längst nein gesagt normalerweise. Aber das Grundstück würde uns sehr gefallen und es gibt kaum welche bei uns.

Ich informiere mich noch genauer und werde dann auch alles prüfen und nochmals prüfen lassen...zu einer schnellen Unterschrift lasse ich mich sowieso nicht überreden, auch wenn seine Zeit drängt...dann liebe weiterschauen.

PS.: Mein Schwiegervater hat 1972 zu seinen Grund ca. 80qm Straße dazukaufen müssen, die dann von der Gemeinde übernommen wurden. Bis heute gibt es Probleme, weil ja jeder in der Siedlung sagt, das ist meine Straße, mein Straßenabschnitt...da darfst du nicht parken...da wurden sogar schon mal die Schneeschaufeln geschwungen emoji

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  •  hiddenmaxx
2.3.2012  (#12)
seltsame regelung - bei uns kauft man keinen straßenteil, man beteiligt sich einfach an den errichtungskosten für straße/kanal/wasser.

http://wko.at/ooe/SC-Recht/Downloades/verkehrsflaeche.pdf

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  •  elliot71
2.3.2012  (#13)
@riedl
bleibt die zufahrt im besitz des verkäufers oder wird sie anteilig an die neuen grundstückseigentümer verkauft?
wenn es eine privatstraße wird und bleibt, dann würde ich auf jeden fall ein servitut im grundbuch eintragen lassen, denn ansonsten kann dir die zufahrt zu deinem eigenen grundstück verwehrt bleiben.

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  •  riedl
2.3.2012  (#14)
@elliot71: wenn ich richtig verstanden habe, geht die Straße in Gemeindebesitz über...also für die Straße löhnen und dann abtreten an die Gemeinde oder so.

Privatstraße wird es sicherlich nicht. Es muss laut Gemeinde sogar ein Parkplatz für 8 Besucher-Autos gemacht werden, weil keine Autos auf der Straße geparkt werden dürfen.

Grundstück von 750 bis 1000 QM und dafür extra Besucherparkplätze...Zufahrten zu den Garagen müssen mindestens 5 Meter lang sein...da hat doch Besuch normalerweise genug Platz...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.3.2012  (#15)
wie so oft hier....... alle reden kreuz und quer, jeder meint was anderes, Bundesland sagt auch fast keiner, die einzelnen Statements sind ungenau, unvollständig und missverständlich formuliert, Begriffe werden verwechselt usw......... hat wenig Sinn diese Diskussion.

Also von vorne: Riedl hat eine Frage gestellt und bis jetzt nicht gesagt, für welches Bundesland? Das sollte man einmal klarstellen und dann dabei bleiben.....


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  •  riedl
2.3.2012  (#16)
OK, ist das schöne OÖ, sorry

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  •  kreuzenstein
5.3.2012  (#17)
Also in NÖ läuft das normalerweise wie folgt: - Bei der Umwidmung in Bauland muss der Teil der Strasse an die Gemeinde "ins öffentliche Gut" abgetreten werden. Die Gemeinde erreichtet dann Kanal, Beleuchtung, Strasse. Wär ja auch ein Spass, wenn der Eigentümer das selber machen würde. In jeder Strasse eine andere Beleuchtung. Eine asphaltierte Strasse, welche durch die Bauherren dann gleich wieder ruiniert wird.
Die Errichtungskosten holt sich die Gemeinde dann im Form der Aufschliessungskosten vom zukünftigen Bauherrn.

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  •  riedl
5.3.2012  (#18)
So hätte ich es mir auch gedacht, bzw. das es so funktioniert.
Warum erzählt mir aber der Verkäufer er müsste die Straße finanzieren und die Leitungen legen lassen...seltsam.
In ein paar Tagen weiß ich mehr, hab einen Termin bei der Gemeinde.

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  •  samoth
6.3.2012  (#19)
bei dem Grundstück das wir gekauft haben (seit gestern stehen wir im Grundbuch, juhuu) war es auch so, dass Grundfläche von der Verkäuferin an die Gemeinde abgetreten werden musste, und die Gemeinde errichtet dann Straße, Kanal, Wasser.

Bei einem anderen Grundstück das wir uns angeschaut haben wäre die Zufahrt nicht ins öffentliche Gut übernommen worden, somit hätte der Verkäufer die Straße errichten lassen müssen und hätte die Kosten an die Käufer der Bauparzellen weiterverrechnet - war für uns ein no-go.

lg
tom

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  •  Nase
6.3.2012  (#20)
@riedl
Bei uns war es ähnlich (Oberösterreich)
Wir haben ein Grundstück gekauft, welches kurz vorher von landw. auf Baugrund umgewidmet wurde.
Ein Teil des Grundstückes musste von uns für die Straße an die Gemeinde abgetreten werden.(ca. 90m²)
Diese Straße wird somit von der Gemeinde betreut und sowohl Schneepflug, Müllabfuhr als auch der Schulbus werden bis zu unserem Haus fahren.
Der Verkäufer musste außerdem knapp € 30.000 für die Errichtung des Straßen-Unterbaus bezahlen. (100m Straßenlänge)
.
Ich denke der Verkäufer von euch spricht genau diesen Straßenunterbau an.
.
LG
Die Nase


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  •  riedl
6.3.2012  (#21)
@Nase
Danke für deine Info. Das würden die ca. 50T für die Straße erklären und warum es sich nur um eine Schotterstraße handeln wird bzw. wir dann die Aspaltierung an die Gemeinde zahlen müssen.
Der Kanal muss ja auch noch gemacht werden und da wird man wohl warten, bis alles drinnen ist.

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