Hallo zusammen,
im "Baurecht-Forum" bekomme ich keine Antwort, aber vielleicht weiss es hier jemand: Für einen Zubau einer Almhütte (als Ferienwohnung klassifiziert) wurde mir gesagt, der Zubau dürfe lt. geltender Bauordnung nicht mehr als 15% der Geschossfläche des bestehenden Gebäudes betragen. Wie ist die Geschossfläche definiert? Nur die Grundrissfläche oder die Summe über alle Geschosse?
Im Obergeschoss beginnt die Dachschräge bereits auf Niveau des Bodens. Wenn das Obergeschoss hinzugenommen werden darf, muss man dann aufgrund der Dachschräge etwas abziehen?
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