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Geschossfläche - Definition (X-Post)

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  •  magu
29.8. - 1.9.2008
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Hallo zusammen,

im "Baurecht-Forum" bekomme ich keine Antwort, aber vielleicht weiss es hier jemand: Für einen Zubau einer Almhütte (als Ferienwohnung klassifiziert) wurde mir gesagt, der Zubau dürfe lt. geltender Bauordnung nicht mehr als 15% der Geschossfläche des bestehenden Gebäudes betragen. Wie ist die Geschossfläche definiert? Nur die Grundrissfläche oder die Summe über alle Geschosse?
Im Obergeschoss beginnt die Dachschräge bereits auf Niveau des Bodens. Wenn das Obergeschoss hinzugenommen werden darf, muss man dann aufgrund der Dachschräge etwas abziehen?

  •  beratung-bau.at
30.8.2008  (#1)
Geschoßfläche - Diese Frage kann eigentlich nur auf Grundlage der betreffenden Bauordnung und ev. des Bebaungsplanes beantwortet werden. Dort sollte alle Begriffsdefinitionen zu finden sein. Wenn da nichts Eindeutiges zu finden ist, würde ich die zuständige Baubehörde bzw. den Amtssachverständigen des zust. Gebietsbauamtes fragen, wie die Behörde das sieht.

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  •  magu
1.9.2008  (#2)
Re: Geschossfläche - o.k., das werde ich tun!
Vielen Dank und Gruss, magu

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