Hallo, es geht um die Herstellung einer Zufahrt über ca. 3 m Gemeindegrund zu meinem Carport. Die Gemeinde (in NÖ) ist ja meines Wissens dazu verpflichtet eine "befestigte" Zufahrt zu unserem Carport zu ermöglichen. In welcher Art hat dies zu erfolgen? Welches Material? Welche Breite?
.. Hobbyplaner schrieb: Grundlos darf die Breite nicht beschränkt werden, dazu bedarf es einer Begründung aufgrund bestehender Gesetze/Verordnungen.
Genau das meinte ich mit meiner obigen Aussage
.. bautech schrieb: Dann hätte der / das Carport nicht bewilligt werden dürfen meine ich mal, bzw sollte in den Auflagen etwas vermerkt sein.
Gäbe es schon einen Gemeinderatsbeschluss hinsichtlich einer Beschränkung der Einfahrtsbreiten dürfte das bewilligte Carport nicht bewilligt worden sein... mit Erhalt der Baubewilligung hast du somit "Anspruch" auf die Einfahrtsbreite, wobei @Hobbyplaner hier mMn ebenso recht hat, über 6m Breite hinaus könnte es Gesprächsbedarf geben. 6,0 m überfahrbaren Bereich können sie mWn nicht mehr wegdiskutieren...
.. bautech schrieb: ─────.. mit Erhalt der Baubewilligung hast du somit "Anspruch" auf die Einfahrtsbreite, wobei @Hobbyplaner hier mMn ebenso recht hat, über 6m Breite hinaus könnte es Gesprächsbedarf geben. 6,0 m überfahrbaren Bereich können sie mWn nicht mehr wegdiskutieren...
Ok, du meinst also, dass 6 m von der Gemeinde "befestigt" werden müssen, da das Carport bewilligt wurde?