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Wohnung kaufen zwecks Renovierung

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  •  BugDroid
21.6. - 23.6.2021
11 Antworten | 5 Autoren 11
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Hallo

Ich möchte eine renovierungsbedürftige Wohnung erwerben, die mir z.Z. angeboten wird, um sie zu renovieren, und nach etwa 3 Monaten möglichst mit Gewinn wieder zu verkaufen. Gibt es hierfür Sonderregelungen oder fallen trotzdem Kosten wie Grunderwerbssteuern, Eintragung ins Grundbuch usw. in herkömmlicher Höhe an? 

  •  Equity
  •   Bronze-Award
21.6.2021  (#1)
Immo-ESt ist bekannt? https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-privaten-Immobilienverkaeufen.html

So ein Projekt lohnt nur, wenn man vorab sehr genau nachrechnet und ggf. ein bisschen Geld in einen Steuerberater investiert. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
21.6.2021  (#2)
Eine Ausnahme für private Wohnungskäufer wäre mir nicht bekannt.
Zu den bekannten Steuern und Gerichtsgebühren kommt dann beim Verkauf noch die Immobilienertragssteuer dazu.

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
22.6.2021  (#3)
Wobei Du Bei der Immo Est gewisse Renovierungskosten gewinnmindernd ansetzen kannst. Dabei geht es um echte Wertsteigerungen er Wohnung. Fenstertausch, Erneuerung Bad etc.
Reine Malerkosten oder Ähnliches sind nicht ansetzbar.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#4)

zitat..
Marylu schrieb: Wobei Du Bei der Immo Est gewisse Renovierungskosten gewinnmindernd ansetzen kannst.

da bin ich mir nicht so sicher. Das Ansetzen der Renovierungskosten als Werbungskosten funktioniert grundsätzlich als Abzug von Mieteinnahmen. Die Vermietung ist allerdings nicht geplant.

Grundsätzlich ist hier

zitat..
Equity schrieb: ein bisschen Geld in einen Steuerberater

zu investieren nicht verkehrt.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#5)

zitat..
BugDroid schrieb: Gibt es hierfür Sonderregelungen oder fallen trotzdem Kosten wie Grunderwerbssteuern, Eintragung ins Grundbuch usw. in herkömmlicher Höhe an? 

Ich bin kein Jurist, ich weiß aber von einem Fall wo ein Verkäufer (das war allerdings eine Zwangsversteigerung) eine Immobilie gekauft hat, um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Er hat sich dabei nicht ins Grundbuch eintragen lassen, um sich die Eintragungsgebühr zu sparen. 

Evt. wäre das eine Option, das müsste aber ein Rechtsanwalt bzw. Notar wissen.

Marlyu hat es eh schon erwähnt, Herstellungkostenaufwand ist anrechenbar, Instandhaltungsaufwendungen nicht.

Wenn du zwei Jahre deinen Hauptwohnsitz dort hättest, wäre keine ImmoEst zu bezahlen.


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  •  Ghamor
  •   Silber-Award
22.6.2021  (#6)

zitat..
Baumau schrieb: Er hat sich dabei nicht ins Grundbuch eintragen lassen, um sich die Eintragungsgebühr zu sparen. 

klingt irgendwie schwindlig, weil:

zitat..
Für die Abwicklung des Kaufvertrags wären zunächst die Besonderheiten zu beachten, die das österreichische Recht für den Erwerb und Verlust bücherlicher Rechte (Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeiten etc.) vorsieht:
 • Das Eigentum an einer Liegenschaft erlangen Sie nicht schon dadurch, dass Sie den Kaufvertrag unterfertigen, die Liegenschaft faktisch übernehmen und den Kaufpreis bezahlen. Vielmehr ist für diesen Eigentumserwerb Ihre Eintragung im Grundbuch als neue Eigentümerin/neuer Eigentümer erforderlich.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundstueckskauf/3/Seite.200053.html 




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  •  Baumau
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#7)
Kann sein, dass es bei ner Zwangsversteigerung anders ist, weil der Kaufpreis ans Gericht überwiesen wird und das Risiko relativ gering ist.

Ne Möglichkeit ist es aber scheinbar, abhängig von der vertraglichen Gestaltung. Evt. kriegts ein guter Anwalt oder Notar hin.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#8)
Ja - stimmt schon. Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens und der rechtskräftigen Erteilung des Zuschlages wird der Eintragungsgrundsatz durchbrochen und man kann vorab auch außerbücherliches Eigentum erwerben. Wenn derjenige, der am meisten geboten hat dann das Gebot inkl. Vadium bezahlt hat erfolgt die Eintragung - die dann freilich die Gerichtsgebühren und Steuern auch auslöst.
Scheint aber im gegenständlichen Fall kein Thema zu sein, da der TE den Titel "Wohnung kaufen zwecks Renovierung" gewählt hat.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#9)

zitat..
LiConsult schrieb: Wenn derjenige, der am meisten geboten hat dann das Gebot inkl. Vadium bezahlt hat erfolgt die Eintragung - die dann freilich die Gerichtsgebühren und Steuern auch auslöst.

Nein, so war das nicht. Er hatte die Immobilie bezahlt und die Grunderwerbsteuer und sonstigen Gebühren auch. Er hatte sich das Eigentumsrecht allerdings nicht eintragen lassen, da er es gleich weiterverkauft hat.


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  •  Ghamor
  •   Silber-Award
23.6.2021  (#10)

zitat..
Baumau schrieb: Er hatte sich das Eigentumsrecht allerdings nicht eintragen lassen, da er es gleich weiterverkauft hat.

Cool - da wär ich als Käufer schon raus, wenn der Name des Verkäufers am Kaufvertrag nicht mit dem des Eigentümers laut Grundbuch übereinstimmt.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#11)
Wenn es erklärbar ist und ich die Immobilie haben will, wird es mir egal sein.

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