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Ich denke, dass alle die hier "pro wenden" argumentieren schon davon ausgehen, dass dabei kein Schaden am fremden Grundstück verursacht werden darf. Weder Hund noch Garagentor, Kind, Blumentopf oder sonst irgendwas. Ich will auch gar nicht den Rechtsbruch (und ein solcher ist es selbstverständlich) schönreden. Ich glaube nur, dass wir alle (betrifft mich auch oft genug) mal einen Schritt zurück machen könnten und darüber nachdenken: Was ist der tatsächliche Schaden für mich wenn jemand meinen Grund zum wenden benutzt? Wie viel Energie/Zeit/Geld ist es mir tatsächlich wert, mich zu ärgern, was dagegen zu tun,... und hab ich nicht einfach ein viel entspannteres Leben, wenn ich das Thema ignorier? Und das ist dann eben von der konkreten Situation abhängig: Wenn alle 5 Minuten ein Auto auf mit seinen Scheinwerfern direkt in mein Schlafzimmer leuchtet nur weils auf meinem Grund wendet ist das was ganz was anderes als ich einmal im Monat 5 Sekunden warten muss um selber in meine Einfahrt zu kommen.
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Wir in OÖ, zumindest in meiner Gegend haben das alle gelernt. Es gibt genug stellen wo man umdrehen kann die keine Einfahrt sind, sonst muss man halt ein paar Meter weiter in die nächste Straße und da umdrehen. |
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Wurde eh schon angemerkt dass man keine fremden Sachen beschädigt bei Umkehrmanövern, auch keine öffentlichen Dinge wie Hinweistafeln, Strassenlaternen usw. Ein Risiko wird man als Hausbesitzer immer haben, dass mal was beschädigt wird, kann ja auch der Grenzzaun sein, dass der mal was abkriegt, ohne dass die direkte Einfahrt betroffen ist, und der Verursacher davon fährt! Eine Ü- Kamera darf ja nur die Einfahrt innerhalb des Grundstücks überwachen, aber nicht ausserhalb des Zaunes! Für das gibt es eh eine Versicherung für Hauseinfriedung! (zumindest steht bei mir was in der Polizze) Ein LKW Fahrer muss ja gar nicht mitbekommen haben, dass er was gestreift hat! Wenn man das Risiko als Hausbesitzer nicht akzeptieren will, muss man halt in einer Wohnung bleiben! |
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Hallo altehuette, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Das ist so nicht korrekt, eine Kamera darf unter bestimmten Voraussetzungen angrenzende öffentliche Fläche mitüberwachen Außerdem redest du gerade eine Straftat schön, nämlich Fahrerflucht, wie komme ich dazu, dass meine Versicherung teurer wird, weil der andere einfach wegfährt inkl aller Scherereien Ich kann dir als Bsp nennen der LKW der meinen Zaun ruiniert hat hat es mitbekommen, ist stehengeblieben, hat sich alles angeschaut und ist gefahren War für den Fahrer dann seeeehr teuer und da hab ich absolut kein Mitleid |
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Ich rede das nicht schön, kann aber passieren, dass der Fahrer es nicht mitbekommt! Kommt natürlich auf den "Schaden" an! Fahrerflucht ist es trotzdem, stimmt! Dass eine private Kamera öffentlichen Grund überwachen darf, wäre mir neu! Wird man aber als Aussenstehender nicht sagen können, wie weit die Kamera "fremd geht"! Wie ich schon geschrieben habe, wenn ich kein Risiko haben will, dann muss ich in einer Wohnung bleiben! So Sackgassen ohne ordentlichen Umkehrplatz ist immer ein Problem! |
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Danke vorab für alle Antworten. Ich muss noch ergänzen, dass es ein geh und fahrrecht gibt, dass nicht im grundbuch eingetragen ist, nun möchte der nachbar der auch über das grundstück fährt das unbedingt eingetragen haben, wie seht ihr das? gibt es hier nicht eine wertminderung für mein objekt. wir wohnen in der nähe vom wörthersee. |
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Wie kann es das Recht geben, wenn's nicht eingetragen ist, wird es leicht nachweisbar schon >30 Jahre gelebt? Falls nicht, braucht der Nachbar das Recht oder ist es nur Bequemlichkeit? Bei ersterem wird man eine Lösung finden, bei zweiterem würde ich ihn abweisen |
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Man kann ein Wege- und Fahrrecht auch vereinbaren ohne es im Grundbuch einzutragen. „Offenkundige“ Servituten gelten im Übrigen gegenüber jedermann auch ohne Eintragung im Grundbuch (haben also grds dieselbe Wirkung wie die Eintragung im Grundbuch). Besser ist es natürlich das Ausmaß und den Umfang der Dienstbarkeit festzuhalten. ||
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Was bedeutet "offenkundig"... was ist "offenkundig"? Wenn jemand nicht anders zu seinem Haus kommt -> klar. |
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Bis alle Fakten am Tisch liegen, hat es wohl keinen Sinn mehr, irgendwelche Ratschläge zu geben. Nun gibt es auch noch ein Wegerecht. 🙄 |
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Bei dem Thread muss man teilweise mit dem Kopf schütteln. Vom reinen Umdrehen hat niemand einen Schaden, insoferne sinnbefreit sich da aufzuregen. Parken in fremder Einfahrt ist frech und nicht zu akzeptieren. Rein vom Wenden mit dem Auto jedoch hat niemand einen Schaden! Und wie die OGH Richter in letzter Zeit geäußert haben, werden sie, sollten es Verfahren bis nach oben schaffen, die Klagerei mangels Schaden auch in etwaigen Musterverfahren abdrehen. Wer das nicht will, der muss halt Geld in die Hand nehmen und ein Tor finanzieren. Der Thread ist sorry, recht sinnlos. Jetzt geht es auch noch um Wegerecht, Ersitzing, Nachbarstreitigkeiten und und. Der Anwalt ist da der richtige Ansprechpartner. Manches ist so individuell, dass ein Forum das nicht lösen kann. und zum Datenschutz: nein man darf die Straße nicht filmen.
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Aber wenn Tankstellen als Umfahrung genutzt werden dürfen die 250€ Strafe raushauen. Wer hat hier einen Schaden? Wie viele Parkplätze bei Geschäften gibt es schon die nach Öffnungszeiten überwacht sind mit irrsinnig hohen strafen? Also ich darf bei denen mein Geld ausgeben, aber wehe du stellst dich nach Öffnungszeiten mal kurz 5 min hin, dann klingelts in der Kasse. Aber wenn ein normaler Einfamilienhaus Besitzer nicht will das jemand auf seinem Grund umdreht/parkt/was auch immerist es übertrieben? Es ist sein Grund. |
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Eine offenkundige Dienstbarkeit, die der Erwerber einer Liegenschaft gegen sich gelten lassen muss, auch wenn sie nicht verbüchert ist, liegt vor, wenn vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. |
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Wenn du das zahlst, dein Pech. Bei der Aussage der Höchstrichter ging es genau um diese Abzockmafia. Wer will, dass sein Grund nicht berührt wird hat ihn einzuzäunen. Zaun und Tor montieren ... Fremdparker nicht zu akzeptieren ist normal. Aber jemanden der kurz mal für 5 sec umdreht ... ernsthaft, welcher Schaden entsteht dadurch? Eben, keiner.
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Ich erwarte mir hier schon etwas von der Gesetzgebung, weil diese Besitzstörung in der aktuellen Forum komplett dimensionslos ist. Übertrieben gesagt sind 5 Sekunden mit einem Reifen über die Fläche gefahren oder 1 h jemanden verparken gleichwertig bei der Erhebung dieser Forderungen zur Unterlassung. Leider knicken halt die meisten bei Erhalt eines Anwaltsbriefs ein und bestreiten nicht den Rechtsweg, der in den geringfügigen Fällen sehr gute Aussichten hätte. Meiner Meinung nach gilt es auch zu differenzieren, ob eine Fläche halb-öffentlich ist, sprich ein Parkplatz einer Firma im öffentlichen Raum, der genau dazu da ist, um genutzt zu werden. Eine private Einfahrt sehe ich da schon etwas anders und höher schützenswert. Man muss schon auch sagen, dass viele Autofahrer faul sind und nicht gut fahren können, was manche da bei uns im Ort aufführen ist schon unglaublich. Das Argument "Bau dir halt einen Zaun" unterschreibe ich überhaupt nicht. Respekt vor fremdem Eigentum muss auch ohne Einbunkern gelten. Allerdings gehören diese Abzockereien abgestellt, wo in Mini-Schrift zu lesen ist, dass man sich rechtswidrig auf dem Grund befindet. Diese Schrift ist aber erst zu lesen, wenn man bereits auf jenem Grund steht. Es ging ja schon so weit, dass Krankentransporte der Rettung (keine Einsätze) oder Paketzusteller in Wohnanlagen abgemahnt wurden. Eine weitere Perversion ist die Post-Abholstation im Nachbarort, die eine komfortable Nutzung rund um die Uhr suggeriert. Am Schild steht dann geschrieben, diese Station darf nur zu den Geschäftszeiten des Diskonters nebenan genutzt werden, mit Androhung von Folgen. Wem bitte fällt so ein Schwachsinn ein? |
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