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Wertminderung wegen Kanal Käufer will rückwirkend Kaufpreis drücken.

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  •  Zypern
29.2. - 9.3.2024
26 Antworten | 16 Autoren 26
26
Hallo!

Wir haben den Fehler gemacht, unser Haus an einen rechtsstudierten Menschen zu verkaufen, der jetzt, vor dem Ablauf der Frist nach 1,5 Jahren geltend macht, dass der Kanal, der durchs Grundstück geht, das Haus wertmindert. Der Kanal steht nicht im Grundbuch, warum auch, und der Käufer wusste vom Kanal.

Kann so etwas überhaupt geltend gemacht werden? Im Kaufpreis steht nicht drin, dass eine bestimmte m2 Anzahl usw. gilt, sonder wie gesehen so gekauft. Das Grundstück/Teilstück wo der Kanal drauf ist, sei jetzt weniger wert, weil Grünland.

Er will rückwirkend eine Preisminderung.

Wir sind fassungslos.

Wer hatte so einen Fall schon mal?

LG

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
29.2.2024  (#1)
So wie ich das verstehe ist es ein öffentlicher Kanal? Wusste er nachweislich beim Kauf von dem Kanal?

Falls ja, würde ich sagen, dass er da Pech gehabt haben wird. Wenn ihm aber langweilig ist und er es einklagt, dann wirds mühsam. Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Sachen...

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
29.2.2024  (#2)
Was soll das für eine Frist sein?

kommt drauf an was im Kaufvertrag steht

Wusste er nachweislich vom Kanal? Ist der Kanal öffentlich einsichtig? Planunterlsgen?  

Ich bin mir nicht sicher, aber es dürfte sich hier ja um irrtumsanfechtung handeln.

wir kann sich eigentlich ein Kanal am Privatgrund befinden, der nicht im Grundbuch eingetragen ist? Ist das sein Kanal oder ein öffentlicher?

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  •  Zypern
1.3.2024  (#3)
Er kannte den Kanal, ich habe ihn auf den Deckel hingewiesen. Wir haben das Poolwasser dort von der Stadt aus einleiten müssen. Jetzt beschwert er sich, dass der Kanal vom Nachbarn kommt. Das war mir ehrlich gesagt auch nicht klar, das Grundstück ist bebaut, es kann nicht dichter bebaut werden, der Grund wird nicht wertvoller.  Jedoch ist er vom Fach und wo ein Kanal ist, wird dieser ja auch nicht alleine auf weiter Flur stehen, er musste es also wissen. Wahrschleinlich hat er uns mit Absicht reingelegt.

Der Kanal ist nicht im Grundbuch eingetragen, wohl weil er schon älter ist. Das ist aber meist so der Fall.

Wir haben das Haus ohne m2 Anzahl und extra angeführtem Grundstück wie gesehen verkauft. Der Kanal wurde vom Käufer definitiv gesehen. Ich hoffe auch, dass er da anrennt.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
1.3.2024  (#4)
Warum ist der Bereich vom Kanal Grünland? Ich gehe davon aus, dass gemeint ist, dass man die Fläche nicht verbauen sollte? Das wäre der nächste Irrtum. 
Der rechtsstudierte Mensch sollte sich an den Kanalerhalter wenden. 
Ich gehe davon aus, dass du als Verkäufer nicht die richtige Adresse für sein Anliegen bist.
War der Kanaldeckel im Garten versteckt oder ist dieser auch für "normale" Menschen sichtbar?

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  •  Wiesi87
  •   Bronze-Award
1.3.2024  (#5)
Naja, ein öffentlicher Kanal wäre eine "Belastung" des Grundstückes (weil man ja ggf. Zutritt, Reparaturen usw. gewähren muss). Ich weiß nicht ob man hier mit gekauft wie gesehen durchkommt vorallem wenn man auf das Grundstück gar keinen Bezug nimmt.

Ein Kollege von mir hat ein Grundstück erworben, wo auch ein nicht verzeichneter Kanal (aber für eine ganze kleine Siedlung) durchging.
Er ist erst durch die Baggerarbeiten darauf gestoßen und der Kanal ging mittig über das Grundstück, wodurch er es nicht wie gewünscht bebauen konnte. Der Kauf wurde rückabgewickelt und er bekam Kostenersatz für seine Aufwändungen zugesprochen.

Für den ursprünglichen Besitzer kommt es dann darauf an, ob er davon wusste usw.

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  •  Wiesi87
  •   Bronze-Award
1.3.2024  (#6)

zitat..
peterT1 schrieb: Ich gehe davon aus, dass du als Verkäufer nicht die richtige Adresse für sein Anliegen bist.
War der Kanaldeckel im Garten versteckt oder ist dieser auch für "normale" Menschen sichtbar?

Naja, bei einem Kanaldeckel im Garten auch wenn er gut sichtbar ist, muss ein Laie sicher nicht davon ausgehen, dass der zugehörige Kanal fremdgenutzt ist. Und das ist hier wohl das Problem, wenn ich das richtig verstehe? Wegen des eigenen Kanalanschlusses des Hauses wird es wohl nicht sein.


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  •  MRu
  •   Gold-Award
1.3.2024  (#7)

zitat..
Zypern schrieb:

Jedoch ist er vom Fach und wo ein Kanal ist, wird dieser ja auch nicht alleine auf weiter Flur stehen, er musste es also wissen. Wahrschleinlich hat er uns mit Absicht reingelegt.

Ich versteh nur Bahnhof. 

Poolwasser wurde bei euch über einen Kanal (??) eingeleitet ??? 


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
1.3.2024  (#8)
Hast du keinen Makler beauftragt gehabt, sonst kannst immer sagen "ich habe es dem Makler gesagt, wenn er es nicht weiter sagt kann ich nichts dafür" der Makler hat für solche Fälle eine Versicherung, aber das Wichtigste er muss sich damit herum schlagen und nich du ...

Ansonsten kenne ich Verfahrensausgänge die ich persönlich auch nie für möglich gehalten hätte ... 

Das einfachste wird sein ein Zeuge der bestätigen kann dass du es ihm gesagt hast. Vielleicht der Notar oder ein Dokument in der Email usw...

Viel Erfolg lg

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
1.3.2024  (#9)
Als Privater kann man ja Gewährleistung etc ausschließen, offensichtlich habt ihr das getan. Wenn hier ein versteckter Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde, und das muss bewiesen werden, weiß ich nicht wie der Kauf rückabgewickelt oder angefochten werden kann.
Es wird hier wohl darauf ankommen, dass der Käufer beweisen muss, dass ihr davon wusstet und dass ihr es ihm verheimlicht habt. Diese Beweisführung ist sicher nicht einfach, zumal da der Kanaldeckel sichtbar war. Er hätte die Informationen einholen müssen, bevor er kauft. Meines Erachtens fahrlässig vom Käufer hier nicht mehr Informationen eingeholt zu haben. Vor allem wenn man von privat kauft ist ja das Risiko immer hoch.
 
Aber ich denke die Wertminderung hält sich in Grenzen, wenn das Grundstück nicht noch bebauter werden kann. Dann geht es nur um etwaige Aufwandsentschädigung für Zutritte. 

wenn der Kanal aber nicht seiner ist, wieso muss er ihn dulden? Er kann wegen besitzstörung die Gemeinde klagen.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.3.2024  (#10)

zitat..
alv123 schrieb: wenn der Kanal aber nicht seiner ist, wieso muss er ihn dulden? Er kann wegen besitzstörung die Gemeinde klagen.

Gehts noch??
Der Kanal wird ja schon länger dort sein? Wenn ihm der Kanal nicht passt, hätte er halt beim Kauf näher nachfragen müssen, ob sonst noch wer dran hängt! Kanalstrang muss nicht dringend im Grundbuch drinnen vermerkt sein. Bei uns auch nicht eingetragen, ebenso auch die Wasserleitung, die neben dem Kanal liegt. Habe auch keinen Nachteil, weil auf dieser Fläche ohnehin nichts gebaut werden darf. Eigene Kanalleitung ist auch kürzer und einfacher zum warten. 
Dürfte der Neubesitzer wahrscheinlich ein Querulant sein, wird auf Dauer sicher kein Vorteil sein für ihn!


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  •  Karibu
2.3.2024  (#11)
Was sagt der Flächenwidmungsplan? Ist dort ein Teil des Grundstücks als Grünland gewidmet? 
Wir haben uns vor Jahren mal ein Grundstück angesehen, das tatsächlich zu ca einem Viertel als Grünland gewidmet war, weil dort dicke Stromkabel des Energieversorgers eingegraben waren. Folglich war dieser Teil des Grundstücks als Grünland gewidmet und durfte nicht bebaut werden, der andere Teil war Bauland. Dementsprechend günstiger war das Grundstück natürlich zu haben.


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  •  Zypern
7.3.2024  (#12)
Der Flächenwidmungsplan sagt nix von Grünland und die Kanalführung ist nicht im Abschnitt wo gebaut werden darf. Das Haus hat ohnehin schon alle möglichen m2.

Ja die Stadt wollte, dass wir das Poolwasser in den Kanal leiten. Wir haben 2mal die Künette gegraben, da wir zuerst in die Regenwasserzisterne eingeleitet haben. Jetzt bin ich froh darüber, denn das ist der Grund, dass es 100% sicher ist, dass der Käufer den Kanal zur Kenntnis genommen hat.


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
7.3.2024  (#13)
Aber ist das jetzt ein öffentlicher Kanal, oder ein privater?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.3.2024  (#14)
Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft in Österreich?
Bevor das nicht klar ist ist alles andere Kaffeesudleserei...

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  •  Zypern
8.3.2024  (#15)
Ja klar Österreich. Es ist ein öffentlicher Kanal, aber er führt nur 2 Haushalte, unseren und den der Nachbarn. Uns war selbst nicht klar dass der Nachbar angeschlossen ist, das Grundstück ist älter, der Anschluß sicher aus den 70ern.

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  •  PV2023
8.3.2024  (#16)
Ihr werdet wohl nicht umhin kommen, da er selber Rechtsanwalt ist, von einem Anwalt einen Brief verfassen zu lassen, in dem sinngemäß steht, dass er durch die Einleitung des Poolwasser von dem Kanal wusste und Euer Haus, ohne diesen Kanal, sicher teurer gewesen wäre und nicht im Umkehrsinn nachträglich als wertmindernd eingeklagt werden kann usw.....
Oder will er den Kaufvertrag rückabwickeln wenn Ihr auf seine Forderung nciht eingeht? Was fordert er eigentlich?

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  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#17)
Er hat aber nicht gewusst, dass es ein öffentlicher ist, gerade wenn man die Story über den Pool einleiten beim Verkauf gesagt hat, legt das nahe das es ein privater war. Und hier stellt sich wohl die Frage, ob der Verkäufer hier jetzt wirklich nicht davon wissen konnte oder welche Sorgfaltspflichten auf welcher Seite verletzt wurden usw.

Ich würde jedenfalls selber einen Anwalt damit beauftragen und auch von ihm beraten lassen, weil so klar ist die Geschichte wohl keinesfalls. 

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
8.3.2024  (#18)
Nennt sich verdeckter Mangel und ist durch die Klausel "gekauft wie gesehen" nicht ausgeschlossen.

Daher bin ich da eher auf Seiten des Käufers und verstehe wenn er diesen Mangel nun geltend macht. Würde ich auch nicht akzeptieren und als "rechtsstudierter Mensch" genauso geltend machen.

Auch mir der Argumentation "wir wussten nicht, dass die Scheisse des Nachbarn unter unserem Grund / in unseren Kanal mündet" macht ihr es euch etwas zu leicht. Hat sich niemand gefragt wo das zusätzliche KG Rohr im Übergabeschacht herkommt?



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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#19)

zitat..
Zypern schrieb: Es ist ein öffentlicher Kanal, aber er führt nur 2 Haushalte, unseren und den der Nachbarn

Würd meinen, es sind 2 private Kanäle, die zusammengeschlossen wurden und in den Hauptkanal der Gemeinde/Stadt münden.

Bei und ist das nur auf Antrag bei der Gemeinde möglich. Normalerweise pro Haushalt 1 Kanalstrang in den Hauptstrang. Irgendwann muß die Gemeinde/Stadt dies im Thread beschriebenem Fall ja bewilligt haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dadurch eine Wertminderung des Grundstücks zu
rechtfertigen wäre. Vorausgesetzt es sind private Hauskanäle.


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  •  Zypern
8.3.2024  (#20)
Er fordert einen Betrag zur Wertminderung. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dabei um Unsummen gehen kann, das Grundstück ist nicht groß und die Baufläche betrifft es nicht. Außerdem ist es eine Hanglage Richtung Norden. 

Es sind nur unsere 2 Haushalte dran.

Nein, uns hat es tatsächlich nicht interessiert. Warum auch? Wir hatten zu den Nachbarn ein sehr gutes Verhältnis und es gab auch sonst keine Events, wo der Kanal aufgefallen wäre.



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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#21)
Hat er das Haus einfach so gekauft oder zuerst zuerst mit einem Sachverständigen begutachtet? Wenn es ein älteres Haus ist (Eigenleistungen?, sanierungsbedürftig, richtige Pläne usw.), dann wird jemand ohne Vorwissen keine zuverlässige Einschätzung der Immobilie machen können. Das Risiko ist somit beim Käufer.

In welcher Form ist die Forderung eigentlich gekommen? Will er ein Kuvert und alles passt oder hat er schon einen formschönen Brief einer Kanzlei geschickt? Der Zeitpunkt kommt mir ein wenig verdächtig vor.

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