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·gelöst· Wegerechte Servitut

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  •  Adler25
15.3. - 11.4.2019
46 Antworten | 7 Autoren 46
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Hallo allerseits ich und mein Nachbar haben ein Grundstück erworben wo nun ein Doppelhaus laut geplant ist!
Nun geht es um etwas rechtliches ich habe das vordere Grundstück zu meinen Haus wobei ich mein Grundstück von der Gemeindestraße aus befahre und erschließe ich brauch das servitut also nicht!
Jetzt geht es um folgendes das Servitut ist außerhalb unseres Grundstück so vermessen worden damit unser Grundstück nicht noch kleiner wird am Anfang wäre geplant gewesen 2m unser Grundstück und 2m das Feld nebenbei Bauer nach Anfrage bei der Gemeinde hat es der Bürgermeister für uns so ausgemacht damit nichts auf unseren Grundstück ist ist auch alles so im Vermessungspläne!
Im Kaufvertrag steht bei mir eine Dienstbarkeit über das Servitut wobei ich das Servitut auf eigenkosten mit meinen Nachbarn errichten soll und Instandhalten
ich habe jetzt einen Dienstbarkeitsverzicht beantragt da es für mich keinem Sinn macht für etwas aufzukommen das ich nicht benötige mein Nachbar bleibt nun alleine auf den Kosten sitzen was natürlich auch blöd ist das einzige mögliche wäre das der Bauer dem das Grundstück gehört 50% der Kosten übernimmt für das Servitut somal auch er eine Dienstbarkeit drin hat im Kaufvertrag und vorne in Zukunft weitere Baugründe folgen werden nun meine Frage !
Rein Rechtlich hat doch der Bauer nicht das Recht das er drauf besteht das es nun doch so kommt wie am Anfang geplant also 2m von uns und 2 von ihm ich habe ja dann gar nichts davon ich lasse meinen Nachbar dann und weitere Nachbarn dann durch mein Grundstück fahren obwohl ich es selber nicht benötige!

Lg Adler

  •  Adler25
18.3.2019  (#21)
Hallo Christian,

1: in der Vermessungsurkunde ist das Servitut außerhalb meines Grundstücks als im Acker der Vorentwurf mit Doppelgarage ist auch alles schon soweit geplant.

2: nein bin nicht verpflichtet

Es war nur die Frage ob der Bauer das alles rückgängig machen könnte so das das Servitut die Hälfte in unser Grundstück verschoben wird?

lg


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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
19.3.2019  (#22)

zitat..
Adler25 schrieb: Es war nur die Frage ob der Bauer das alles rückgängig machen könnte so das das Servitut die Hälfte in unser Grundstück verschoben wird?


 kurzum nach der Unterschrift nur mit deiner Zustimmung, wenn das dein Fleckchen Erde ist dann ist es deine persönliche Entscheidung es irgendwem schriftlich/vertraglich (Servitut) zu erlauben das er dein Grundstück "benutzen" darf oder eben nicht

deswegen immer der Ratschlag, mündliche Vereinbarungen sind eine Sache, was aber dann wirklich zählt ist was steht in den Verträgen, was steht in verbindlichen Angeboten, bzw auch clever zu sein und Gelegenheiten zu erkennen

wenn dein Grundstück im GB nackt ist bzw sein wird, kein anderer ein Servitut drauf hat dann ist es sauber, ob du das Servitut am Feld jetzt brauchst oder nicht spielt erstmal keine Rolle, solange du dich mit dem Vertrag zu keiner Mitfinanzierung des Weges verpflichtest ist es egal ob du es hast oder nicht


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  •  Adler25
19.3.2019  (#23)
Es ist noch nichts unterschrieben die Verträge haben wir vorab zur Kontrolle bekommen,und da werde ich eben auf Dienstbarkeitverzicht bestehen.
Und ich werde mir auch nicht einreden lassen das das Servitut in unser Grundstück verschoben wird ansonsten geht sich keine Doppelgarage mehr aus wie geplant.

Vielen dank für eure Mühen

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#24)

zitat..
Adler25 schrieb: Im Kaufvertrag steht bei mir eine Dienstbarkeit über das Servitut wobei ich das Servitut auf eigenkosten mit meinen Nachbarn errichten soll und Instandhalten

zitat..
Adler25 schrieb: Es ist noch nichts unterschrieben die Verträge haben wir vorab zur Kontrolle bekommen,und da werde ich eben auf Dienstbarkeitverzicht bestehen.


D.h. der Kaufvertrag ist auch noch nicht unterschrieben?

Die Frage ist halt, ob der Bauer dann darauf eingeht. Er bietet euch ein Grundstück inkl. 2m breitem Servitut drauf an. Als Verkäufer würde ich sagen: entweder ihr kauft das so wie angeboten, oder ihr zahlt mehr, weil das Grundstück ohne Servitut drauf natürlich deutlich mehr wert ist.

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  •  Adler25
19.3.2019  (#25)
Ja ist schon klar aber der Bauer wird in Zukunft weitere Baugründe verkaufen und da muss auch eine Zufahrt ermöglicht werden und mich interessiert es nicht ein Servitut durch mein Grundstück zu bauen,weil das Grundstück mit 300qm sowieso nicht groß ist.
Ist ja ich so bemessen worden (Vermessungsurkunde) da kann ja nicht hin und her gerückt werden nach Belieben oder liege ich da komplett falsch?
Der Plan steht ja auch schon das wäre dann wieder mit umplanungen verbunden!!

lg

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#26)
Du schreibst oben zwar dass nix unterschrieben ist, aber dann auch immer wieder von "mein Grundstück". Ich checke deine Situation immer noch nicht bzw. hast du obige Frage nicht beantwortet, also nochmal:

Hast du das Grundstück schon gekauft, also Kaufvertrag unterschrieben?

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
19.3.2019  (#27)

zitat..
chrismo schrieb: Hast du das Grundstück schon gekauft, also Kaufvertrag unterschrieben?


liest man ja nein, es ist eher die Handschlagvorvertragsgeschichte

es gibt am Ende (wer auch immer es kaufen wird per Unterschrift) ein Grundbuch, entweder ist da auf dem Grundstück #1 eine 2m Dienstbarkeit eingetragen oder nicht, genau das ist der springende Punkt,
wurde wirklich der ursprüngliche Plan geändert dann gut, sonst kann man dir mündlich versprechen was man will

genauso weil es mal erwähnt war, mit der Dienstbarkeit wird der Grundstückspreis indirekt erhöht weil man die "allgemeine" Straße auch mitkaufen muss, so man effektiv weniger Bauland hat bzw andersrum wenn man die Straße rausschiebt sinkt indirekt der Grundstückspreis weil man mehr Grundstück zum selben Preis erhält, versteckte Kosten halt oder im autohandel würde man sagen Rabattschmäh der schon prinzipiell eingeplant ist damit sich der Kunde gut fühlt

Faktum ist und bleibt aber ein 4m breiter Weg ob als eigenes Grundstück oder Servitut ist nicht breit, heißt also eine begrenzte Nutzbarkeit wenn da zuviele dahinter bauen Stau weil kein Gegenverkehr, genauso wird man einen 4m Weg nicht für 40 Tonnen LKWs befestigen oder schwere Landwirtschaftsmaschinen wenn das sonst von der Funktion nur die Zufahrt für einzelne EFHs ist, du baust ja auch nicht eine 2m dicke Kellerdecke für einen Atomschutzkeller mit ABC Filteranlagen in dein Haus, Kosten Nutzen Ernstfallsoptionen machen das nicht interessant, die ganze Geschichte ist und bleibt komisch,
eigentlich ist das eine reine Hauszufahrt für #2 und eventuell einzelne weitere Häuser, wieso macht man kein eigenes Grundstück mit Anteilsbesitz für alle die es brauchen, der Bauer hat von diesem Wegelchen sowieso nix

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#28)

zitat..
Adler25 schrieb: Und ich werde mir auch nicht einreden lassen das das Servitut in unser Grundstück verschoben wird


Vestehe ich voll und ganz.

Aber was ich nicht verstehe: du schreibst immer "unser" oder "mein" Grundstück und was du da nicht alles erlauben willst oder nicht. Fakt ist: das Grundstück gehört immer noch dem Bauern und ich würde mich an seiner Stelle auf deine einseitigen Änderungswünsche nicht einfach so einlassen (wie oben geschrieben, gegen mehr Geld kann man natürlich über alles reden).

Also zählen tut das was dann letztendlich im Kaufvertrag steht und wenn ihr euch da jetzt in der Servitutsfrage nicht einig werdet, dann wird es so einen Vertrag halt nie zwischen euch geben. Hängt vor allem davon ab, wie begehrt das Grundstück dort ist, wie stark deine Verhandlungsposition in dieser Sache ist.

zitat..
ChristianIV schrieb: Faktum ist und bleibt aber ein 4m breiter Weg ob als eigenes Grundstück oder Servitut ist nicht breit


Das ist mMn irrelevant, weil der TE eh über den öffentlichen Weg zu seinem Grundstück kommt.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
19.3.2019  (#29)

zitat..
chrismo schrieb: Das ist mMn irrelevant, weil der TE eh über den öffentlichen Weg zu seinem Grundstück kommt


 ist es NICHT, der Bauer kann die Grundstücke genauso verkaufen, die Gemeinde wird sicher dafür sein weil sie die Straße schon gibt und sie defakto 0 Aufschließungskosten haben und es in Siedlungslage ist, dann braucht er plötzlich den kleinen Weg für seine schweren Maschinen

und als Beispiel die Straßenschäden stammen fast nur von LKWs, es können zehntausende Autos fahren die verursachen nur soviel Schaden wie EIN einzelner LKW, deswegen wird ein Gehsteig quasi nie kaputt weil ein Fußgänger ihn garnicht kaputtmachen kann, es geht da um Belastung pro Fläche und exponentiell nach oben

genauso 4m ist das Wegerecht breit, ein befestigter Weg hat dann 3-3,5m  also Gegenverkehr ist nicht, man sollte sich schon klar sein was das heißt,
bzw was jetzt wirklich im GB steht / stehen wird, was da einmal steht steht da, indirekt könnte durch die Verschiebung jetzt ein 6m breites Wegerecht entstehen (weil beides drinnen steht 2m auf #1 und 4m am Acker) und dann vielleicht in späterer Folge mal eine Grundabtretung für eine Siedlungsstraße usw,

wie heißt es so schön, wer schreibt der bleibt, was einmal an Rechten anderen eingeräumt wurde im GB ist nicht so einfach wegzubekommen, deswegen ein anderes sprichwort: prüfe gut wer sich ewig bindet, Handschlag das eine und Geschrieben das andere zählt da nicht


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#30)
Es geht ja darum, dass der TE nicht will, dass auf seinem zukünftigen Grundstück ein Servitutsweg verläuft (und kurioserweise auch gleich eine Garage so geplant hat, dass das gar nicht geht, bzw. im Vermessungsplan den Servitutsweg anders einzeichnen hat lassen, als ursprünglich ausgemacht). Wenn ein solcher also kommt, dann auf dem Grund des Bauern und der kann ihm dann wurscht sein, weil er selbst ja die öffentliche Anbindung nutzt.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#31)
Mich würde immer noch die Textierung im Vorvertrag (Kaufvertrag) interessieren, inkl. eines Planes mit den einzelnen Grundstücksnummern.
Dann ließt man genau raus, welche Grundstücke es genau betrifft.
Ich denke nämlich noch immer, dass der TE hier etwas falsch versteht.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#32)

zitat..
Adler25 schrieb: Hallo Christian, 1: in der Vermessungsurkunde ist das Servitut außerhalb meines Grundstücks als im Acker der Vorentwurf mit Doppelgarage ist auch alles schon soweit geplant.


 
wenn es ausserhalb des grundstückes ist, dann betrifft es eh nicht dein grundstück. und schmälert es auch nicht

zitat..
ChristianIV schrieb: 2. Wärest du per Vertrag verpflichtet den neuen Weg auf jeden Fall mitzufinanzieren? (auch wenn du ihn nicht brauchst)


zitat..
Adler25 schrieb: 2: nein bin nicht verpflichtet


na also dann.. fein raus.

so wie ich das sehe hast DU dann das geh und fahrtrecht auf diesem "servitut"
also KÖNNTEST du auch auf dein Grundstück über dieses servitut zufahren (sollte das durch die positionierung der garage so nötig sein)
für mich stellt es sich so dar, dass der Farmer DIR das recht gibt, da drüber zu fahren.
und das würd ich auf jeden fall annehmen bzw. nicht darauf verzichten. man weiß ja nicht, was in ein paar jahren sein wird.
die straße gehört dem bauern, du musst nix mitfinanzieren, du musst auch nicht haften dafür bi ba bo.

ODER: hab ich da jetzt einen falschen blickwinkel?

nochmal.. ein auszug, wer wem (welchen grundstücken) welche rechte einräumt dieses servitut zu nutzen wäre interessant.

ansonsten denke ich, kommen wir hier nicht weiter.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#33)

zitat..
rk515 schrieb: die straße gehört dem bauern, du musst nix mitfinanzieren, du musst auch nicht haften dafür bi ba bo.


Nein, das stimmt nicht. Wenn ein Servitut für das Grundstück eingetragen wird, dann hat es als herrschendes Grundstück auch anteilsmäßig an den Kosten (Errichtung, Schneeräumung, Instandhaltung, etc) zu beteiligen. Es ist sogar eher umgekehrt: wenn das dienende Grundstück das Servitut überhaupt nicht nutzt (Bauer könnte ja einfach 1m weiter über Gemeindestraße einfahren), dann hat er überhaupt nix zu zahlen. Außer es ist explizit anders vereinbart (im Kaufvertrag z.B.). Aber warum sollte das der Verkäufer/Bauer machen?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#34)

zitat..
chrismo schrieb: anteilsmäßig an den Kosten (Errichtung, Schneeräumung, Instandhaltung, etc) zu beteiligen


 
muss er ja ned.. sagte er zumindest

wie gesagt... wichtig wäre die textierung.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#35)

zitat..
Adler25 schrieb: Im Kaufvertrag steht bei mir eine Dienstbarkeit über das Servitut wobei ich das Servitut auf eigenkosten mit meinen Nachbarn errichten soll und Instandhalten



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  •  Adler25
19.3.2019  (#36)
Also das Grundstück ist mir glaube ich nicht mehr zu nehmen weil die Gemeinde bei meinen zukünftigen Grundstück mit im Spiel ist ,(Gemeinderats Beschluss)der Bauer hat 1en Baugrund mit den Doppelhaus der Gemeinde zur Vergabe an Gemeindebürger mit Wohnbedarf geben müssen wobei dieser Kauf alles über die Gemeinde abgewickelt wird der Verkäufer bleibt aber der Bauer!
Im Gegenzug hat die Gemeinde weitere Gründe des Bauern als Bauland umgewidmet.

rk 515 Textierung?

lg

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  •  Adler25
19.3.2019  (#37)
Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben!!!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#38)
wie die textierung des servitutes in dem vertrag ausschaut.
das hab ich damit gemeint.

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  •  Adler25
19.3.2019  (#39)
Ok werde schaun haben morgen mit der Gemeinde und der Anwältin die den Vertrag aufgesetzt hat einen Termin werde euch dann berichten was dabei rausgekommen ist.

Danke allen für eure Mühen

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  •  Adler25
20.3.2019  (#40)
Hallo alles gut soweit habe mich für eine Dienstbarkeit entschieden!!!
Das Servitut bleibt wo es ist!!

lg und Danke nochmal

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.3.2019  (#41)
Jetzt würd mich aber der Meinungsumschwung interessieren.

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