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Wann Abzüge für schlechte Arbeit ok sind [NÖ]

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.12.2015 - 1.1.2016
30 Antworten 30
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Bei Mängeln entsteht in der Regel die Frage ob und wie viel Geld einbehalten wird. Praktisch bei jedem Gewerk in jedem Haus gibt es Mängeln, mal größer, mal kleiner, sofort sichtbar, später oder gar nicht sichtbar, technischer oder optischer Natur, mit und ohne Prädikat 'Gefahr in Verzug' usw. usf.

Öfters entsteht hier im Forum dann deswegen gleich eine Diskussion darüber, wie die Mängel zu bewerten sind und häufig auch, ob sie überhaupt eine Rolle spielen, aktuelles Beispiel optische Mängeln bei einer Attika-Verblechung:
http://www.energiesparhaus.at/forum/40307_1

zitat..
2moose schrieb: Der Rest der Arbeit is halt Durchschnitt ... und mehr wird heute a ned bezahlt. Oh, ich vergass ... in der Bestellung stand ja "Ausführung neu" ... na dann muss der Spengler die Bleche wohl wieder runter reißen.
Als jemand, der hier viel gesehen hat, kann ich Dir sagen: Freu Dich, wenns dicht ist - wir hattn hier schon ganz andere Ausführungen ... mit ohne Falzen und kiloweise Silikon.


Ich finde die pragmatische Einstellung von 2moose an sich recht gut, sie überzeugt mich aber nicht auf Anhieb.

Meine Meinung ist: wenn es einen Vertrag mit einer Leistungsbeschreibung gibt, zahle ich nur dann 100% der verabredeten Summe, wenn auch 100% der Leistung erbracht ist. Zur Leistung gehört nicht nur die volle technische Funktionalität des Vertragsgegenstandes sondern auch die Übergabe in einem neuwertigem Zustand. Optische Mängel spielen hier daher auch eine wichtige Rolle, wie z.B. Kratzer auf der neuen Küchenarbeitsplatte, auf den Fenstern usw.

Vielleicht noch ein Beispiel an dem wir uns üben können, gar aus dem eigenen 'Garten':

bei den Verputzarbeiten des Gebäudes wurde die 4.000 teure Eingangstür nicht sorgfältig abgedeckt und der Vorspritzmörtel verätzt die Alu-Türschwelle, welche nicht ausgetauscht oder repariert werden kann.
Ausführer: "ist ja nur ein optischer Mangel, an dem man sich im Laufe der Zeit gewöhnt, später ist die Türschwelle eh dreckig und man beachtet es eh nicht mehr. D.h. kein Abzug ist gerechtfertigt."
Bauherr: "ich habe eine neue Tür die jetzt wie eine alte ausschaut, vielleicht sieht die Schwelle in 15 Jahren so aus wie jetzt, aber ich würde nicht bereit sein für diese Tür in diesem Zustand ganze 4k zu zahlen, daher muss hier ein Abzug zum tragen kommen."

Wir haben hier also erstmal die Frage OB überhaupt ein Abzug und dann die Frage WIEVIEL Abzug gerechtfertigt ist.

  •  rk515
  •   Gold-Award
30.12.2015  (#21)
gar nicht, da kein offizieller auftrag und auch keine rechnung existiert.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
30.12.2015  (#22)
Jeder "Pfusch"-Auftrag stellt zivilrechtlich auch einen gültigen Vertrag dar -> daher muss auch sowohl die vereinbarte Leistung als auch die vereinbarte Zahlung erfolgen. Alles gleich wie bei regulären Aufträgen (nur bei der Gewährleistung gilt anderes) - und genauso einklagbar (allerdings inklusive dem folgenden Finanzstrafverfahren dass man sich dann wohl eintreten wird).

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  •  kernoel
30.12.2015  (#23)
Das kannst Du Dir Aug um Aug, Zahn um Zahn ausmachen emoji

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  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
30.12.2015  (#24)
Das mit der Selbstanzeige hab ich im Kopf, damit das dann klagbar ist, aber keine Ahnung was da passiert bzw. mit welchen Zahlungen und/oder Strafe da zu rechen ist.
Kennt sich da wer aus??

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  •  kernoel
30.12.2015  (#25)
Warum nicht ganz offiziell mit Rechnung kaufen?
Dann gibt's die Probleme nicht.

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Hallo kernoel, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  sir_rws
  •   Gold-Award
30.12.2015  (#26)

zitat..
kernoel schrieb: Warum nicht ganz offiziell mit Rechnung kaufen?
Dann gibt's die Probleme nicht.

oder warum nicht doch wen anderen beauftragt haben hätte sollen - dann gäbs DIESE Probleme auch nicht.
Dass der Frager JETZT klüger ist, weiss er schon - was er nicht weiss ist wie er mit der jetzt nicht mehr veränderbaren Situation fertig werden kann.

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  •  kernoel
30.12.2015  (#27)
Ja, ist mir klar.
Aber schwarz einkaufen, um billiger durch zu kommen, und dann auf rechtliche Möglichkeiten pochen, finde ich halt immer etwas komisch.


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
30.12.2015  (#28)
Nochmal: Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn du auf der A2 auf der Mittelspur dahinzuckelst obwohl der rechte Fahrstreifen ganz frei ist und dann schneidet dich einer brutal wodurch es zum Unfall kommt - meinst echt dass du durch dein (geringes) Fehlverhalten die gesamten Unfallfolgen alleine übernehmen musst? Eine Unkorrektheit legitimiert doch nicht alle darauf folgenden...

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  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
31.12.2015  (#29)
Sehe ich aus so - ob Pfusch oder nicht, die Frage ist noch immer nicht geklärt emoji

Und außerdem gehe ich ja davon aus, dass derjenige sein Handwerk versteht und es auch qualitativ ausführt. Egal ob mit Rechnung oder ohne.

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
1.1.2016  (#30)
Das hätte ich auch gerne daß der Handwerker - sein Handwerk versteht....
Wo ist diese Baufirma mit diesem Chef und diesen Arbeitern?
Gibt es die auch im Wiener Raum?
Oder gibt es dort nur eine Friedhof verursacht von Unzufriedenen Bauherrn?
Letztes Jahr fragt mich der geprüfte Baumeister himself!:
Sandwichpaneelle stellt die der Spengelr oder Schosser auf
Ich würde am liebsten strengere Baumeisterprüfungen verlangen und eine Schlichtungstelle bei der WKO, finanziert bei Vergleich von beiden, sonst vom Verursacher. Aber die Kammer schützt nur ihre eigenen Schafe, leider


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