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Vorgangsweise Zubau

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  •  haeuselbauer
19.2. - 19.3.2018
12 Antworten | 5 Autoren 12
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Hallo,

ich plane einen Zubau (Keller ca. 25m² plus EG ca. 25m²) an Stelle der vorhandenen Garage. Sehe ich folgende Vorgehensweise richtig:

1) Baumeister suchen und Kostenvoranschlag einholen
2) Baumeister auswählen und Pläne zeichnen lassen
3) Pläne einreichen und bei Gemeinde um Bewilligung ansuchen
4) Durchführung und Bezahlung
5) Fertigstellung melden

Habe ich da etwas vergessen?
Folgende Fragen noch zu den Punkten:
ad 1) ist die Erstellung eines solchen Kostenvoranschlags üblicherweise gratis oder wird der erst gemacht, wenn man sich für einen Baumeister entschieden hat?
ad 2) wird da nur der Zubau gezeichnet oder der Gesamtplan inkl. Bestand?
ad 4) welche Zahlungsmodalitäten sind da üblich? Muss man Vorauszahlungen leisten oder zahlt man ganz am Ende oder zahlt man immer nach Baufortschritt. Sprich muss man sich Sorgen machen, dass der Baumeister mit dem bereits bezahlten Geld Pleite geht?

  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
19.2.2018  (#1)
Je nach Bundesland kann es sein das die Gemeinde auch noch einen E-Befund für den Zubau möchte. Also auch das miteinkalkulieren.

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  •  haeuselbauer
19.2.2018  (#2)
es geht um Niederösterreich. Nachfolgend noch eine Skizze, damit man sich darunter besser etwas vorstellen kann. Die bestehende Garage (gelb) soll weggerissen werden und stattdessen ein Keller sowie ein Erdgeschoß gebaut werden (je ca. 25m²). Auf die Garage draufbauen wäre auch denkbar, allerdings wäre dann die resultierende Raumhöhe sehr gering, da innerhalb des seitlichen Bauwichs nur 3m hoch gebaut werden darf und die Garage bereits über 1m über Niveau herausschaut.


2018/2018021949905.png

Erleichternd kommt hinzu, dass es sich um schottrigen Untergrund handelt, erschwärend ist, dass beim Kellerbau bzw. Garagenabriss die Seite zum Nachbarn gestützt werden muss, damit da nichts einbricht. Allerdings handelt es sich dabei um einen ca. 4m breiten Grünstreifen/Thujen, das Nachbarhaus ist ca. 4m entfernt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#3)
Da fehlt vorweg eine alles entscheidende Frage: darfst du das, was du vor hast, dort überhaupt hinbauen? So wie du das beschreibst wird das ein Zubau zum bestehenden Wohnahaus - wird also Teil des Wohngebäudes. Wenn das ein seitlicher Bauwich sein sollte, dann geht das generell NICHT! Da kannst dir alle weiteren Fragen und Punkte sparen.

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  •  haeuselbauer
20.2.2018  (#4)
laut Gemeinde darf man es, weil es (siehe der Baurecht-Thread, auf den du dankenswerter Weise schon geantwortet hast, indem aber nicht der Abriss diskutiert wird, sondern eine Variante2=Aufbau auf die bestehende Garage) keinen seitlichen Bauwich gibt sondern eine seitliche Zone (3m breit) in der man 3m hoch bauen darf.

Wobei sich dann noch die Frage stellt, wenn man bis an die Grundgrenze baut (und das muss man ja bei geschlossener Widmung) wie man dann zb die Außenmauer verputzt und streicht, wenn dort der Nachbar dies evtl. nicht zulassen will bzw. der Nachbar exakt an seiner Grenze Thujen stehen hat.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#5)
Tschuldigung, hab ich übersehen, dass das 2x Du bist. Schau oft gar nicht so genau, WER da schreibt, sondern nur WAS.
Zur Außenmauer: Du darfst alles machen, was technisch notwendig ist. ER muss es dulden. Wenn du etwas kaputt machst, musst du es (gleichwertig) ersetzen oder entschädigen (d.h. mit Geld abgelten). War jetzt nur mal kurz skizziert....

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  •  haeuselbauer
20.2.2018  (#6)
Kein Problem. Das heißt der Nachbar muss jedenfalls dulden, dass man seinen Grund betritt. Bei geschloßen muss man wirklich exakt an die Grenze bauen oder kann man zb 10cm vorher aufhören?

Weiß jemand hier im Forum, wie dies dann in der Praxis läuft, zwengen sich die Arbeiter da durch die Thujen durch oder muss man die ausgraben und durch neue ersetzen?

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  •  haeuselbauer
11.3.2018  (#7)
Ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags für einen Zubau üblicherweise gratis oder wird der erst gemacht, wenn man sich für einen Baumeister entschieden hat? 

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  •  Stoffal02
12.3.2018  (#8)
Wie kann man sich für einen Baumeister entscheiden wenn man keinen Kostenvoranschlag hat? Dann kann der ja verlangen wie er lustig ist..

Aufgrund des Kostenvoranschlags entscheidet man sich ja erst für einen Baumeister.

LG

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  •  haeuselbauer
12.3.2018  (#9)
Ich dachte, dass man evtl. nur eine ungefähre Schätzung bekommt bzw. wenn man einen Kostenvoranschlag haben möchte, dieser bezahlt werden muss (insbesondere wenn man dann nicht dort beauftragt).

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  •  haeuselbauer
18.3.2018  (#10)
Man überlegt sich also, wie der Zubau ungefähr aussehen soll, skizziert das Ganze und geht dann damit zu verschiedenen Baumeistern, die dann einen durchaus detailierten Kostenvoranschlag gratis erstellen?

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  •  NTWK
  •   Silber-Award
19.3.2018  (#11)

zitat..
haeuselbauer schrieb: Sehe ich folgende Vorgehensweise richtig:

1) Baumeister suchen und Kostenvoranschlag einholen
2) Baumeister auswählen und Pläne zeichnen lassen


ich würde meinen 1. Vorentwurf, 2. Plan (das kannst du selber machen, ein architekt, ein zeichenbüro oder ein baumeister etc....) und dann erst gehts mit deinen punkten weiter.

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  •  haeuselbauer
19.3.2018  (#12)
Das heißt also, man geht grundsätzlich schon mit einem fertigen Plan (den evtl. bereits ein anderer Baumeister oder Archtiekt erstellt hat) zwecks Kostenvoranschlag zu den verschiedenen Baumeistern. Und nicht mit einer ungefähren Skizze und lässt sich beim Baumeister beraten.

Selber zeichnen sollte vermutlich aufgrund der zeichnerischen Fähigkeiten möglich sein, aber dazu müsste man auch selber wissen wie man es bautechnisch umsetzen kann, also zb welche Art von Fundament zu machen ist usw. oder kommt diese Planung erst später?

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