[vlbg] Unterzug bei tragender Wand bewilligungspflicht [V]
Luschnouar
[V]
[Vorarlberg]
16.6.2026
4 Antworten | 2 Autoren 4
4
Grüße euch, Bei unserer Sanierung soll eine tragende Wand entfernt werden und durch einen HEB 180 Träger plus 100x100x6 stahlsäule ersetzt werden. Statik Berechnung und plan sind vorhanden. Muss für solch ein vorhaben eine Genehmigung in Vorarlberg eingeholt werden? Evtl. weiß das jemand hier.
Von außen nicht sichtbar und auch keine wnf wird geändert....aber ist halt im Einreichplan mit dabei, und für diesen ist noch kein ok gegeben worden. Jetzt frag ich mich ob ich den durchbruch ohne dies schon machen kann oder warten sollte? Möchte halt probleme vermeiden, nicht daß dann nachgefragt wird wer die Ausführung vom unterzug macht oder so und ich dann zugeben muss das dies schon von mir selbst ausgeführt wurde...
Von außen nicht sichtbar und auch keine wnf wird geändert....aber ist halt im Einreichplan mit dabei, und für diesen ist noch kein ok gegeben worden. Jetzt frag ich mich ob ich den durchbruch ohne dies schon machen kann oder warten sollte? Möchte halt probleme vermeiden, nicht daß dann nachgefragt wird wer die Ausführung vom unterzug macht oder so und ich dann zugeben muss das dies schon von mir selbst ausgeführt wurde...
Wer soll dich wegen dem Unterzug fragen, wär das gleiche wenn du einen Raum mit Rigips nachträglich teilst, da fragt auch keiner, solangs ein Statiker gerechnet hat wird die Hütte auch nicht einstürzen
Von außen nicht sichtbar und auch keine wnf wird geändert....aber ist halt im Einreichplan mit dabei, und für diesen ist noch kein ok gegeben worden. Jetzt frag ich mich ob ich den durchbruch ohne dies schon machen kann oder warten sollte? Möchte halt probleme vermeiden, nicht daß dann nachgefragt wird wer die Ausführung vom unterzug macht oder so und ich dann zugeben muss das dies schon von mir selbst ausgeführt wurde... ───────────────
Wer soll dich wegen dem Unterzug fragen, wär das gleiche wenn du einen Raum mit Rigips nachträglich teilst, da fragt auch keiner, solangs ein Statiker gerechnet hat wird die Hütte auch nicht einstürzen
Ich meinte irgendwo Mal gelesen zu haben das das bauamt das absegnen muss, wegen brandschutz auch da sicher der Stahlträger im Brandfall ganz anders verhält...