Vernetzte Rauchwarnmelder nicht zulässig?
|
|
||
|
Hallo Tobi, in der OIB-RL 2 Pkt. 3.11 steht folgendes: "In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden." In den Erläuterungen zur OIB-RL 2 zu Pkt. 3.11 steht folgendes: "Tote und Verletzte bei Bränden innerhalb von Gebäuden sind überwiegend im zivilen Bereich zu beklagen, wofür hauptsächlich die giftigen Bestandteile von Brandrauch und nur selten die unmittelbare Einwirkung von Feuer verantwortlich sind. Bevor ein Brand auf Teile des Gebäudes übergreift, sind – vor allem nachts – die Bewohner längst im Rauch erstickt. Die stromnetzunabhängig arbeitenden Rauchwarnmelder besitzen eine Batterie und zielen grundsätzlich nur darauf ab, die sich in der Wohnung aufhaltenden Personen frühzeitig zu alarmieren und dadurch die Personensi cherheit zu erhöhen. Bei den vielfach vorkommenden Wohnküchen, Aufenthaltsräumen mit Kochgelegenheit u. dgl. hat die Anbringung des Rauchwarnmelders im Wohnbereich und nicht unmittelbar im Bereich der Kücheneinrichtung zu erfolgen. Weiters kann abgeleitet werden, dass etwa in Abstell-, Sanitär-und Lagerräumen oder in Heizräumen keine Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen. Da die ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“ europäisch festgelegte Geräteanforderungen enthält, sollte diese zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden. Da keine konkreten technischen Lösungen genannt werden, sind weitergehende Lösungen wie z.B. Verkabelung der einzelnen Rauchwarnmelder oder Anschluss an das Stromnetz möglich. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den Rauchwarnmeldern nicht um eine automatische Brandmeldeanlage handelt. Weiters ist zu erwähnen, dass keine automatische Alarmweiterleitung zu einer Empfangszentrale einer ständig besetzten fentlichen Alarmannahmestelle zu installieren ist." |
||
|
||
|
Vernetzte Rauchwarnmelder, die der ÖNORM EN 14604 entsprechen, sind jedenfalls besser als unvernetzte Rauchwarnmelder ..... und daher jedenfalls zulässig |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
