unbefristeter Mietvertrag - Abbruchhaus [OÖ]
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Hallo - Grundsätzlich gibt es den "Eigenbedarf" schon, aber man kann hier aus der Ferne nicht alle Rahmenbedinungen abklären um dir eine richtige Auskunft zu geben.
Kenne auch einen Fall wo die Mieter durch die Baufälligkeit des Hauses von der Gemeinde "gezwungen wurden" auszuziehen da gefahr für die gesundheit, bzw. leib und leben bestand und ein Abrissbescheid erfolgte. Ich würde mit einem Rechtsanwalt darüber sprechen, oder auch mit dem Mieter, nur wird der bei 150 Euro nicht wirklich eine Motivation haben auszuziehen. lg! |
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Danke!
Nun ja, dass stimmt wohl weir werden hier einfach mit dem Mieter reden müssen. |

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