Hangsicherung Kostenübernahme ???? [NÖ]
|
|
||
|
||
|
||
Hallo Karl, - Bundesland ist NÖ.
|
||
|
||
Ja Nein, es gilt der Konsens bei der Baubehörde. Wenn Du am Konsens was änderst, dann bist Du allein dafür verantwortlich, dass Nachbarobjekten nichts passiert. |
||
|
||
|
||
Oh, vielen Dank niceguy!!!!!!!!! - ...die Antwort ist eindeutig.
...da taucht noch eine Frage auf, die alte Schweineställe stehen wahrscheinlich schon seit Jahrzehnen unbenutzt herum und zerfallen.Dach ist undicht, Zwischendecke verottet, eigentlich einsturzgefährdet würde ich sagen. Wer haftet eigentlich, wenn diese durch eine Laune der Natur zerfallen, einstürzen und das Nachbarhaus nachrutscht? vielen Dank schon mal |
||
|
||
Der Eigentümer der liegenschaft haftet dafür. ![]() |
||
|
||
Die auf deinem Grund befindlichen Gebäude sind so instandzuhalten, dass egal bei welcher "natürlichen" Einwirkung auch immer, kein Schaden an Leib und Leben entstehen kann. Und sollte im schlimmsten Fall dein Schweinestall wegfaulen, der Hang dann abrutschen, das Nachbauhaus zusammenbrechen und jemanden unter sich begraben, wirds auf deinen Schultern ausgetragen.
Es ist ratsam auch einen Geologen hinzuzuziehen. |
||
|
||
..es ist eigentlich ganz eindeutig.
Wenn du das Nachbargebäude zum Einsturz bringst, auch wenn es in deinen Augen eine Ruine ist, haftest du für den entstehenden Schaden!!! Unter Umständen ist es billiger, mit dem Nachbarn eine Einigung zu finden, den Altbestand abzureissen und neu aufzubauen. StefanP hat das sehr gut beschrieben. Du haftest für alle Schäden am Nachbargebäude. |

Nächstes Thema: Unberechtigte Anzeige Nachbar - Kosten?