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Smarthome - Unwetter - Versicherung steigt aus? teilen

8.7. -10.7.2026    16 Antworten    7 Autoren 16 2026-07-10T12:58:39+02:00
   
Zusammenfassung
  •  Andi1979
  •   Gold-Award
08.07.2026
16
Servus!
Wir hatten bzw. haben das Thema dass unsere Loxone Komponenten seit Unwettern Probleme machen. Schaltaktoren gehen tlw. nicht mehr, Mini Server v1 booted nicht mehr, ist 9 Jahre alt und ein Austausch muss leider gemacht werden.
 
die OÖ schreibt "Schäden an elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes sind nicht versichert".
Die Eigenheim Versicherung der Oberösterreichischen ist ja nicht gerade die günstigste, aber macht es Sinn nochmal nachzuhaken oder ist das vergebene Liebesmüh? Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht
LG

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
8.7.2026  (#1)
Hi
keine eigenen Erfahrungen, aber aus dem Bekanntenkreis:
Nochamal nachwassern und wenn das nix hilft UND Du a Rechtschutzversicherung hast: mit Klage drohen.

Das Ganze ist aber nur dann zielführend, wenn in der Polizze steht, dass Blitzschlag/Überspannungen gedeckt oder explizit nicht gedeckt sind....

LG

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  •  ds50
  •   Gold-Award
8.7.2026  (#2)
Und zur Abhilfe eines extrem unterschätzten Problemes für die Zukunft einen vernünftigen Blitzschutz für genau solche Komponenten einbauen (lassen):

https://shop.loxhome24.de/produkt/lox-protect-24v/
https://shop.loxhome24.de/produkt/lox-protect-link/
https://shop.loxhome24.de/produkt/lox-protect-tree/

(original sind die Produkte von elabnet, aber dieser Shop scheint nicht mehr zu funktionieren...)

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#3)
:(
wie passt das zusammen?
 

2026/20260709835306.png
 

2026/20260709130727.png
und dann nochmal

2026/20260709191938.png




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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#4)
Wer hat den die Begriffe Stromausfall, Stromschwankungen (wobei es Spannungsschwankungen heißen müsste), und Kurzschluss ins Spiel gebracht?  Wer hat die Schadensmeldung bei der Versicherung gemacht? 

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#5)
Ich als Laie habe 2x Schadensmeldungen gemacht und nach bestem Wissen und Gewissen halt die Situation geschildert.
Ein Elektriker hat dann ein Angebot für austausch Miniserver gemacht.
 
Es ist halt so dass die Haussteuerung jahrelang problemlos funktioniert hat, und nach einer Gewitterfront gabs halt dann die ersten Probleme (Mini Server startet nicht mehr ordentlich, Schaltaktoren funktionieren plötzlich nicht mehr 100%) 
Der Miniserver hat sich dann wieder "erfangen" (leider? )

Aber beim letzten Mal wo der FI gefallen ist, hat dann plötzlich der Miniserver GAR nicht mehr reagiert.
 
Ich weiß, man kann natürlich drüber streiten. Aber die Versicherung hat jetzt leider mehrmals klargestellt - das zahlen wir nicht, da müsste der Miniserver schon andere Beschädigungen aufweisen bzw. als Argument "da wäre er ja schon beim ersten Gewitter vollständig defekt gewesen"

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#6)
1) Zum technischen Fehler kann ich von der Ferne auch nicht viel sagen.  Aber die ganzen Loxon Gerätschaften werden von einem 24V Powersupply versorgt. Und dieses hängt direkt am Netz. Wenn soviel dahinter nicht funktioniert, würde ich mir die Spannungsversorgung genauer (Oszilloskop) genauer ansehen, bzw. die Spannungsversorung mit einem Labornetzteil herstellen. 
2) Versicherungen sind keine Wohltäterorganisationen🙂. Was als Fehlerbeschreibung (Vokabular) gut gemeint ist, kann für eine Versicherung ein gefundes Fressen zur Ablehnung der Versicherungsleistung sein. Die von dir benutzten Begriffe können schon dazu gehören.  
3) Die ganzen Blitzschadensmeldungen (direkt und indirekt) bei Elektrogeräten und Elekronik nehmen halt zu. Die Versicherungen haben Zugriff auf das Blitzordnungssystem ALDIS. Das liefert österreichweit zuverlässige Daten über Blitzeinschläge. 
4) Ich habe zwar ganz wenig Erfahrungen mit Versicherungen, aber ich lasse die Schadensmeldungen immer über 
    den Herrn Oberinspektor meiner Versicherung machen🙂. Hat bis jetzt immer gut funktioniert.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#7)

zitat..
Andi1979 schrieb: Ich als Laie habe 2x Schadensmeldungen gemacht und nach bestem Wissen und Gewissen halt die Situation geschildert.

Ja, da sehe ich auch den Fehler. Denn "Stromausfall" und "Stromschwankungen" beschreiben definitiv nicht die Überspannung infolge eines Blitzeinschlages. Das korrekte Wording hier ist extrem wichtig, weshalb nur diese Vorgehensweise empfehlenswert ist:


zitat..
Kleinermuk schrieb: ich lasse die Schadensmeldungen immer über
den Herrn Oberinspektor meiner Versicherung machen🙂






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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#8)


zitat..
ds50 schrieb: ..
__________________
Im Beitrag zitiert von Kleinermuk: ich lasse die Schadensmeldungen immer über
den Herrn Oberinspektor meiner Versicherung machen🙂

So gehört das auch gemacht.

zitat..
ds50 schrieb: Das korrekte Wording hier ist extrem wichtig

Das kann ich bestätigen, oftmals entscheidet ein Punkt über Sein oder Nichtsein. Der Kunde "meint" und der Schadensreferent fasst es anders auf als von Kunden gemeint.

Genaueres kann man hier ohnedies nicht sagen, weil weder der exakte Sachverhalt der Schadensmeldung noch der genaue versicherte Deckungsumfang bekannt ist.
Wie richtig gesagt wurde werden Blitzeinschläge fast auf den Meter genau registriert. Dazu ist es enorm wichtig, den Schadenszeitpunkt sowie die Uhrzeit bekanntzugeben.

Überspannungsschäden werden in der Regel über ein prämienpflichtiges E-Zusatzpaket abgedeckt, nicht über die normale Blitzschutzversicherung.

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  •  christoph1703
9.7.2026  (#9)

zitat..
speeeedcat schrieb: Überspannungsschäden werden in der Regel über ein prämienpflichtiges E-Zusatzpaket abgedeckt, nicht über die normale Blitzschutzversicherung.

Das wäre aber laut dem zitierten Punkt hier schon der Fall, oder?


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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#10)

zitat..
christoph1703 schrieb: Das wäre aber laut dem zitierten Punkt hier schon der Fall, oder?

Überspannungschaden, der z.B. durch Schalthandlungen vom EVU ausgeht, ist meistens nicht durch eine 0815 Versicherung gedeckt. Ein Überspannungsschaden durch einen indirekten Blitzeinschlag schon. Nur ist die Beweisführung sehr schwierig. Früher hat man es halt blitzen und krachen lassen😀. Mit ALDIS geht das nicht mehr.
Wir hatten einmal das Problem, dass durch einen Blitzschlag, der Umspanntrafo gestorben ist. Der wurde dann in der Nacht getauscht. Beim Tausch ist dann dem Monteur ein fataler Fehler passiert. Er hat Neutralleiter mit einem Aussenleiter vertauscht. Da ist die Post abgegangen. Einige Tage wurde vom EVU alles abgestritten. Ist alles dem Blitzschlag geschuldet.  Der Druck wurde dann doch zu groß und dann sind die Monteure von Haus zu Haus gefahren um alle defekten Gerätschaften aufzunehmen. Ich hatte damals sehr viel am Netz angesteckt und eingeschaltet.😀
Man sagt auch, dass die neuen Smartmeter eine Netzqualitätsüberwachung (Überspannung, Unterspannung, Frequenzschwankungen) eingebaut haben, die diese Ereignisse automatisch dem Netzbetreiber übermitteln. 
Aber an die Leistungsfähigkeit von einem Fluke 435-II Energieanalysator kommt der Smartmeter sicher nicht heran. 
Man muss auch bei den Begriffen Schneedruck und Eisdruck aufpassen. Gegen Schneedruckschäden ist man fast immer versichert. Bei Eisdruckschäden wird schon schwieriger.

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#11)
btw: am Kosten Voranschlag stand
"Kosten für Austausch und Fehlerbehebung der Jalousie und Haussteuerung nach einem Unwetter /Stromausfall -
Stromschwankung."
und des hat ein Loxone Gold Partner so formuliert.
Ich finde halt - wenn ich jedes Jahr € 1000 für die Eigenheim Versicherung zahle - und ein Bauteil (loxone hin oder her) nach Gewitter nicht mehr ordentlich funktioniert, ist es nicht schön wenn nur das "Wording Nr. 8 von 10 möglichen" "funktioniert" damit der Schaden gedeckt ist.

Es hat gewittert, die Schadensmeldung hat 100% mit dem Zeitpunkt zusammengepasst und der Miniserver hat direkt nach dem Gewitter nimmer mehr gscheit funktioniert. Was soll ich sagen.
Dass der Miniserver "verkokelt" aussehen muss, damit bezahlt wird war mir nicht bewusst -.-
Sagt einem natürlich keiner wenn man abschließt bzw. wenns ohne spezial blitzschutz komponenten installiert wird.


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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#12)

zitat..
Andi1979 schrieb: "Kosten für Austausch und Fehlerbehebung der Jalousie und Haussteuerung nach einem Unwetter /Stromausfall -
Stromschwankung."
und des hat ein Loxone Gold Partner so formuliert.

Ja, ist auch verständlich. Er hat deine Beobachtung übernommen. Er tut sich auch schwer mit einer Formulierung, wie, "Defekt durch indirekten Blitzschlag, Überspannung". Er war bei diesem Ereignis nicht anwesend. Und wahrscheinlich ist optisch in den Gerätschaften nichts zu erkennen, dass auf eine Überspannung schließen lässt. 
So ein Bild (Internet)  wäre hilfreich. 
Aber manchmal hilft auch ein lautes Nachdenken einer Versicherungskündigung, um eine Kulanzleistung zu erreichen. Und wenn diese nur einen Teil vom entstandenen Schaden abdeckt. 
<img draggable="false" src="https://www.loxforum.com/filedata/fetch?id=422743&d=1707693297">

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#13)

zitat..
christoph1703 schrieb: Das wäre aber laut dem zitierten Punkt hier schon der Fall, oder?

Nein, siehe eingangs: "Schäden durch indirekten Blitzschlag und Überspannung infolge Gewitter"


zitat..
Andi1979 schrieb: Dass der Miniserver "verkokelt" aussehen muss, damit bezahlt wird war mir nicht bewusst -.-

Ja, das stimmt. Der SV zoomt dermaßen auf die Kondensatoren, sodaß er jede Schmauchspur sehen kann. Wenn nichts da ist, zahlt die Versicherung nicht aufgrund des "fehlenden" indirekten Blitzschlags ...




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.7.2026  (#14)

zitat..
Kleinermuk schrieb: Ja, ist auch verständlich. Er hat deine Beobachtung übernommen. Er tut sich auch schwer mit einer Formulierung, wie, "Defekt durch indirekten Blitzschlag, Überspannung". Er war bei diesem Ereignis nicht anwesend.

Er tut sich nicht schwer, er wird das Wording bzw. Erzählung vom TE übernommen haben...

zitat..
Kleinermuk schrieb: Aber manchmal hilft auch ein lautes Nachdenken einer Versicherungskündigung, um eine Kulanzleistung zu erreichen. Und wenn diese nur einen Teil vom entstandenen Schaden abdeckt. 

Wenn kein Betreuer vorhanden ist, der sich um eine Kulanz kümmert, wird es der Versicherung relativ wurscht sein ob der Kunde weiterzieht. Vor allem wenn es vielleicht nur den einen Vertrag gibt.
Kulanzen haben strikte Auflagen, die einzuhalten sind. Z.B. Neufassung und Einschluss des E-Paketes. Das wird wohl bei jedem VU ähnlich sein. Denn grundsätzlich ist eine Kulanz nichts anderes als ein Geschenk, ohne Präjudiz. Ein/der Betreuer hat aber zumindest bei uns ein gewisses Pouvoir, in dessen Rahmen er sich bewegen kann. Bei einem Direktabschluss über D....er oder direkt beim VU wird es da nichts geben, orakle ich mal.


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  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
10.7.2026  (#15)
Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen, weil Elektrik nicht gerade mein Gebiet ist.

Sollte sowas nicht die Hauptsicherung des Hauses abfangen? Sollte die nicht gleich rausfliegen und somit geht der Strom nicht weiter?

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
10.7.2026  (#16)

zitat..
Ulairi schrieb: Sollte sowas nicht die Hauptsicherung des Hauses abfangen?

Nein, eine Sicherung spricht in erster Linie auf eine gewisse Stromstärke an. Die Spannung ist einer Sicherung ziemlich egal.  Es gibt sogenannte Überspannungsableiter, z.B. V20-C. Auch diese können solche Überspannungsschäden, die durch Transient-Pulse, die bei Blitzeinschlägen in Freileitungen, Umspannstationen, auftreten, nur bedingt schützen. 
Ein Problem bei all den Schutzeinrichtungen ist, dass Elektronik durch Elektronik geschützt werden muss. D.h., die Ansprechzeiten sind die gleichen.  


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