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Schenkung / Vererben

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  •  manU
22.2. - 6.3.2007
8 Antworten 8
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Mein Mann soll von seinen Eltern die elterliche Wohnung übernehmen.Sie denken an eine Schenkung...mit verbleibendem Wohnrecht für die beiden. Kennt sich jemand mit dem Tiroler Recht in dieser Sache aus?Kosten?Vorgangsweise? oder ist vererben der "günstigerer" Weg. Auf jeden Fall solls in "trockene Tücher" kommen bevor es irgendwann zum streit mit den geschwistern kommt! Danke

  •  .
22.2.2007  (#1)
@manU - hallo. z.z. ist erben oder schenken gleich teuer bzw. billig.
einfach den notar seines vertauens beauftragen und der erledigt dann alles.
ist ganz einfach.

lg

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  •  chris
23.2.2007  (#2)
Individuell - Ihr solltet Euch auf jeden Fall von einem Notar beraten lassen der sich in der Materie WIRKLICH AUSKENNT! Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass leider nicht alle Notare wirklich wissen wie man Steuerfallen verhindert. Bei der Schenkung wird sicherlich ein grundbüchlerliches Wohnrecht der Eltern angerechnet. Bei einer Erbschaft gibt es "Optimierungspotential" über Sparbücher - die sind Erbschaftsteuerfrei aber nicht Schenkungssteuerfrei!
Zu beachten wäre auf jeden Fall ob das Tiroler Grundverkehrsrecht einen Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft macht.

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  •  creator
25.2.2007  (#3)
da eine schenkung sowieso... notariatsaktpflichtig ist, muss der notar auch über alle aspekte - evtl. nach eurer fragenliste- aufklären. muster-schenkungsverträge aus dem internet runterladen ist für nicht-juristen zur info ok, das 1:1-verwenden keine gute idee. auch wenn immer wieder die anpassung der erbscahftssteuer und der verkehrswerte anpolemisiert wird, ist das schwer zu finalisieren, daher jetzt eher keine gefahr. wie wollt ihr in nächster zeit wohnen? die geschenkte ETW würde z.b. einn hindernis beim "dringenden wohnbedürfnis" für eine geförderte wohnung (egal ob miete oder gef. ETW) darstellen, außer sie wäre für alle bewohner (eltern + familie) zu klein.

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  •  Patrick
26.2.2007  (#4)
eine Schenkung - ist nicht notariatspflichtig, sondern nur dann notariatspflichtig, wenn keine tatsächliche Übergabe stattfindet. Bessere rechtliche Informationen als hier, bekommt man in der Newsgroup at.gesellschaft.recht

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  •  kh
27.2.2007  (#5)
Beim Schenken BeachtenEin Notar sollte zwar alle Aspekte berücksichtigen, aber wer weiß...
Die Eltern werden älter und vielleicht pflegebedürftig. Da Pflegeheime immer teurer werden, beginnen die Länder (Wien z.B.) bereits auf Vermögen der Heimbewohner, bzw. auch deren Kinder zurück zu greifen. Fragt den Notar gezielt danach, denn manche Formulierungen machen es möglich, daß die Gemeinde/das Land im Pflegefall einen Mieter in die Wohnung setzt, um zumindest einen Teil der Pflegeheimkosten zu decken.

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  •  creator
4.3.2007  (#6)
@Patrick - ah ja- weil die tatsächliche übergabe bei lebenden eltern und evtl. streitenden geschwistern so leicht zweifelsfrei bewiesen werden kann... sorry, aber in kurzen forumsbeiträgen spare ich mir - auch im interesse der fragenden - die spitzfindigkeiten. siehe "schauplatz gericht".

da nutzungsrechte den wert der schenkung reduzieren und bei der möglichen streitereien die beweisfrage heikel werden kann, wäre ein notar sinnvoll.

vgl.z.b.:

Bei Liegenschafts- oder Grundstücksschenkungen (bei denen ist nämlich der Nachweis, dass die Schenkung durch tatsächliche Übergabe bereits erfolgt ist, doch einigermaßen schwierig) ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen Notar aufzusuchen und die Urkunde in Form des Notariatsaktes aufnehmen zu lassen. Dies erleichtert spätere Beweisführungen, da der Notariatsakt als öffentliche Urkunde eben Beweis für die Richtigkeit seines Inhaltes bietet.
quelle: http://www.notar.at/de/portal/dernotar/service/rechtstipps/erbrecht/index.php?article_cid=138




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  •  manU
6.3.2007  (#7)
warum notar und nicht anwalt? - warum wird von euch mehrfach empfohlen einen notar aufzusuchen?frage mich was der "große" unterschied zw anwalt für dieses fach und einen notar darstellt?? werde einen terminausmachen, zu dem die schwie-eltern hingehen und dann bekommen wir einige aussagen zu dem ganzen thema.bin gespannt was da in nächster zeit noch kommt, auch an kosten!! danke euch auf jeden fall schon jetzt für eure kommentare diesbezgl.

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  •  creator
6.3.2007  (#8)
@manU - der unterschied: den notar brauchst du (bei fehlender übergabe von liegenschaften oder zur sicherheit,für's verschenken beweglicher sachen braucht eh keiner einen notar)sowieso für den "notariatsakt", also das notarielle beglaubigen eines vertrages. das darf der rechtsanwalt gar nicht- darum "arbeiten sie mit einem notar zusammen" - und du darfst für den kurzauftritt des notars beim anwalt extra zahlen. wennst eh einen vertrag brauchst, ist die beratung beim notar inklusive und du sparst den anwalt. das honorar ist bei beiden berufen immer frei verhandelbar - da muss man nur fragen! es gibt auch meist einen 2. notar in der gegend zum vergleichen. zudem hat der notar bei der beratung objektiv zu sein - ein anwalt hat da viel weniger weitreichende standespflichten.

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