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Feuerlöscher- 2 jährl. Überprüfung ?

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  •  Gast Gast240207
24.2. - 25.2.2007 1
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Hallo zusammen,
weiss jemand bescheid, ob die 2 jährige Überprüfungspflicht
für Handfeuerlöscher auch für private Haushalte (Einfamlienhaus mit Öl/Gashheizung) dezidiert gilt?
Danke im Voraus

  •  Danijel
25.2.2007  (#1)
Wenn Feuerlöscher vorgeschrieben ist ja - Bei Ölheizung ist Feuerlöscher vorgeschrieben,dadurch auch die 2 Jährige Überprüfung. Wenn Feuerlöscher nicht vorgeschrieben ist kann man ihn prüfen lassen,muss aber nicht!Wobei eine Überprüfung nie schlecht sein kann da er im Fall der Fälle auch Funktionieren sollte.
Gilt zumindest für Nö.
LG Danijel

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