Regelung Brandschutzmauer bei Grundstücksgrenze?
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Hallo, bzgl. Baubewilligung: Ob du eine brauchst oder nicht hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da in der jeweiligen Bauordnung beschrieben ist, wann du eine brauchst. bzgl. Brandschutzmauer: anbei hilft dir vielleicht folgender Auschnitt aus der OIB 2, Pkt 4.1 und Pkt. 4.2 weiter. Es ist viel wichter zu wissen was auf den Nachbargrundstücken ist und ob eine Brandübertragung auf andere Bauwerke zu erwarten ist. ![]() Lg |
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@Cornel In deinem Zitat fehlt ein hier wesentlicher Aspekt: Im Punkt " 0 - Vorbemerkung" der OIB Richtlinie 2 steht: "Für eingeschoßige Gebäude mit höchstens 15 m² Brutto-Grundfläche, die auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung zugänglich sind, werden keine Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt." Also stimmt, was der Zimmerer meint:
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Wir sind in NÖ zu Hause. Das heißt ich brauche zwar eine Baubewilligung, weil über 10m², aber keine Brandschutzsachen (auch wenn ich die Hütte aus Holz baue), wenn sie nicht größer als 15m² Brutto-Grundfläche ist. Danke euch, diese OIB Richtlinie kannte ich nicht. |
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