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Rechtsgrundlage PV-Netzzugang

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
19.2.2022 - 15.2.2023
24 Antworten | 9 Autoren 24
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Grüß euch
Mir wurde vor ein paar Tagen die Erweiterung meiner PV Anlage untersagt.

Aktuell ist ein 17kVA Wechselrichter installiert und diesen wollte ich nach der Garagendacherweiterung durch einen 25kVA Gerät ersetzen.

Modulleistung Bestand 23kWp, gewünscht 30kWp.

Der Grund von der NetzOÖ war:

Der Antrag wurde aus nachstenden Gründen abgelehnt:

"Aufgrund der Mittelspannung sind max. 21KW Wechselrichterleistung möglich.
Weiters ist am bestehenden Ortsnetz maximal die bestehende Engpassleistung als Einspeiseleistung möglich, bzw. weitere WR WR [Wechselrichter] müssen auf diese Leistung begrenzt werden. In diesem Fall wären dies 17,00kW.
Bitte entweder um Korrektur der AV oder um Info falls der Kunde eine Zusage mit Netzausbaumaßnahmen wünscht."

Hat hier jemand Infos ob die NetzOÖ diese so machen kann, telefonisch hatte ich ein paar Tage vorab noch Kontakt zu einem NetzOÖ Techniker der meinte dass dies kein Problem darstellen wird und mir die möglichen Einspeisestufen und damit verbundenen Maßnahmen erklärt?

Ich würde gerne am Montag bei der NetzOÖ anrufen, brauche aber wahrscheinlich gute Argumente. "Aufgrund der Mittelspannung" klingt für mich nach 6 oder 10kV Leitung an die der Trafo angeschlossen ist, aber was soll hier diese kleine Erweiterung bewirken.

Geht es ihnen eher um "die Beteiligung Netzausbaumaßnahmen" und sie wollen zusätzliches Geld?

Auf der pvaustria Seite habe ich ein Schriftstück gefunden wo quasi drinnen stand dass jedem die Bezugsleistung als Einspeiseleistung zur Verfügung stehen muss, sofern dies technisch möglich ist.
Trifft hier der Fall zu, dass ungern mehr als die Bezugsleistung gewährt wird da diese ja allen gewährt werden muss und es dann im quasi PV Vollausbau aller Nachbarn zu Problemen kommen kann?

Gibt es irgendwo Schriftstücke die die Vorgehensweise der NetzOÖ bestätigen oder widerlegen?

Wenns nicht möglich ist, ist es für mich auch kein Weltuntergang, schade wärs aber trotzdem um die ungenütze Fläche und doch vielen Planungsstunden.
Mir gehts einfach um die Nachvollziehbarkeit dieser Aussage.

mit der Bitte um Mithilfe
Jürgen

  •  fruzzy
  •   Gold-Award
13.12.2022  (#21)

zitat..
Hans86 schrieb: Wir errichten eine Anlage mit 16,94 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung und 15 kw Wechselrichter. Habe heute von Netz NÖ ein Schreiben bekommen, dass sie mir das Netzzutrittsentgelt für meinen beantragten Anschluss verrechnen, ... und zwar für Einspeisung 11 kw! 🤔

Ganz einfach. 4kw hausanschluss hast ja schon. Du zahlst daher 11kw "auf" um auf 15kw zu kommen 😉
Passt alles so.

Fani war schneller 😅

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  •  Hans86
13.12.2022  (#22)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Dein Solateur hat sicher einen 15kW Wechselrichter angefragt, in dem Fall wuerde 15kW zugesagt wenn 15kW technisch im Netz als Rueckeinspeisung moeglich waeren. 

Ja hat er, der 15 kw Wechselrichter steht auch im Netzzungsvertrag von Netz NÖ.

zitat..
Solarbuddys schrieb: Die Spitzenwerte sind oft nur in April/Mai/Juni/teils noch Juli und nur um 11.30 bis 12.30 und man staunt nicht schlecht wie wenig man "verliert" 

Man erreicht also nur sehr selten mehr als 11 kw ... nichtmal mit knapp 17 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach?


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  •  Hans86
13.12.2022  (#23)

zitat..
Fani schrieb: Alles gut, ich vermute mal du hast für dein Haus bereits ein Bezugsrecht von 4kW gekauft?

Kann sein, muss ich nachschauen, war womöglich bei der Anschlusdgebühr schon inkludiert.

zitat..
Fani schrieb: Das sollte aber so auch im Schreiben von Netz NÖ stehen.

Nein da steht nix davon. Werd aber morgen mal telefonisch nachfragen.


zitat..
fruzzy schrieb: Ganz einfach. 4kw hausanschluss hast ja schon. Du zahlst daher 11kw "auf" um auf 15kw zu kommen 😉
Passt alles so.

Ok dann bin ich beruhigt wenn es ist, dann ist alles gut 😁




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  •  MSC1
  •   Bronze-Award
15.2.2023  (#24)

zitat..
fudi6489 schrieb: (hier dürfte das Gesetz nicht eindeutig sein ob bis 20 oder 20,99 kW, deswegen 21kW) argumentiert.

Weil mein Vater gerade eine Anlage mit 20kW Engpassleistung ansuchen möchte, stellt sich die Frage ob das jetzt <20kW oder <=20kW. Weiß da jemand von euch genau Bescheid?


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