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Förderung PH - Hallo!
Wir wollen nächtes Jahr auch ein PH bauen.Habe mich darum auch schon über die Förderungen informiert. Das mit der verminderten Förderung höre ich zum ersten mal. Mir ist aber schon aufgefallen das mit den Förderungen viel Werbung gemacht wird, wenn man sie haben will es aber einen nicht gerade einfach gemacht wird. Wir möchten einen Baurechtsgrund beantragen und haben eine voraussichtliche Wartezeit von einem Jahr. LG |
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..das ist sogar sicher so.
hab schon gehört das man um PH Förderung ansucht, und dann locker eine normale Niedrigenergiehausförderung ausbezahlt bekommt. oder dass dauernd irgendetwas an den Einreichunterlagen bemängelt wird... |
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PH Förderung - Danke für eure Antworten! Mir ist da bei der Förderung auch schon einiges untergekommen wo es Ungereimheiten zwischen der PH-Förderung und der normalen Niedrigenergiehausförderung gab.
Unsere Unterlagen wurde auch beim ersten Einreichen von der Donau-Uni reklamiert. Daraufhin haben wir wirlich alles was möglich war zusammengetragen und ich glaub eine fast 60seitige Unterlage erstellt. Dann wurde alles akzeptiert. Wir hatten auch schon zwei Kontrollen durch einen Betreuer der Donau Uni. Bis jetzt hatte er nichts zu beanstanden - außer dass er bei unserem Blower-Door Test Ergebniss von n50=0,06 1/h meinte, dass das Messgerät nicht geeignet ist. Das hat mich dann aber nur ein mildes Lächeln gekostet. Betreffend der Förderung hat man mir nun gesagt, dass in den Richtlinien dies unter § 13 Abs 6 nachzulesen ist. Scheint also tatsächlich so zu sein, dass bei einem Passivhaus die Wärmepumpe nur für die Warmwasseraufbereitung gefördert wird. Bin nur enttäucht, dass wir von der Wohnbauhotline und von unserer Sachbearbeiterin in dieser Hinsicht falsch beraten worden sind - wir hätten uns sonst ein Menge Ärger und Geld erspart. Was lernen wir aus dieser Geschichte: immer die Gesetzestexte und Unterlagen selbst studieren! LG die phfreaks |
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Entweder - oder - Habe einen ähnlichen Fall und mir wurde das von meinem WBF-Betreuer so erklärt:
*) Entweder PH-Förderung + maximal 1.100 Euro Einmalförderung ohne Rückzahlung oder *) keine PH-Förderung, dafür ca. 3.000 Euro Einmalförderung ohne Rückzahlung |