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Poolhaus mit Sauna als Nebengebäude an Grundstücksgrenze in NÖ

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  •  helkatz
12.11.2025 1
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Hallo zusammen,
Hallo zusammen,
ich plane auf meinem Grundstück (Bauland-Wohngebiet, 688 m²) den Bau eines Poolhauses mit ca. 35–50 m². Geplant sind eine Sauna, Dusche und Liegen – also ein beheizter Wellnessraum in Ziegelbauweise, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Das bestehende Wohnhaus inklusive Garage hat eine bebaute Fläche von rund 197 m².
Ich würde das Poolhaus gerne im hinteren Garteneck direkt an zwei Grundstücksgrenzen (also ins Eck) setzen. Nach meinem Verständnis müsste das als „Nebenanlage“ möglich sein, solange es maximal 3 m hoch ist und keine Aufenthaltsräume enthält.
Meine Fragen:
 
  • Worauf muss ich achten, damit es baurechtlich als Nebengebäude gilt?
  • Gelten die 3 m Höhe ab dem bestehenden Geländeniveau (Garten liegt ca. –0,2 m unter Hausniveau)?
  • Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Projekten (Sauna/WC/Dusche) in NÖ?
 
Danke schon im Voraus für eure Erfahrungen und Tipps!

  •  Cyber83
  •   Silber-Award
12.11.2025 10:22  (#1)
zumindest in Tirol gilt Sauna als Aufenthaltsraum. 🤦

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