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Plötzlich ein Gullideckel am Baugrund [OÖ]

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  •  der_wahre_bob
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.9. - 21.9.2012
10 Antworten 10
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Hallo!

Folgendes hat sich bei mir zugetragen:
Ich besitze seit 7 Jahren ein aufgeschlossenes Grundstück, bei dem im hinteren Bereich ein Kanal unterirdisch verlegt ist. Das war schon so, als ich den Grund gekauft habe. (in OÖ)

Mein Vater mäht circa alle 2 Wochen dort die Wiese, sonst fahren wir kaum raus.

Letzten Montag nach dem Mähen berichtet er mir, dass sich ein großes Loch mit 3m Durchmesser und 2m Tiefe befindet und man sieht unten einen Kanal verlegt.

Ich wurde *nicht* von der Gemeinde verständigt, dass hier Baggerungen anstehen!
Dienstag letzter Woche rufe ich also bei der Gemeinde am Bauamt an, mache klar, dass ich mich in meinem Besitz gestört fühle und man entschuldigt sich bei mir dafür, dass ich nicht verständigt wurde.
Mir wurde versichert, man werde das Loch noch am selben Tag ordentlich verschließen und ich gab mich damit zufrieden.

Letzten Samstag fand ich Zeit, auf das Grundstück zu fahren und hoppala, jetzt habe ich einen Gullideckel am Grundstück!

Bin wieder stinksauer und wollte euch (Creator ;) ) fragen, ob ich mir das gefallen lassen muss?
So ein Gullideckel ist ja nicht gerade eine Schönheit und ich kann für mich keinen Vorteil darin erkennen, einen am Grundstück zu haben.

Andererseits möchte ich eher meine Ruhe haben und weder als Rache einen Bauzwang auferlegt bekommen, noch wegen mangelnder Schneeräumung im Winter ermahnt zu werden. Ich habe nicht vor, dort in den nächsten Jahren zu bauen, sondern möchte den Grund irgendwann einem meiner Kinder schenken.

Ja, und auf solche Späße kann ich auch verzichten:
http://www.energiesparhaus.at/forum/28219

http://www.energiesparhaus.at/forum/28362

LG,
Bob

  •  insis
  •   Bronze-Award
20.9.2012  (#1)
Hallo,

ist nun der Kanal für den eigenen Anschluss gedacht oder eben ein Sammelkanal.

Bei letzteren sollte wohl eine Dienstbarkeit eingetragen sein.

fg

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  •  der_wahre_bob
20.9.2012  (#2)
Dienstbarkeit - Hallo Insis!

Danke für deine Rückmeldung.
Ich habe auf dem Grundbuchauszug nachgesehen, da wird keine Dienstbarkeit erwähnt. Im wesentlichen steht da, dass es eine Baufläche ist und ich das Eigentumsrecht habe.

Wäre eine Dienstbarkeit eingetragen gewesen, dann hätte ich nichts machen können, oder?

Bzgl Sammelkanal: Ich weiß nicht, ob ich den Begriff richtig verstehe, aber an dem Kanal sind sämtliche Grundstücke in meiner Strasse angeschlossen. Also eher ja.
In einem Plan, den ich beim Grundstückkauf erhalten habe, ist die Lage des Kanals eingezeichnet. Auf jedem Grundstück ist ein Ringerl auf dem Kanal eingezeichnet. Mein Ringerl ist genau dort, wo jetzt der Gullideckel liegt. Auf einer zweiten Ansicht des Plans sieht man, dass die nach oben führenden Schächte des Kanals alle deutlich unter der Erdoberfläche enden.

Neue Entwicklung:
Ich habe soeben nochmals mit dem Bauamt telefoniert und mir wurde zugesagt, dass sie den Kanaldeckel noch mit 10cm feiner Erde zudecken, sodass wir wieder Rasen darauf anbauen können.
Angeblich wäre das vorher auch so gewesen. Unter der Erde vergraben war der Kanaldeckel, halt etwas tiefer als jetzt.

Wenn das eingehalten wird, bin ich wieder zufrieden.

LG,
Bob

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  •  chrissa
20.9.2012  (#3)
Dienstbarkeit...muss beim Kanal meines wissens nicht im Grundbuch stehen, gleiches gilt für Wasserleitung (aber nicht für Telefon, da gibts inzwischen keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Anschluss - der Mobilfunk machts möglich...). Wir hatten eine ähnliche Situation mit überraschend (nach Grund-Kauf) aufgetauchtem Kanal, den wir dulden mussten.
Überbauen darfst du den Kanal übrigens nicht, auch nicht mit Nebengebäuden, Gartenhütte, etc.

grüsse,
chris

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  •  Benji
  •   Gold-Award
21.9.2012  (#4)
Dienstbarkeit - bei Wasser gibts/braucht man die. bei kanal wär ich mir nicht sicher, tät aber gefühlsmäßig auch eher auf ja tippen.


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  •  Breitfuss
21.9.2012  (#5)
@der_wahre_bob -

zitat..
sodass wir wieder Rasen darauf anbauen können.


Damit IHR wieder Rasen anbauen könnt? Dafür dass der bestehende Rasen zerstört wurde sollst du dich auch noch um die Wiederherstellung kümmern?

Auch wenns nicht viel ist, ein bisschen Zeit und Geld braucht man dafür auch.

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  •  kalki80
21.9.2012  (#6)
@Breitfuss - ...ich find es etwas übertrieben. Wie der_wahre_bob geschrieben hat handelt es sich um eine Wiese die halt ab und zu gemäht wird. Alleine mit den Flugsamen wächst das wieder zu bzw. wenn mal gebaut wird ist eh wieder alles weg. Hier einen Aufstand zu machen schadet mehr als es hilft.
@Bob: Freu mich, dass alles so glatt gelaufen ist.
lg,

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  •  der_wahre_bob
21.9.2012  (#7)
Hallo!

Bzgl Rasen anbauen oder lassen:
kalki80 hat recht, das würde im Frühjahr sehr bald frische Wiese geben, weil ringsum Naturwiese ist.
Breitfuss hat auch recht, denn ich habe ihn ja nicht zerstört.

Ein heutiges Telefonat mit der netten Dame vom Bauamt hat aber ergeben, dass ich sogar Rasensamen gepflanzt bekomme von einem Mitarbeiter der Gemeinde, der in der Nähe wohnt.
Den Kanaldeckel soll ich allerdings "sichtbar" lassen, damit man ihn leicht findet, sollte mal was sein. Also doch nichts mit zudecken. Naja, mittlerweile regt mich das nicht mehr auf.

Wenn einmal jemand dort wohnt kann er ihn ja überdecken und seine Position mit einer Vase oder ähnlichem markieren.

Danke für euere Beiträge!
LG,
Bob

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  •  zuhoererKB
21.9.2012  (#8)
Und was ist wennst du genau über den Deckel dein Wohnzmmer planst? Stellst dann eine Vase auf dem Parkettboden?
Oder ist dort eh kein Baugrund mehr?

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  •  Tamston
21.9.2012  (#9)
halb so wild - Ich hab das auch schonmal so geplant. Die Oberkante des Gullideckels kann ca. 15 cm unter der Geländeoberkante sein. Dann ist der Deckel einfach verschwunden. Ab und an, ca. alle 15 Jahre, muss man aber dran. Dann gibts hinterher halt neues Gras.
Und nein, normalerweise ist das innerhalb der Abstandsfläche zu den Nachbarn und nicht "mitten" durchs Grundstück. Ansonsten müsste man sich, wenn man konkrete Baugedanken und -pläne hat, halt gemeinsam mit dem Bauamt was einfallen lassen. Da finden sich dann schon Möglichkeiten. Würd ich mir jetzt keinen Kopf drüber machen.

Wenn es ein echter Garten ist, dann würd ich den Deckel "unsichtbar" machen. Aber wenns "Gsteppn" ist, dann lieber sichtbar lassen, denn es stört ja niemanden.

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.9.2012  (#10)
wenn's dich nicht aufregt, ist es wurscht.... ok ist es deswegen noch lange nicht:

http://www.jusline.at/484_ABGB.html
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20050510_OGH0002_0010OB00192_04Y0000_000

de facto will sich die gemeinde da ein servitut erschleichen und auch noch erweitern. das kann man dulden, muss man aber nicht. servitute und auch die damit verbundenen duldungs- und ggf. erhaltungspflichten wenn z.b. der kanal undicht wird oder repariert werden muss oder du eine einfahrt drüber planst - lässt man nur mit einer gegenleistung zu. was das ist, kannst dir ja aussuchen... verhandeln würde ich das mit der gemeinde und ggf - bis oktober gibt's noch amtstage auf bezirksgerichten - mit dem zuständigen richter besprechen...

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