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Optimale Dachbelegung - Seite 3

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  •  hmk21
16.3.2025 - 10.5.2026
63 Antworten | 23 Autoren 63
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Hallo,

wir befinden uns gerade mitten im Hausbau und planen noch im März alle Komponenten für die PV Anlage zu kaufen. Montage soll dann gemeinsam mit bekanntem Elektriker mit dem Außenputz gemeinsam passieren.

Zur Auslegung habe ich jetzt mal mit dem SMA Planer etwas herumgespielt. 
Das bisherige Angebot sieht insgesamt nur 24 Module auf den Ost, Süd und West Seiten vor (hier im Beispiel bin ich jetzt auf 28 gekommen). Geplant wären die Trina Vertex 450Wp mit einem Solax X3-Hybrid-15.0-D G4 WR WR [Wechselrichter] und 12,5kWh Speicher.

Das Flachdach der Garage könnte theoretisch auch belegt werden, würde ich aber erst zu einem späteren Zeitpunkt machen.

Anbei meine Planung mit dem SMA Planer. Ich bitte um Eure Meinungen.


2025/20250316620156.jpg

Danke und beste Grüße!

  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.4.2026  (#41)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Die 25 kVA Einspeiseleistung sind egal, der WR WR [Wechselrichter] darf nicht mehr als das haben sonst fällt man in die Kleinunternehmer Regelung 
Würde bei der Verteilung der Module dann tatsächlich nachdenken 2 Anlagen zu bauen, eine meldet Mann auf sich selbst, die zweite auf die Frau, dann kannst im Sommer auch die vollen 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ausnutzen, vorausgesetzt natürlich man weiß was mit dem Strom anzufangen, denn in Summe 35 kVA Einspeiseleistung zu bekommen bezweifle ich sehr stark 😅

Dafuer brauchst doch keine 2 Anlagen bauen ? 
Auf der Rechnung steht Er+Sie oder Er+Er oder Sie+Sie und dann gehoert die Anlage beiden zu 50% fuers FA 

zum Threadersteller:
Walmdach mit Flachdachcarport - 6 Himmelsrichtungen 
Bist du 80+ nimm 1e HR und erfreu Dich drann, bist Du U80 nimm Solaredge, hab Weitblick und erfreu Dich an 1...3..6...13 Himmelsrichtungen/Dachneigungen bei groesster Flexibilität und Sicherheit


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
22.4.2026  (#42)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

Die 25 kVA Einspeiseleistung sind egal, der WR WR [Wechselrichter] darf nicht mehr als das haben sonst fällt man in die Kleinunternehmer Regelung 
Würde bei der Verteilung der Module dann tatsächlich nachdenken 2 Anlagen zu bauen, eine meldet Mann auf sich selbst, die zweite auf die Frau, dann kannst im Sommer auch die vollen 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ausnutzen, vorausgesetzt natürlich man weiß was mit dem Strom anzufangen, denn in Summe 35 kVA Einspeiseleistung zu bekommen bezweifle ich sehr stark 😅
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Dafuer brauchst doch keine 2 Anlagen bauen ? 
Auf der Rechnung steht Er+Sie oder Er+Er oder Sie+Sie und dann gehoert die Anlage beiden zu 50% fuers FA 

zum Threadersteller:
Walmdach mit Flachdachcarport - 6 Himmelsrichtungen 
Bist du 80+ nimm 1e HR und erfreu Dich drann, bist Du U80 nimm Solaredge, hab Weitblick und erfreu Dich an 1...3..6...13 Himmelsrichtungen/Dachneigungen bei groesster Flexibilität und Sicherheit

Ist nur falsch

„Von der Einkommensteuer sind befreit:
Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen,
wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet und
die installierte Engpassleistung der Photovoltaikanlage 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht übersteigt.
Die Befreiung ist mit 12.500 kWh pro Kalenderjahr begrenzt.“

Es gilt eben die jeweilige Anlage und das FA wird das auch bald genauer anschauen, ich hab das lang mit einem Freund beim FA diskutiert, deswegen 2 getrennte WR WR [Wechselrichter] ansonsten zahlst Einkommensteuer 


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  •  Hausbauer2025
22.4.2026  (#43)
Was ist mit den Definitionen jetzt genau gemeint? Sprich wie unterscheidet der Staat/Finanzamt bzgl. "installierter Engpassleistung" und "Engpassleistung" per Definition?
 

zitat..
Lu1994 schrieb: Engpassleistung der jeweiligen Anlage 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet

zitat..
Lu1994 schrieb: installierte Engpassleistung der Photovoltaikanlage 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]

zitat..
Lu1994 schrieb: Die Befreiung ist mit 12.500 kWh pro Kalenderjahr begrenzt

Daher man darf max. 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an installierten "PV-Modulen" einer einzelnen Anlage bzw. gesamt an gemeldeten Anlagen (einer natürlichen Person) von 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreiten (oder gilt das je Standort?) - auch wenn an verschiedenen Standorten installiert? Also wir sprechen immer von der Modulleistung nicht von der WR WR [Wechselrichter]-Leistung?

Schlagend wird aber dann ohnehin meistens diese 12500 kWh Begrenzung bei den meisten Haushalten, nehme ich einmal an? Das erreicht man "schon" ab 13-14kWp installierter Modulleistung bei geringem Eigenverbrauch.

zitat..
Lu1994 schrieb: Die Befreiung ist mit 12.500 kWh pro Kalenderjahr begrenzt.“

 

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
22.4.2026  (#44)
Die 25kWp beziehen sich nur auf die Anschlussleistung (kVA / kW die eingespeist werden dürfen laut Netzbetreiber). Das wurde inzwischen geklärt. Der Wechselrichter (oder auch mehrere parallel) darf auch größer sein, was zählt, ist das was in Netzvertrag steht.
Wenn das zutrifft, stehen die 12500 kWh zu.


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
22.4.2026  (#45)

zitat..
Hausbauer2025 schrieb: Daher man darf max. 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an installierten "PV-Modulen" einer einzelnen Anlage bzw. gesamt an gemeldeten Anlagen (einer natürlichen Person) von 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreiten (oder gilt das je Standort?) - auch wenn an verschiedenen Standorten installiert? Also wir sprechen immer von der Modulleistung nicht von der WR WR [Wechselrichter]-Leistung?

Schlagend wird aber dann ohnehin meistens diese Begrenzung bei den meisten Haushalten, nehme ich einmal an?

Früher war es 25kWp Module und wurde auf 35kWp Module / 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anschlussleistung.

"25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anschlussleistung" ist der Netzzugang gemeint.

Quelle1:

EStG 1988 § 3 (1)

zitat..
39.
Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreiten.


Quelle2: https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=5b0465e5-7c01-4045-b64e-759a38f85543


zitat..
Als Engpassleistung gilt gemäß § 5 Abs. 1 Z 14 EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) bei Photovoltaikanlagen die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak); die Leistung des Wechselrichters ist nicht relevant. "Anschlussleistung" ist gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 ElWOG 2010 die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung. Hinsichtlich der Einheitlichkeit einer Photovoltaikanlage ist auf den Zählpunkt abzustellen (§ 5 Abs. 1 Z 3 EAG). Die Befreiung gilt sowohl für Voll- als auch Überschusseinspeisung (vgl. Rz 41).

 
 


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.4.2026  (#46)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

Die 25 kVA Einspeiseleistung sind egal, der WR WR [Wechselrichter] darf nicht mehr als das haben sonst fällt man in die Kleinunternehmer Regelung 
Würde bei der Verteilung der Module dann tatsächlich nachdenken 2 Anlagen zu bauen, eine meldet Mann auf sich selbst, die zweite auf die Frau, dann kannst im Sommer auch die vollen 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ausnutzen, vorausgesetzt natürlich man weiß was mit dem Strom anzufangen, denn in Summe 35 kVA Einspeiseleistung zu bekommen bezweifle ich sehr stark 😅
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Dafuer brauchst doch keine 2 Anlagen bauen ? 
Auf der Rechnung steht Er+Sie oder Er+Er oder Sie+Sie und dann gehoert die Anlage beiden zu 50% fuers FA 

zum Threadersteller:
Walmdach mit Flachdachcarport - 6 Himmelsrichtungen 
Bist du 80+ nimm 1e HR und erfreu Dich drann, bist Du U80 nimm Solaredge, hab Weitblick und erfreu Dich an 1...3..6...13 Himmelsrichtungen/Dachneigungen bei groesster Flexibilität und Sicherheit
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Ist nur falsch

„Von der Einkommensteuer sind befreit:

Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen,

wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet und

die installierte Engpassleistung der Photovoltaikanlage 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht übersteigt.

Die Befreiung ist mit 12.500 kWh pro Kalenderjahr begrenzt.“

Es gilt eben die jeweilige Anlage und das FA wird das auch bald genauer anschauen, ich hab das lang mit einem Freund beim FA diskutiert, deswegen 2 getrennte WR WR [Wechselrichter] ansonsten zahlst Einkommensteuer

Nein :o)  - keiner baut deswegen 2 WR WR [Wechselrichter] , 2x Meldewesen, 2x Elektrik, 2xgetrennte Anschlüsse etc , 2 Zählpunkte !! (Welches normale EFH Haus hat denn noch 2 Zählpunkte für den gleichen Haushaltsstrom)
- ich hab da selbst mit dem FA rauf und runter telefoniert - die Anlage muss nachweislich von beiden gebaut/bezahlt sein (Er zahlt 50%, Sie zahlt 50%, beide stehen auf der Rechnung) 

Aber hat ja nichts mehr mit der Dachbelegung zu tun :o) - 35kWp auf einem EFH schaffen platztechnisch eh nur noch die wenigsten 

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  •  ASCO
22.4.2026  (#47)
Ich wüsste jetzt nicht mit welcher Begründung Gewinne aus Solarproduktion bei einem Ehepaar NICHT auf beide Personen aufgeteilt werden könnten.
Wir haben in Österreich das Prinzip der Gütertrennung, wonach jegliches Einkommen und Anschaffungen während der Ehe beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören, unabhängig davon wer am Kaufvertrag steht. (ist bei Scheidungen auch aufzuteilen!)

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  •  hmk21
22.4.2026  (#48)
Wie sieht das ganze eigentlich mit der PV Förderung der ÖMAG aus?
Angenommen ich beantrage die 20kwp (oder knapp darunter für die Kategorie B), verbaue dann aber 25kwp - ich möchte auch nur die max. 20kwp gefördert bekommen. Wäre dies zulässig, oder würde das zu Problemen führen?
Ich würde diese Grenze nämlich bei "mach das Dach voll" (gemeint das Hauptdach) doch deutlich überschreiten. Gibt es hierzu Erfahrungen/best practice?

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
22.4.2026  (#49)
Weniger fördern zu lassen geht immer.

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
22.4.2026  (#50)

zitat..
hmk21 schrieb: Wie sieht das ganze eigentlich mit der PV Förderung der ÖMAG aus?
Angenommen ich beantrage die 20kwp (oder knapp darunter für die Kategorie B), verbaue dann aber 25kwp - ich möchte auch nur die max. 20kwp gefördert bekommen. Wäre dies zulässig, oder würde das zu Problemen führen?
Ich würde diese Grenze nämlich bei "mach das Dach voll" (gemeint das Hauptdach) doch deutlich überschreiten. Gibt es hierzu Erfahrungen/best practice?

Ich kann das bezüglich Speicher sagen, aber denke bei PV rechnen sie ähnlich:

Also ja prinzipiell ist das möglich, aber mit einer Einschränkung. Die Projektkosten werden Anteilsmäßig gerechnet.

Bsp: (20kWp beantragt und 25kWp gemacht)

140€*20 = 2.800€ Förderung braucht mindestens 9.333€ Projektkosten für den 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anteil bzw. gesamt für 25kWp dann 11.667€. (Gut ist jetzt bei diesen Fall wirklich sportlich, aber sollte man zumindest wissen.)

Und egal was sie sagen oder dir schriftlich mir E-Mail bestätigen, das zählt leider alles nicht.

Aber ich kann trotzdem nochmal erwähnen, plane alles für die Erweiterung (auch den WR WR [Wechselrichter]), selbst wenn du jetzt nicht alles machst.


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  •  cutcher
22.4.2026  (#51)

zitat..
ASCO schrieb:

Ich wüsste jetzt nicht mit welcher Begründung Gewinne aus Solarproduktion bei einem Ehepaar NICHT auf beide Personen aufgeteilt werden könnten.
Wir haben in Österreich das Prinzip der Gütertrennung, wonach jegliches Einkommen und Anschaffungen während der Ehe beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören, unabhängig davon wer am Kaufvertrag steht. (ist bei Scheidungen auch aufzuteilen!)

Ähm, ned ganz😂
kleines Beispiel: ich hab 1mio meine frau hat nix
wir kaufen ein haus und lassen uns anschließend scheiden
--> frau hat recht auf 1/2 des einkommens während wir verheiratet sind (abzüglich aller aufwendungen...)
erbt meine frau 10mio während wir verheiratet sind hab ich trotzdem kein recht auf 5mio

gibt viele beispiele dass NICHT halbe halbe aufgeteilt wird...


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Hallo hmk21,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Optimale Dachbelegung

  •  ASCO
22.4.2026  (#52)
@Cutcher, ich gehe davon aus, dass du glücklich verheiratet bist und wünsche dir von Herzen, dass das so bleibt!

Deine Beispiele sind allerdings nicht ganz zutreffend und passen nicht zu meinem Posting.
Wenn du nachweislich die Million vor deiner Ehe hattest, gehört sie nach der Scheidung selbstverständlich auch dir.
Wenn du die Million allerdings während der Ehe erspart hast und du davon ein Haus gekauft hast, freut sich die Frau bei der Scheidung und das ist eine Erfahrung aus meinem Leben und keine Erfindung von mir😂
Beim Erbe sieht das so aus, wenn deiner Frau explizit z.B. mittels Testament etwas vererbt wurde, verbleibt das bei der Scheidung in ihrem Eigentum.
Wurde es ihr nicht persönlich vermacht, entspricht das einem Zuwachs im Ehevermögen und ist im Scheidungsfall aufzuteilen.

Und wenn du deine Million und das Haus behalten willst, bring ihr Blumen mit😉

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  •  hmk21
27.4.2026  (#53)
Ich hab mir jetzt aufgrund eurer ganzen Tips nochmal angeschaut, ob es mehr Sinn macht das Norddach oder doch das Flachdach mit Südaufständerung zu belegen.
Das Ergebnis fällt klar auf das Flachdach und soll auch so jetzt umgesetzt werden. 

Ein anderes Thema was noch aufkam: der Solateur empfiehlt mehr Abstand zu den Dachrändern zu halten was wiederum zu Einbußen an belegbarer Fläche führen würde. Die einhellige Meinung hier ist ja lieber mehr draufpacken - so lange nichts über First/Traufe/Grat übersteht. Ich bin auch klar für mehr belegen, aber muss ich mir hier sorgen machen? Dachstuhl ist neu und wurde auch der entsprechend dimensioniert. 

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  •  cutcher
27.4.2026  (#54)

zitat..
hmk21 schrieb:

Ich hab mir jetzt aufgrund eurer ganzen Tips nochmal angeschaut, ob es mehr Sinn macht das Norddach oder doch das Flachdach mit Südaufständerung zu belegen.
Das Ergebnis fällt klar auf das Flachdach und soll auch so jetzt umgesetzt werden. 

Ein anderes Thema was noch aufkam: der Solateur empfiehlt mehr Abstand zu den Dachrändern zu halten was wiederum zu Einbußen an belegbarer Fläche führen würde. Die einhellige Meinung hier ist ja lieber mehr draufpacken - so lange nichts über First/Traufe/Grat übersteht. Ich bin auch klar für mehr belegen, aber muss ich mir hier sorgen machen? Dachstuhl ist neu und wurde auch der entsprechend dimensioniert.

Aufpassen musst du nur an den schneebedeckten tagen bzgl dachlawinen  --> dann sollte niemand drunterstehen sonst großes Aua

Falls die dachlawine auf öffentlich zugängliche fläche geht würde ich aufpassen (kinder etc)

auf deinem grundstück musst "nur" du/familie/freunde aufpassen

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
27.4.2026  (#55)

zitat..
hmk21 schrieb: der Solateur empfiehlt mehr Abstand zu den Dachrändern zu halten

Aus welchem Grund?


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  •  hmk21
28.4.2026  (#56)

zitat..
altehuette schrieb:

──────..
hmk21 schrieb: der Solateur empfiehlt mehr Abstand zu den Dachrändern zu halten
───────────────

Aus welchem Grund?

Ich nehme an aufgrund der Windlasten. Wobei im K2 Planer alles grün ist...


zitat..
cutcher schrieb: Aufpassen musst du nur an den schneebedeckten tagen bzgl dachlawinen

Die würde aber wohl auch runterkommen wenn ich 2 Ziegelreihen rein/rauf rutschen würde.




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  •  altehuette
  •   Gold-Award
28.4.2026  (#57)
Ja, kann ich mir vorstellen, da gerade der Dachsaum gefährdet ist bei Sturm! Wenn Sturm geht, fliegen als Erster die Dachziegel am Saum weg!

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  •  hoth
  •   Gold-Award
28.4.2026  (#58)

zitat..
cutcher schrieb:

Aufpassen musst du nur an den schneebedeckten tagen bzgl dachlawinen  --> dann sollte niemand drunterstehen sonst großes Aua

Falls die dachlawine auf öffentlich zugängliche fläche geht würde ich aufpassen (kinder etc)

auf deinem grundstück musst "nur" du/familie/freunde aufpassen

Nicht nur wegen der Dachlawinen, sondern auch wenns mal ordentlich regnet. Dann würde das Wasser ja über die Dachrinne schießen wenn die Linie zu weit vorne ist.
Bin daher auch auf anraten meines Solateurs extra eine Ziegelreihe reingerückt und hab die erste Reihe mit den übergebliebenen Schneefanghaken versehen


1
  •  Cyber83
  •   Gold-Award
28.4.2026  (#59)
ich habe ~12° neigung und habe mit kübel wasser probiert wie weit man ran kann. bei mir hört die unterste reihe quasi exakt über den dachrinnenanfang auf.
wenn es so schüttet dass es drüber aus schießt dann stelle ich mich drunter. spart wasser. emoji

abrutschen: habe deine dachneigung nicht gesehen beim überfliegen des themas. ich kann sagen dass bei 12° als auch 15° bei gerahmten modulen nichts abrutscht.
deshalb habe ich DAH fullscreen module am norddach. wenn der schnee nass genug ist bzw. wenn es warm genug ist rutsch da ganz langsam, streifenweise, der schnee runter. sonst auch nicht.
 


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  •  hmk21
28.4.2026  (#60)

zitat..
Cyber83 schrieb: habe mit kübel wasser probiert wie weit man ran kann

Das ist eine super Idee. 😀


zitat..
Cyber83 schrieb: habe deine dachneigung nicht gesehen beim überfliegen des themas

25°

Schnee ist natürlich so ein Thema, aber bisher ist er auch runtergerutscht (wenn überhaupt genug oben war), da wir bewusst auf Schneehaken beim Eindecken verzichtet haben, da wir wussten, dass hier ohnehin PV raufkommt. 


1
  •  hmk21
8.5.2026  (#61)
So, Module und Montagesystem sind geliefert, kommende Woche gehts an die Montage! Danke an alle bisher für eure Tips!

Es sind jetzt insgesamt 56 Module (460wp) geworden (= 25,67kWp):
9x Ost
9x West
18x Süd
20x Flachdach (Ost/West)

Jetzt fehlt noch der passende Wechselrichter. Die Entscheidung ist zwischen Fronius Verto Plus 17,5 oder 20. Was würdet ihr empfehlen?

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