Optimale Dachbelegung - Seite 3
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Dafuer brauchst doch keine 2 Anlagen bauen ? Auf der Rechnung steht Er+Sie oder Er+Er oder Sie+Sie und dann gehoert die Anlage beiden zu 50% fuers FA zum Threadersteller: Walmdach mit Flachdachcarport - 6 Himmelsrichtungen Bist du 80+ nimm 1e HR und erfreu Dich drann, bist Du U80 nimm Solaredge, hab Weitblick und erfreu Dich an 1...3..6...13 Himmelsrichtungen/Dachneigungen bei groesster Flexibilität und Sicherheit |
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Ist nur falsch „Von der Einkommensteuer sind befreit: Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet und die installierte Engpassleistung der Photovoltaikanlage 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht übersteigt. Die Befreiung ist mit 12.500 kWh pro Kalenderjahr begrenzt.“ Es gilt eben die jeweilige Anlage und das FA wird das auch bald genauer anschauen, ich hab das lang mit einem Freund beim FA diskutiert, deswegen 2 getrennte WR WR [Wechselrichter] ansonsten zahlst Einkommensteuer |
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Was ist mit den Definitionen jetzt genau gemeint? Sprich wie unterscheidet der Staat/Finanzamt bzgl. "installierter Engpassleistung" und "Engpassleistung" per Definition? Daher man darf max. 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an installierten "PV-Modulen" einer einzelnen Anlage bzw. gesamt an gemeldeten Anlagen (einer natürlichen Person) von 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreiten (oder gilt das je Standort?) - auch wenn an verschiedenen Standorten installiert? Also wir sprechen immer von der Modulleistung nicht von der WR WR [Wechselrichter]-Leistung? Schlagend wird aber dann ohnehin meistens diese 12500 kWh Begrenzung bei den meisten Haushalten, nehme ich einmal an? Das erreicht man "schon" ab 13-14kWp installierter Modulleistung bei geringem Eigenverbrauch. |
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Die 25kWp beziehen sich nur auf die Anschlussleistung (kVA / kW die eingespeist werden dürfen laut Netzbetreiber). Das wurde inzwischen geklärt. Der Wechselrichter (oder auch mehrere parallel) darf auch größer sein, was zählt, ist das was in Netzvertrag steht. Wenn das zutrifft, stehen die 12500 kWh zu. |
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Früher war es 25kWp Module und wurde auf 35kWp Module / 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anschlussleistung. "25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anschlussleistung" ist der Netzzugang gemeint. Quelle1: EStG 1988 § 3 (1) Quelle2: https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=5b0465e5-7c01-4045-b64e-759a38f85543 |
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Nein :o) - keiner baut deswegen 2 WR WR [Wechselrichter] , 2x Meldewesen, 2x Elektrik, 2xgetrennte Anschlüsse etc , 2 Zählpunkte !! (Welches normale EFH Haus hat denn noch 2 Zählpunkte für den gleichen Haushaltsstrom) - ich hab da selbst mit dem FA rauf und runter telefoniert - die Anlage muss nachweislich von beiden gebaut/bezahlt sein (Er zahlt 50%, Sie zahlt 50%, beide stehen auf der Rechnung) Aber hat ja nichts mehr mit der Dachbelegung zu tun :o) - 35kWp auf einem EFH schaffen platztechnisch eh nur noch die wenigsten |
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Ich wüsste jetzt nicht mit welcher Begründung Gewinne aus Solarproduktion bei einem Ehepaar NICHT auf beide Personen aufgeteilt werden könnten. Wir haben in Österreich das Prinzip der Gütertrennung, wonach jegliches Einkommen und Anschaffungen während der Ehe beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören, unabhängig davon wer am Kaufvertrag steht. (ist bei Scheidungen auch aufzuteilen!) |
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Wie sieht das ganze eigentlich mit der PV Förderung der ÖMAG aus? Angenommen ich beantrage die 20kwp (oder knapp darunter für die Kategorie B), verbaue dann aber 25kwp - ich möchte auch nur die max. 20kwp gefördert bekommen. Wäre dies zulässig, oder würde das zu Problemen führen? Ich würde diese Grenze nämlich bei "mach das Dach voll" (gemeint das Hauptdach) doch deutlich überschreiten. Gibt es hierzu Erfahrungen/best practice? |
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Weniger fördern zu lassen geht immer. |
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Ich kann das bezüglich Speicher sagen, aber denke bei PV rechnen sie ähnlich: Also ja prinzipiell ist das möglich, aber mit einer Einschränkung. Die Projektkosten werden Anteilsmäßig gerechnet. Bsp: (20kWp beantragt und 25kWp gemacht) 140€*20 = 2.800€ Förderung braucht mindestens 9.333€ Projektkosten für den 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anteil bzw. gesamt für 25kWp dann 11.667€. (Gut ist jetzt bei diesen Fall wirklich sportlich, aber sollte man zumindest wissen.) Und egal was sie sagen oder dir schriftlich mir E-Mail bestätigen, das zählt leider alles nicht. Aber ich kann trotzdem nochmal erwähnen, plane alles für die Erweiterung (auch den WR WR [Wechselrichter]), selbst wenn du jetzt nicht alles machst. |
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Ähm, ned ganz😂 kleines Beispiel: ich hab 1mio meine frau hat nix wir kaufen ein haus und lassen uns anschließend scheiden --> frau hat recht auf 1/2 des einkommens während wir verheiratet sind (abzüglich aller aufwendungen...) erbt meine frau 10mio während wir verheiratet sind hab ich trotzdem kein recht auf 5mio gibt viele beispiele dass NICHT halbe halbe aufgeteilt wird... |
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Hallo hmk21, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Optimale Dachbelegung |
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@Cutcher, ich gehe davon aus, dass du glücklich verheiratet bist und wünsche dir von Herzen, dass das so bleibt! Deine Beispiele sind allerdings nicht ganz zutreffend und passen nicht zu meinem Posting. Wenn du nachweislich die Million vor deiner Ehe hattest, gehört sie nach der Scheidung selbstverständlich auch dir. Wenn du die Million allerdings während der Ehe erspart hast und du davon ein Haus gekauft hast, freut sich die Frau bei der Scheidung und das ist eine Erfahrung aus meinem Leben und keine Erfindung von mir😂 Beim Erbe sieht das so aus, wenn deiner Frau explizit z.B. mittels Testament etwas vererbt wurde, verbleibt das bei der Scheidung in ihrem Eigentum. Wurde es ihr nicht persönlich vermacht, entspricht das einem Zuwachs im Ehevermögen und ist im Scheidungsfall aufzuteilen. Und wenn du deine Million und das Haus behalten willst, bring ihr Blumen mit😉 |
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