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[OÖ] Mindest GFZ - für Stützmauer erforderlich [OÖ]

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  •  Dahiro
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
14.4. - 2.5.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

Wir planen in OÖ ein Haus zu errichten. Wir haben 2 Grundstücke direkt nebeneinander.
Im Bebauungsplan ist eine GFZ von 0,4-0,8 eingetragen. 

Da es Hanggrundstücke sind, soll auf beiden Grundstücken eine lange Stützmauer errichtet werden und der Garten über 2 Ebenen eingeebnet werden. Natürlich entsprechend der Höhe am Bebauungsplan.

Die Vorabprüfung des Vorabzugs des Einreichplans durch den Ortsplaner zieht sich schon rund 2 Monate und schlussendlich habe ich mal die erste mündliche Stellungnahme bekommen. Wir wollen ja auch weiter kommen.

Auf dem linken Grundstück, wo das Haus gebaut ist, haben wir kein Problem lt. Gemeinde, da dort ein Haus gebaut wird. Da ist eine 1m hohe Stützmauer + 1m Einfriedung ok.

Auf dem rechten Grundstück, wo kein Haus gebaut wird, darf ich keine Stützmauer bauen, da ich kein Haus dort baue und die Mindest GZF somit nicht erfüllt wird. 

Beide Grundstücke sind Bauland.

Ich dachte mir, dass ich in einem schlechten Film sitze, als ich das gehört habe.

Kann sowas wirklich rechtens sein?

Die schriftliche Stellungnahme gibt es erst nach dem Urlaub des Mitarbeiters der Gemeinde in 1-2 Wochen. Aber ich würde mich schon gerne mal informieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen hat oder sich da auskennt.

Danke!

  •  Bembel
  •   Bronze-Award
30.4.2024  (#1)
Ich war der Meinung, Stützmauern und Niveauangleichungen bis 1,5 m seien in OÖ nicht bewilligungspflichtig? Und was hat das damit zu tun, ob auf der Parzelle ein Haus entsteht oder nicht? Klingt merkwürdig, da würde ich gerne die schriftliche Rechtsgrundlage wissen.

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  •  HelmutG
2.5.2024  (#2)
Ich sehe das wie Bembel. 
Ich würde mal beim Land OÖ nachfragen, dort habe ich schon sehr oft schnelle und kompetente Anworten bekommen.
Unsere Gemeinde hat dort und da auch schon die ein oder anderen fragliche Auskunft gegeben.


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